Die beiden Zeitarbeitsverbände BAP und iGZ informierten am 07.06.2017 jeweils die Mitgliedsunternehmen, dass der TV BZ ME in seiner geänderten Fassung rückwirkend zum 01.04.2017 in Kraft getreten ist.
Kernpunkt bei der Anpassung des TV BZ ME ist die Einführung der 6. Branchenzuschlagsstufe nach fünfzehn vollendeten Einsatzmonaten in Höhe von 65% des tariflichen Stundenentgelts des BAP- / iGZ-DGB Entgelttarifvertrages mit erstmaliger Wirkung zum 01.01.2018.
Über die weiteren Eckpunkte des Verhandlungsergebnisses aus Mai 2017 hatten wir bereits in unserer TOP-INFO vom 12.05.2017 berichtet → Link.
Im Kundenbereich unserer Website finden unsere BV-Kunden die Neufassung des TV BZ ME → Link.
Wir werden demnächst per Rundschreiben die Einzelheiten der tariflichen Änderungen erörtern.