Mehr als ein Drittel (34,4 %) der erwerbstätigen Ausländerinnen und Ausländer aus einem Staat außerhalb der EU arbeitete 2019 in einem atypischen Beschäftigungsverhältnis, das heißt entweder befristet, weniger als 20 Wochenstunden, geringfügig beschäftigt oder in Zeitarbeit. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren demgegenüber nur 17,9 % der Kernerwerbstätigen mit deutscher Staatsangehörigkeit atypisch beschäftigt. Das waren 1,1 Millionen weniger als noch 2011. Bei Personen ohne eine EU-Staatsangehörigkeit konnte hingegen kein Rückgang festgestellt werden: Unter ihnen stieg die Zahl atypisch Beschäftigter im selben Zeitraum sogar um 240 000.
Um dem Verbot von Werkverträgen und Zeitarbeit zuvorzukommen, plant die Fleischindustrie, flächendeckende Tarifverträge auszuhandeln, in denen dann auch Mindestlohn und die Wohnunterbringung verbindlich geregelt sein sollen. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) zeigte sich gesprächsbereit, sieht aber in einem Tarifvertrag keinen Ersatz für das geplante Gesetz.
Ein neuer Standort des Onlineversandhändlers Amazon startet im saarländischen Völklingen mit 80 Zeitarbeitnehmern und 30 festangestellten Mitarbeitern. Nach der Einarbeitung sei das Ziel, Zeitarbeitnehmer zu übernehmen und die Quote der Festanstellungen auf 70 Prozent zu erhöhen, so die Amazon-Sprecherin Nadiya Lubnina.
Die Hilfen während der Corona-Pandemie wurden durch die Große Koalition verlängert. Unternehmen, die vor dem 31. Dezember 2020 Kurzarbeit angemeldet haben, können die Dauer nun bis maximal 31. Dezember 2021 verlängern. Auch erhöht sich das Kurzarbeitergeld je nach Dauer. Zudem geht der Beitrag auf weitere Hilfen und Möglichkeiten ein.
In diesem Beitrag von der Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet der Autor Marcus Jung über den Einsatz von Fingerabdruckscannern anstelle von einer Stechuhr. Mitarbeiter können jedoch nicht zur Nutzung eines solchen Scanners gezwungen werden, außer bei Vorlage von konkreten Gründen oder Unterzeichnung einer Betriebsvereinbarung, da u. a. das Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters in Bezug auf den Datenschutz berührt wird. So sind auch Abmahnungen, die aufgrund von Verweigerung der Nutzung ausgestellt werden, unrechtmäßig.
Die Marketinggesellschaft der Agrar- und Ernährungswirtschaft Mecklenburg-Vorpommern e.V. (AMV) hat zusammen mit elf Betrieben der Fleischwirtschaft aus dem Bundesland in einem gemeinsamen Papier Stellung zum Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bezogen. Sie wehren sich gegen eine Verallgemeinerung der Zustände in der Fleischwirtschaft: "Mit diesem Gesetz wird aufgrund der Verfehlungen einzelner massiv in die unternehmerischen Freiheiten der Betriebe eingegriffen." Neben weiteren Punkten wird in dem gemeinsamen Papier auch der Erhalt von Zeitarbeit als wichtiges Instrument in der Fleischwirtschaft gefordert, um Nachfragespitzen abzudecken und dadurch lieferfähig zu bleiben.
In seinem Artikel auf Spiegel Online analysiert der Autor die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie auf die Zeitarbeitsbranche. Nach dem heftigen Absturz der Wirtschaft im Lockdown zeichnet sich nun ein Verbesserung ab. Was bedeutet das für die Branche, für die Zeitarbeitnehmer und den Arbeitsmarkt allgemein?
Als „Irrweg“ bezeichnete jetzt Prof. Peter Schüren das Vorhaben, die Missstände in der Fleischwirtschaft durch das gesetzliche Verbot von Werkverträgen und Zeitarbeit zu beheben. Das sei nur ein Versuch von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, um damit die Ausbeutung von Arbeitnehmern zu beenden, erläuterte der Münsteraner in einem Interview mit dem Radiosender SWR2. Dies sei jedoch der falsche Ansatz, denn nicht die Vertragsstruktur führe zur Ausbeutung der Mitarbeiter in der Fleischindustrie, sondern die schlechte Bezahlung, eine fehlende Arbeitszeiterfassung und Mietwucher. Die Lohnhöhe, so Prof. Schüren im SWR2-Interview, sei sehr niedrig und müsse eigentlich bei mindestens 12.50 Euro liegen – und das sei auch realisierbar.
Kleine und mittelständische Unternehmen leiden unter den finanziellen Folgen der Coronakrise. Im Herbst droht eine Insolvenzwelle. Laut einer Umfrage des Ifo-Instituts wird die Wirtschaft bis April 2021 eingeschränkt bleiben. Nun werden Forderungen laut, dass das Kurzarbeitergeld verlängert werden soll. Auch für die Zeitarbeit?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel zur Veröffentlichung freigegeben. Sie wurde gemeinsam von den Arbeitsschutzausschüssen beim Bundesarbeitsministerium unter Koordination der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erstellt. Die Regel stellt Maßnahmen für alle Bereiche des Wirtschaftslebens vor, mit denen das Infektionsrisiko für Beschäftigte gesenkt und auf niedrigem Niveau gehalten werden kann.
Am Donnerstag hatte das Unternehmen mitgeteilt, dass der Umsatz im 2. Quartal bedingt durch die Corona-Krise um 29% eingebrochen sei. Trotzdem verzeichne man unter dem Strich einen kleinen Konzerngewinn von 21 Millionen Euro im Vergleich zu 159 Millionen im Vorjahr. Damit performt Adecco weit besser als Analysten zuletzt erwartet hatten. Sie waren von einem weit höheren Umsatzrückgang und roten Zahlen ausgegangen.
Vor dem Hintergrund der massiven Auswirkungen der Corona-Pandemie haben die Personaldienstleister die weltweite Initiative „Sicher arbeiten in der neuen Normalität“ (Safely back to work in the new normal) gestartet. Sie verfolgt sowohl das Ziel, Unternehmen und ihren Arbeitnehmern das Arbeiten in der neuen Normalität während und nach der Corona-Pandemie zu erleichtern als auch die Personaldienstleistungsbranche als Brückenbauer hierbei zu positionieren. Die Schirmherrschaft der Initiative hat der weltweite Dachverband der Personaldienstleistungsunternehmen World Employment Confederation (WEC), in dem der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) Mitglied ist, übernommen.
In ihrem Gastbeitrag in der Süddeutschen Zeitung gehen die beiden Rechtsexperten Franz Josef Düwell und Gregor Thüsing auf das geplante Gesetz zum Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie ein. Die Ziele des Gesetzes die Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie zu verbessern, halten sie für legitim. Dass sich das Verbot aber auch auf die Zeitarbeit erstreckt, sehen sie kritisch. Im Vergleich zu Werkverträgen sei die Zeitarbeit viel besser gesetzlich geregelt. Zudem seien die Fleischbetriebe zur Abfederung von saisonalen Schwankungen auf die Zeitarbeit angewiesen. Sonst würde die Fleischindustrie einen wichtigen Teil ihrer Flexibilität einbüßen.
VDA-Statement zum Kabinettsbeschluss Arbeitsschutzkontrollgesetz: Werkverträge und Zeitarbeit sind unverzichtbar für Automobilproduktion in Deutschland - VDA Zum heutigen Beschluss des Bundeskabinetts über ein Arbeitsschutz-kontrollgesetz betont der Verband der Automobilindustrie (VDA): Die Automobilindustrie verfolgt mit Sorge, dass im Zusammenhang mit dem heutigen Kabinettsbeschluss bereits über eine Ausweitung des direkten Verbotes von Werkverträgen und Zeitarbeit auf andere Branchen diskutiert wird.
Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. lehnt den heute im Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf für eine Verschärfung der Regeln für die Fleischbranche entschieden ab.
Der Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) plant ein Verbot für Werkverträge ab 1.1.2021 und für Leiharbeit ab 1.4.2021 in der Fleischbranche. Ausgenommen sollen kleinere Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten sein. Die Fleischwirtschaft hält sich nun eine Klage offen. Die Hauptgeschäftsführerin des Verbands der Fleischwirtschaft Heike Harstick sagte in der "Welt" dazu, "Nicht, wenn es um das Verbot der Werkverträge geht. Gegen die geplanten Eingriffe in das Gesellschaftsrecht der Unternehmen würden wir dagegen sehr wohl klagen".
Der Entwurf des Arbeitsschutzkontrollgesetzes sieht neben dem Verbot von Werkverträgen und Zeitarbeit in der Fleischindustrie auch vor, dass die Zusammenarbeit von Unternehmen mit „aufeinander abgestimmten Arbeitsabläufen“ ebenfalls nicht zuslässig sein soll. Bei Verstoß drohen empfindliche Bußgelder.
Im Interview mit agrarheute äußert sich CDU-Politiker Friedrich Merz zu dem geplanten sektoralen Verbot von Werkverträgen und welche Rolle Werkverträge in der Fleischindustrie und allgemein der deutschen Wirtschaft spielen.
Im Interview mit Haufe spricht Philipp Geyer, Vorsitzender der Geschäftsführung von USG People Germany, über das Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie und warum auch die Zeitarbeit von diesem Verbot betroffen ist. Er bedauert, dass Zeitarbeit und Werkvertrag wieder einmal unreflektiert in einen Topf geworfen würden. Aus seiner Sicht hat die Zeitarbeit "die bestkontrollierten Arbeitsplätze der Republik", im Gegensatz zu Werkverträgen, die im Vergleich dazu praktisch keiner Kontrolle unterliegen würden. Die Verschärfung der Gesetze hält er für nicht zielführend, man schwäche damit nur die Handlungsfähigkeit der Unternehmen und damit den Wirtschaftsstandort Deutschland. Im Hinblick auf Arbeitsschutz und dem Schutz vor Ausbeutung der Mitarbeiter sei Zeitarbeit die beste Lösung, wenn es um darum ginge, zusätzlichen Personalbedarf flexibel zu decken.
Nach dem geplanten Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie, hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil angekündigt, auch andere Branchen in Hinblick auf mögliche Missstände zu übeprüfen. Er betont aber, dass ein generelles Werkvertragsverbot nicht sein Ziel sei.
Mit einer ausführlichen Stellungnahme hat sich der iGZ jetzt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gewandt. Dabei geht es um das Sektoralverbot der Zeitarbeit in der Fleischindustrie. Mit vier anschaulichen Argumenten und einer logischen Argumentationskette beschreibt der iGZ, warum das Eckpunktepapier der Politik ein "Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung der Zeitarbeitgeber" darstellt.
Akademie der Zeitarbeit
Berater der Zeitarbeit
ES-Klassentreffen