Das amtliche Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde heute veröffentlicht. Die Vertragsarbeitgeber und Personaldienstleister sind verpflichtet, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Merkblatt der Erlaubnisbehörde bei Vertragsschluss auszuhändigen (§ 11 Absatz 2 AÜG).
Inhaltlich wurden die einzelnen Abschnitte des Merkblatts an die geänderten Regelungen im AÜG angepasst, so z. B.:
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