Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat das amtliche Merkblatt für Leiharbeitnehmer anlässlich der Organisationsänderung der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Durchführung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) geändert. Die Sachbearbeitung wird ab 01. Juli 2012 nicht mehr von den Regionaldirektionen der BA sondern bundesweit von drei Agenturen für Arbeit (AA) wahrgenommen.
Das Merkblatt, das die Personaldienstleister zusammen mit dem Arbeitsvertrag den Zeitarbeitnehmern aushändigen müssen, wurde auf Seite 4 Abschnitt I wie folgt geändert:
I. Wer hilft bei Streitigkeiten oder Fragen?
Für die Entscheidung von Streitigkeiten aus dem Leiharbeitsverhältnis zwischen Ihnen und dem Verleiher sind die Arbeitsgerichte zuständig. Nähere Auskünfte dazu erhalten Sie von den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie den für die Überwachung der Verleiher zuständigen Agenturen für Arbeit Düsseldorf, Kiel und Nürnberg.
Download: Merkblatt für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, Stand Juli 2012