Neuer Mindestlohn in der Abfallwirtschaft ab 1. Februar 2013!

 Das Bundesarbeitsministerium hat heute am 30.01.2013 die 5. Rechtsverordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Abfallwirtschaft im Bundesanzeiger verkündet.

  • Der Mindeststundenlohn wird ab 1. Februar 2013 von 8,33 Euro auf 8,68 Euro angehoben. Die Rechtsverordnung gilt bis 30. Juni 2014 bundeseinheitlich.

Wie bisher muss bei Anwendung eines Arbeitszeitkontos beachtet werden, dass der maßgebliche Schwellenwert 165 Stunden je Kalendermonat beträgt. Im Arbeitszeitkonto können nur Plusstunden gebucht werden, die innerhalb von 6 Kalendermonaten nach ihrer Entstehung auszugleichen sind.

Hinsichtlich des betrieblichen Geltungsbereiches in punkto Reinigung von öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich Winterdienst gilt wieder die Abgrenzung vom Mindestlohntarifvertrag für die Gebäudereinigung.

  • Hinweis

In unserem Kundenbereich stellen wir die Verordnung mit dem zugehörigen Tarifvertrag im vollen Wortlaut zur Verfügung.