Beratung

Beratungsvertrag – prüfen, beraten, betreuen
Beratung verstehen wir als Komplettpaket für:

Führungskräfte in Personaldienstleistungsunternehmen und
Entscheidungsträger in Kundenunternehmen und Verwaltungen

Praxisorientierung bestimmt konsequent unsere Dienstleistung. Wir bieten fachlich einwandfrei recherchierte und aufbereitete Informationen zu folgenden Themen:
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Allgemeines Arbeitsrecht, sofern Sachverhalte für die Zeitarbeitsbranche von besonderer praktischer Bedeutung sind
  • Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht, wo für die Zeitarbeit spezielle Regelungen gelten (z. B. erste Tätigkeitsstätte, Subsidiärhaftung,) oder geringfügige Beschäftigung (Minijobber/Aushilfen/Studenten)
  • Ausführliche Mustertexte, z. B. Inhalte und Klauseln in Arbeitnehmerüberlassungsverträgen oder Arbeitsverträgen für Zeitarbeitnehmer

Grundlage ist der Beratungsvertrag mit folgendem Leistungskatalog:

Unsere Leistungen:   ▶ BERATUNGSVERTRAG     ▶ AKTENPRÜFUNG & REVISION