Minijobs: Neue Geringfügigkeits-Richtlinien 2015 veröffentlicht!

Die neuen Geringfügigkeits-Richtlinien (RL) der SV-Spitzenverbände wurden jetzt veröffentlicht. Die Überarbeitung war notwendig, da sich mit Wirkung vom 01. Januar 2015 durch das Gesetz zur Stär-kung der Tarifautonomie (TASG) die Behandlung geringfügiger Beschäftigungen geändert hat.

Die wesentlichen Änderungen betreffen die neuen Zeitgrenzen für die kurzfristige Beschäftigung. Dies wirkt sich auch auf die geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijobs) aus. Die Änderungen in den RL (Stand 12.11.2014) sind in der Neufassung in Fettschrift kenntlich gemacht.

1. Kurzfristige Beschäftigung:

a.  Erhöhung der Zeitgrenzen für die Zeit vom 1.1.2015 bis 31.12.2018 auf 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage.

b.  Dazu findet man in den RL u. a. eine ausführliche Beschreibung mit Bespielen zum Umgang mit Kalenderjahr überschreitenden 
     kurzfristigen Beschäftigungen für die Jahre 2014/2015 sowie 2018/2019.

c.  Klarstellung zur Abgrenzung einer gelegentlichen kurzfristigen von einer regelmäßigen geringfügig entlohnten Beschäftigung
     unter 
Berücksichtigung der aktuellen BSG-Rechtsprechung (BSG, Urteil v. 7.5.2014, B 12 R 5/12 R). BV-Kunden finden dazu weitere
     Informationen im kommenden Newsletter 12/2014.

2. Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob):

a.  Regelungen bei einem vorübergehenden unvorhersehbaren Überschreiten der Entgelt-grenze und Erhöhung der Zeitgrenze analog
     zur kurzfristigen Beschäftigung auf 3 Monate für die Zeit vom 1.1.2015 bis 31.12.2018.

b.  Erläuterungen zur Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts bei monatlich schwankenden Arbeitsentgelten (Jahresprognose).

In einem kommenden Rundschreiben werden wir unseren BV-Kunden die wesentlichen Änderungen ausführlich erläutern.

Die neuen Richtlinien stehen im Kunden-/Downloadbereich > Fachliteratur > Recht.