BA veröffentlicht *Fachliche Weisungen* zum neuen AÜG

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat am 20. März 2017 ihre fachlichen Weisungen zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz veröffentlicht,

 Link auf Website der BA.

Wir werden unsere Beratungsvertrags-Kunden in den kommenden Tagen umfassend über die amtlichen Auslegungen der Erlaubnisbehörde zu den gesetzlichen Neuregelungen des AÜG informieren.