Zeitarbeitsbranche bekommt neuen Tarifvertrag über Branchenzuschläge in der Chemieindustrie

Die offizielle Pressemitteilung der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), bestehend aus den großen Zeitarbeitsverbänden BAP und iGZ, verkündet den aktuellen Tarifabschluss mit der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie (IG BCE).

Zitat aus der Pressemitteilung: „Kern des Tarifabschlusses ist ein stufenweises Equal Pay, das sich in seinen Grundzügen an dem Abschluss mit der IG Metall vom 22. Mai 2012 orientiert. Vor allem die zeitlichen Staffelungen, also innerhalb welcher Fristen die Branchenzuschläge steigen, sind identisch. Der Tarifvertrag gilt ab 1. November 2012 und hat eine Laufzeit bis zum Jahr 2017.“

 Tabellarische Darstellung der Branchenzuschläge für Einsätze in der Chemieindustrie:

 Einsatzdauer
 im Kundenbetrieb

EG 1 + 2

EG 3 bis 5

EG 6 bis 9

auf Basis der BZA- / iGZ-Tarifwerke

 Nach 6 Wochen

15 Prozent

10 Prozent

Keine Zuschläge

 Nach 3 Monaten

20 Prozent

14 Prozent

 Nach 5 Monaten

30 Prozent

21 Prozent

 Nach 7 Monaten

45 Prozent

31 Prozent

 Nach 9 Monaten

50 Prozent

35 Prozent

 

In seinem aktuellen Klartext des Kunden-Newsletters für den Monat Juni positioniert sich Edgar Schröder wie folgt:

„Tarifverträge über Branchenzuschläge sind alternativlos! … Die Ablehnung der neuen und weiterer Branchenzuschläge, die in den kommenden Tagen / Wochen bzw. Monaten mit den Einzelgewerkschaften IG BCE, NGG, Ver.di, IG BAU, ggf. mit der EVG (Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft) verhandelt werden, würde unweigerlich den Gesetzgeber in Person der zuständigen Ministerin Ursula von der Leyen auf den Plan rufen. Es käme dann wohl zu Gesetzesänderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) mit der Zielsetzung eines „echten“ Equal Treatments nach x Wochen / Monaten ununterbrochener Einsatzdauer der Zeitarbeitnehmer. Wir haben unsererseits in vielen Veranstaltungen aufgezeigt, dass die 1:1 Gleichstellung der Zeitarbeitnehmer gegenüber den stammbeschäftigten Mitarbeitern in den Kundenbetrieben in allen wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts nicht praktizierbar ist.….“

Hier geht es zu der PDF Pressemitteilung der VGZ