Registrierungspflicht sowie neue Mindestlöhne ab dem 01. Juli 2012 in den Niederlanden

1. Registrierungspflicht

Vor wenigen Tagen wurde in den Niederlanden ein Gesetz veröffentlicht, dass alle Personaldienstleister verpflichtet, sich in das niederländische Handelsregister eintragen zu lassen. Diese administrative Verpflichtung trifft unter anderem auch sämtliche in Deutschland ansässige Personaldienstleister, die ihre Zeitarbeitnehmer in die Niederlande entsenden. Nach jetzigem Kenntnisstand wird hierbei nicht zwischen grenzüberschreitender direkter und indirekter Arbeitnehmerüberlassung unterschieden. Die Anzahl der Zeitarbeitnehmer sowie deren voraussichtliche Einsatzdauer sind völlig unerheblich. Das Gesetz „Wet registratieplicht intermediairs die arbeidskrachten ter beschikking stellen“ tritt bereits zum 01. Juli 2012 in Kraft. Unternehmen, die gegen diese Registrierungspflicht verstoßen, müssen mit hohen Bußgeldern rechnen.

Die DEUTSCH-NIEDERLÄNDISCHE HANDELSKAMMER (DNHK) hat dankenswerter Weise auf dieses neue Gesetz aufmerksam gemacht. Wir empfehlen, dass die betroffenen deutschen Zeitarbeitsunternehmen sich mit der DNHK in Verbindung setzen, um sich von dieser Institution beraten und hinsichtlich der Eintragung unterstützen zu lassen, siehe Link:  www.dnhk.org.

Der niederländische Arbeitgeberverband ABU hat auf seiner Website unter dem Datum 14. Mai 2012 eine kurze Nachricht plus umfangreiches FAQ zu dieser Thematik in niederländischer Sprache eingestellt, siehe Link: Registratieplicht waarschijnlijk op 1 juli in werking.

2. Mindestentgelte

Ab dem 01. Juli 2012 beträgt das gesetzliche Mindestentgelt für einen Vollzeitarbeitnehmer, der 23 Jahre und älter ist:

a) € 1.456,20 monatlich;    b) € 336,05 wöchentlich;    c) € 67,21 arbeitstäglich.

Für Arbeitnehmer, die 22 Jahre und jünger sind, gelten geringere Mindestentgelte, die kraft Gesetzes prozentual gestaffelt festgelegt werden. Für einen 22 Jahre jungen Arbeitnehmer sind das 85 Prozent, 21 Jahre – 72,5 %; 20 Jahre – 61,5 %; 19 Jahre – 52,5 %; 18 Jahre – 45,5 % in Bezug auf die oben aufgeführten Referenzentgelte.

Unsere BV-Kunden können das Gesetz bzgl. der Mindestentgelte im Kundenbereich unserer Website (Fachliteratur / Recht) einsehen.