Am 22. Februar 2017 entschied der 5. Senat des BAG über diverse Sachverhalte aus der Zeitarbeitsbranche. Die Personaldienstleister setzten die klagenden Zeitarbeitnehmer jeweils in der Automobilindustrie ein, wobei die entleihenden Kundenunternehmen keine Produktionsbetriebe unterhalten, son...
Erstellt: 23.02.2017