Tarifangleichung auch für Eisenbahner!

Die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), bestehend aus den Zeitarbeitsverbänden BAP und iGZ, hat sich mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) auf einen weiteren Tarifabschluss über Branchenzuschläge mit einheitlichem Muster geeinigt (TV BZ Eisenbahn). Der Tarifabschluss orientiert sich an früheren Abkommen mit der IG Metall und der IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE). Er tritt am 01. April 2013 in Kraft und ist mit einer Frist von drei Monaten erst-mals zum 31. Dezember 2017 kündbar.

Der Fachliche Geltungsbereich des TV BZ Eisenbahn:

  1. Eisenbahnen umfassen die Betriebe
    1. der Eisenbahnverkehrsunternehmen,
    2. der Eisenbahninfrastrukturunternehmen,
    3. von Unternehmen, die über Unternehmen nach Buchst. a) oder b) herrschen und deren einheitliche Leitung sicherstellen.
  2. Eisenbahnverkehrsunternehmen sind auf die Erbringung von Eisenbahnverkehrsleistungen (Beförderung von Personen und Gütern auf einer Eisenbahninfrastruktur; d.h. einschließlich der Zugförderung) ausgerichtete Unternehmen, die diese Leistungen als Hauptzweck ihrer Geschäftstätigkeit ausüben und somit überwiegend und nicht nur bei Gelegenheit erbringen, so-wie Unternehmen, die als Hauptzweck ihrer Geschäftstätigkeit für diese Eisenbahnverkehrsun-ternehmen Vertriebstätigkeiten ausüben (Vertriebsunternehmen). Von Satz 1 erfasst sind auch Seil- und Bergbahnen.

  3. Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind Unternehmen, die Eisenbahninfrastruktur betreiben. Eisenbahninfrastruktur umfasst
    1. den Bau und die Unterhaltung von Schienenwegen und Bahnstromanlagen sowie sonstigen Betriebsanlagen,
    2. die Personen-, Güter- und Rangierbahnhöfe einschließlich deren Gebäude und sonstiger Einrichtungen, sowie Güterterminals,
    3. Einrichtungen für die Brennstoffaufnahme, Werkstätten der und für Eisenbahnverkehrsunternehmen.

 Nachstehend die Branchenzuschläge, basierend auf den BAP/iGZ/DGB-Tarifentgelten:

  1. Stufe: nach sechs Wochen
  2. Stufe: nach drei Monaten
  3. Stufe: nach fünf Monaten
  4. Stufe: nach sieben Monaten
  5. Stufe: nach neun Monaten

In den Entgeltgruppen 1, 2, 4 und 5 starten die Branchenzuschläge bei 4 Prozent nach sechs Wochen ununterbrochener Einsatzzeit und steigen auf 14 Prozent nach neun Monaten. Die Spanne in der Ent-geltgruppe 3 geht von 3 Prozent bis 10 Prozent. Für die Entgeltgruppen 6 bis 9 gibt es keinen Zuschlag

VGZ-Presseinformation vom 10.08.2012