BAP und iGZ haben neuen Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Zeitarbeitnehmer in der Chemischen Industrie abgeschlossen

Die Arbeitgeberverbände der Zeitarbeitsbranche, der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) sowie der Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), verständigten sich mit dem Vorstand der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) auf eine Anpassung der Branchenzuschlagstarifverträge für Zeitarbeitnehmer, die in der Chemischen Industrie eingesetzt sind. Das Verhandlungsergebnis beinhaltet folgende Regelungen, um die die neuen gesetzlichen Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zu erfüllen:

1.  Einführung einer weiteren sechsten Branchenzuschlagsstufe

Zeitarbeitnehmer, die in einem branchenzuschlagspflichtigen Kundenbetrieb der Chemischen Industrie eingesetzt sind, erhalten künftig nach dem fünfzehnten vollendeten Monat eines ununterbrochenen Einsatzes beim gleichen Kundenunternehmen einen Branchenzuschlag auf das jeweilige Stundenentgelt des BAP/iGZ-Entgelttarifvertrages in Höhe von

67% in den Entgeltgruppen 1 und 2
45% in den Entgeltgruppen 3, 4 und 5
24% in den Entgeltgruppen 6, 7, 8 und 9.

Der Anspruch auf die neue sechste Zuschlagsstufe greift für alle Entgeltgruppen erstmalig zum 01. Juli 2018.

Es wurde durch die Tarifvertragsparteien festgelegt, dass mit der sechsten Stufe ein gleichwertiges tarifvertragliches Entgelt im Sinne des neuen AÜG erreicht wird.

2.  Erhöhung der fünften Stufe für EG 1 und 2

Die fünfte Stufe der Entgeltgruppen 1 und 2 von 50% erhöht sich ab 01. Juli 2018 auf 53%.

3.  Neuer Anspruch auf Branchenzuschlag der Entgeltgruppen 6 bis 9

Für die Entgeltgruppen 6 bis 9, für die bislang keine Branchenzuschläge galten, beträgt der Branchenzuschlag auf das tarifliche Entgelt:

nach 6 vollendeten Einsatzwochen: 4 Prozent
nach 3 vollendeten Einsatzmonaten: 6 Prozent
nach 5 vollendeten Einsatzmonaten: 8 Prozent
nach 7 vollendeten Einsatzmonaten: 16 Prozent
nach 9 vollendeten Einsatzmonaten: 20 Prozent
nach 15 vollendeten Einsatzmonaten: 24 Prozent

Für die Entgeltgruppen 6 bis 9 gilt hierbei in 2017 eine Übergangsregelung.

Zeitarbeitnehmer erhalten bis zum Ablauf des Jahres 2017 einen Branchenzuschlag nach 6 Wochen von 1%.

4.  Anpassung der Deckelungsregelung

Die Tarifvertragsparteien haben sich darauf verständigt, dass die bisherige Deckelungsregelung weiterhin gilt.

Nach dem 15. Monat ist der Branchenzuschlag auf das Arbeitsentgelt des vergleichbaren Stammmitarbeiters im Entleihbetrieb beschränkt.

5.  Laufzeit

Der neue TV BZ Chemie läuft vom 01. April 2017 bis 31. März 2020.

 

Link Pressemitteilung von BAP und iGZ