Tarifabschluss über Zeitarbeit in der M + E-Industrie – Verhandlungen über Branchenzuschläge werden heute fortgesetzt!

Am 19.05.2012 wurde für die baden-württembergische Metall- und Elektro-Industrie ein Tarifverhandlungsergebnis abgeschlossen. Nachstehend die im Tarifvertrag vereinbarten Regelungen zur Zeitarbeit:

  1. Ein Zeitarbeitnehmer darf ohne weitere Einschränkung für 18 Monate im gleichen Betrieb eingesetzt werden
  2. Nach 18-monatiger Einsatzdauer im gleichen Kundenbetrieb muss das Kundenunternehmen prüfen, ob der Zeitarbeitnehmer unbefristet übernommen werden kann.
  3. Nach 24 Monaten muss ein Übernahmeangebot gemacht werden.
  4. Ausnahmen gelten, wenn sachliche Gründe – zum Beispiel Projektarbeit oder Vertretungszeiten – eine längere Einsatzdauer beim Kundenunternehmen rechtfertigen.
  5. Von dieser Grundregel können die Unternehmen im Einvernehmen mit ihrem Betriebsrat ohne Zustimmung der Tarifvertragsparteien abweichen. Die freiwillige Betriebsvereinbarung ersetzt dann alle anderen Regelungen. Sie kann zwar den Anwendungsbereich der Zeitarbeit einschränken; dieser Verlust an externer Flexibilität soll dann aber durch eine Ausweitung der internen Flexibilität ausgeglichen werden – zum Beispiel durch eine höheren Anteil der Beschäftigten, die bis zu 40 Wochenstunden arbeiten dürfen, oder ein zusätzliches Arbeitszeit-Volumen im Umfang von 750 Stunden für jeden Zeitarbeitnehmer, der in die Stammbelegschaft übernommen wird.

Weitere Erläuterungen (Quelle: Gesamtmetall):

  1. Was ändert sich für ein Unternehmen, das keine Zeitarbeiter einsetzt?
    Nichts.
  2. Was ändert sich für ein Unternehmen, das bereits eine Betriebsvereinbarung über den Einsatz von Zeitarbeit geschlossen hat?
    Diese Betriebsvereinbarung gilt weiter und hat Vorrang vor der neuen Regelung. Grundsätzlich kann aber jede Betriebsvereinbarung immer von einer der beiden Seiten zum vereinbarten Termin gekündigt werden.
  3. Kann ein Unternehmen die zusätzlichen Flexibilitäts-Optionen auch heute schon in einer Betriebsvereinbarung festschreiben?
    Nein, weil die Betriebsparteien nichts regeln dürfen, was üblicherweise in Tarifverträgen geregelt wird. Die neuen Flexibilitäts-Optionen werden erst durch die neue Öffnungsklausel ermöglicht.

Das Verhandlungsergebnis zur Zeitarbeit begrüßt das für Tarifpolitik zuständige Vorstandsmitglied der IG Metall Helga Schwitzer. Besondere Bedeutung komme jetzt den Betriebsparteien zu. Die Betriebsräte hätten jetzt bei den Vereinbarungen zu Leiharbeit und Ausbildungsplätzen mehr Rechte und Handlungsmöglichkeiten. Jetzt gelte es, die getroffenen Vereinbarungen zügig umzusetzen. Das betreffe vor allem auch die Leiharbeitgeber. "Wir fordern sie auf, mit uns zügig in Verhandlungen zu treten", sagte Schwitzer.

Gesamtmetallpräsident Kannegiesser erklärte, vor allem bei der Zeitarbeit sei ein schwieriger Spagat gelungen:
„In den ersten zwei Jahren kann weiterhin jeder Betrieb selbst entscheiden, ob und wie er Zeitarbeitnehmer einsetzen möchte. Nimmt man noch die absehbare materielle Besserstellung der Zeitarbeiter durch Branchenzuschläge dazu, über die die IG Metall gerade mit den Arbeitgebern der Zeitarbeit verhandelt, muss mit diesem Gesamtpaket die Debatte über Zeitarbeit endgültig befriedet sein – nicht nur zwischen den Tarifparteien, sondern auch auf der politischen Ebene!“

Wie geht es jetzt weiter?

Zum Inkrafttreten, Stichtagsregelungen und weiteren Details der o. g. Vereinbarungen gibt es noch keinen Vertragstext. Am Montag berät die Große Tarifkommission der IG Metall Baden-Württemberg über das Ergebnis. Gesamtmetall empfiehlt die Übernahme des Ergebnisses in den anderen Tarifgebieten. Heute werden die Verhandlungen über einen Branchenzuschlag für Zeitarbeitnehmer zwischen der Verhandlungsgemeinschaft der Zeitarbeitsverbände BAP und iGZ und der Gewerkschaft IG Metall fortgesetzt.