Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat am 20. März 2017 ihre fachlichen Weisungen zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz veröffentlicht,
→ Link auf Website der BA.
Wir werden unsere Beratungsvertrags-Kunden in den kommenden Tagen umfassend über die amtlichen Auslegungen der Erlaubnisbehörde zu den gesetzlichen Neuregelungen des AÜG informieren.