Statistik der Bundesagentur für Arbeit zur Arbeitnehmerüberlassung: Verschiebung des Veröffentlichungstermins

Seit vielen Jahren veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit (BA) regelmäßig im Januar des neuen Jahres die amtlichen Kennzahlen der Zeitarbeitsbranche für das erste Halbjahr des Vorjahres. Dieses Prozedere basiert auf § 8 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Nach dieser Rechtsvorschrift müssen alle Unternehmen, die im Besitz einer gültigen AÜG-Erlaubnisurkunde sind, halbjährlich statistische Meldungen vor allem über die Zahl der überlassenen Zeitarbeitnehmer getrennt nach Geschlecht, nach der Staatsangehörigkeit, nach Berufsgruppen und nach der Art der vor der Begründung des Vertragsverhältnisses zum Zeitarbeitsunternehmen ausgeübten Beschäftigung, erstatten. 

 → Merkblatt der BA für die Statistik nach § 8 AÜG

 Im Newsletter Nr. 1/2015 der BA zur Statistik und Arbeitsmarktberichterstattung wird unter Ziffer 7. auf die Verschiebung des Veröffentlichungstermins für Daten der Arbeitnehmerüberlassung hingewiesen. Die offizielle Begründung lautet wir folgt:

 Bei der Validierung der Daten zur Statistik der Arbeitnehmerüberlassung für den Berichtszeitraum 1. Halbjahr 2014 wurden nicht plausible Ergebnisse festgestellt. Der Veröffentlichungstermin wird sich daher vom 22. Januar 2015 auf voraussichtlich Ende März 2015 verschieben. Ein genaueres Datum kann gegenwärtig nicht benannt werden.

 Edgar Schröder hinterfragt seit Jahren die „Zahlen-Kolonnen“ in diversen Berichten sowie Veranstaltungen sehr kritisch. Für ihn als außenstehender Experte ist die Plausibilitätsprüfung des Daten-Materials längst überfällig. Zudem mahnt er die konsequente Reformierung der abgefragten Parameter an.

 → Link auf Methodische Hinweise der BA zur Arbeitnehmerüberlassung

 Spätestens seit der Einführung des 9-stelligen Tätigkeitsschlüssels für alle beschäftigten Arbeitnehmer ab Dezember 2011 ist die Optimierung der AÜG-Statistiken aus Sicht von Edgar Schröder dringendst geboten. Denn die 8. Stelle fragt den Status Arbeitnehmerüberlassung (JA / NEIN) ab.