Das Bundesarbeitsgericht hat heute weit reichende Entscheidungen für die Zeitarbeitsbranche getroffen. Der 5. Senat geht dabei von folgenden Grundsätzen aus:
Die CGZP konnte keine wirksamen Tarifverträge schließen. Leiharbeitnehmer, in deren Arbeitsverträgen auf die von der CGZP abgeschlossenen „T…
Erstellt: 13.03.2013