Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat erneut das amtliche Merkblatt für Leiharbeitnehmer geändert.
Das Merkblatt, das die Personaldienstleister zusammen mit dem Arbeitsvertrag den Zeitarbeitnehmern aushändigen müssen, wurde auf Seite 4 bei Abschnitt I ab dem zweiten Absatz wie folgt geändert:
Erstellt: 08.07.2013