Neuer Mindestlohn für die Abfallwirtschaft ab 01. Oktober 2014

Das Bundesarbeitsministerium hat am 29. September 2014 die 6. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst im Bundesanzeiger verkündet.

Die Verordnung tritt am 01. Oktober 2014 in Kraft und am 30. Juni 2015 außer Kraft.

Der Mindestlohn beträgt ab 01. Oktober 2014 bundesweit einheitlich 8,86 EURO.

Arbeitszeitkonto:
Wie bisher muss bei Anwendung eines Arbeitszeitkontos beachtet werden, dass der maßgebliche Schwellenwert 165 Stunden je Kalendermonat beträgt. Im Arbeitszeitkonto können nur Plusstunden gebucht werden, die innerhalb von 6 Kalendermonaten nach ihrer Entstehung auszugleichen sind.

Die VO steht unseren Beratungsvertragskunden zum Download im Kundenbereich „Tarifverträge“ zur Verfügung.