Zeitarbeitsbranche bekommt die nächsten zwei neuen Tarifverträge über Branchenzuschläge in der Kautschukindustrie und in der Kunststoffindustrie

Die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), bestehend aus den Zeitarbeitsverbänden BAP und iGZ, hat sich mit der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) auf weitere Tarifab-schlüsse geeinigt.

→ Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kautschukindustrie (TV BZ Kautschuk)

Dieser Tarifvertrag gilt für alle Zeitarbeitsunternehmen, die im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung Beschäftigte in einen Kundenbetrieb der kautschukverarbeitenden Industrie einsetzen, sofern dieser nicht dem Handwerk zuzuordnen ist. Dazu gehören auch deren selbstständige oder unselbstständige Betriebe oder unselbstständige Hilfsbetriebe, Forschungsstellen, Verwaltungsstellen, Auslieferungsla-ger und Verkaufsstellen.

→ Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ Kunststoff)

Dieser Tarifvertrag gilt für alle Zeitarbeitsunternehmen, die im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung Beschäftigte in einen Kundenbetrieb der Kunststoff be- und verarbeitenden Industrie einsetzen, sofern dieser nicht dem Handwerk zuzuordnen ist. Dazu gehören auch deren Hilfs- und Nebenbetriebe, Werkstätten und Zweigniederlassungen.

Die Tarifverträge gelten ab 1. Januar 2013 und haben eine Laufzeit bis 31. Dezember 2017.

Branchenzuschläge in der Kautschukindustrie Branchenzuschläge in der Kunststoffindustrie
Entgeltgruppe 1 und 2
- nach der sechsten vollendeten Woche 4 %
- nach dem dritten vollendeten Monat 7 %
- nach dem fünften vollendeten Monat 10 %
- nach dem siebten vollendeten Monat 13 %
- nach dem neunten vollendeten Monat 16 %
Für die Entgeltgruppen 1 und 2
- nach der sechsten vollendeten Woche 7 %
- nach dem dritten vollendeten Monat 10 %
- nach dem fünften vollendeten Monat 15 %
- nach dem siebten vollendeten Monat 22 %
- nach dem neunten vollendeten Monat 25 %
Entgeltgruppe 3
- nach der sechsten vollendeten Woche 3 %
- nach dem dritten vollendeten Monat 4 %
- nach dem fünften vollendeten Monat 6 %
- nach dem siebten vollendeten Monat 9 %
- nach dem neunten vollendeten Monat 10 %
Für die Entgeltgruppen 3-4
- nach der sechsten vollendeten Woche 4 %
- nach dem dritten vollendeten Monat 6 %
- nach dem fünften vollendeten Monat 9 %
- nach dem siebten vollendeten Monat 13 %
- nach dem neunten vollendeten Monat 15 %
Entgeltgruppe 4-6
- nach der sechsten vollendeten Woche 4 %
- nach dem dritten vollendeten Monat 7 %
- nach dem fünften vollendeten Monat 10 %
- nach dem siebten vollendeten Monat 13 %
- nach dem neunten vollendeten Monat 16 %
Für die Entgeltgruppe 5
- nach der sechsten vollendeten Woche 3 %
- nach dem dritten vollendeten Monat 4 %
- nach dem fünften vollendeten Monat 6 %
- nach dem siebten vollendeten Monat 9 %
- nach dem neunten vollendeten Monat 10 %
Entgeltgruppen 7 bis 9 bleiben zuschlagsfrei Entgeltgruppen 6 bis 9 bleiben zuschlagsfrei

 

Hier geht es zu der Presseinformation der VGZ