Die 2. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft wurde am 30. Dezember 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Verordnung ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten und gilt bis zum 30. November 2024.
Die Mindestlöhne betragen
ab dem 1. Januar 2022: &…
Erstellt: 03.01.2022