Die DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit hat sich am Freitag in Hannover zur ersten Verhandlungsrunde mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) getroffen. Die Gewerkschaften haben den Arbeitgeberverbänden ihre Forderungen in Hinblick auf den Entgelttarifvertrag vorgestellt und begründet. Das erste Angebot der Arbeitgeber-Seite war für die Gewerkschaften jedoch nicht annehmbar. Der nächste Verhandlungstermin ist der 11. November 2016 in Hamburg.
Die Koalition hat sich nach langen Verhandlungen auf ein Gesetz geeinigt, dass Lohngerichtigkeit zwischen Männer und Frauen sicherstellen soll. Das Gesetz betrifft Unternehmen ab 200 Mitarbeitern. Ausgenommen sind Unternehmen, die an gültige Tarifverträge gebunden sind.
„Es ist schon paradox“, fasste Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), zusammen: „Alle Welt diskutiert darüber, dass Arbeit flexibler, vernetzter und digitaler wird. Und genau jetzt muss die Zeitarbeitsbranche gegen ein Gesetz kämpfen, dass die Branche weiter reguliert, bürokratisiert und dadurch Flexibilität einschränkt.“ Beim 5. Potsdamer Rechtsforum ging er in seinem Grußwort vor rund 300 Teilnehmern auf die geplante Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ein. „Die Politik nimmt kleine Einzelfälle zum Anlass, der ganzen Branche neue Hürden aufzubürden“, ärgerte er sich. In der Vergangenheit hätten die Tarifpartner immer wieder bewiesen, dass sie in der Lage seien, Fairness und Flexibilität zusammenzubringen. Der Gesetzgeber hingegen schaffe immer neue starre Korsettstangen. Stolz forderte die Bundesregierung auf, den Tarifpartnern die nötige Beinfreiheit zu lassen und die Tarifautonomie nicht weiter einzuschränken. „Die Einsatzbranche darf, aber kann nicht. Die Zeitarbeitsbranche darf nicht, aber könnte“, kommentierte Prof. Dr. Martin Franzen, Juristische Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München, die geplante Beschränkung auf Tarifverträge der Einsatzbranche bei der Höchstüberlassungsdauer. Das Fazit von Franzen fiel auf Basis seiner Analysen dementsprechend vernichtend aus: Der Gesetzentwurf wolle mit den Regelungen dem Missbrauch der Zeitarbeit begegnen und sie auf ihre Kernfunktionen reduzieren. „Allerdings bleibt der Gesetzgeber die Definition schuldig, was Missbrauch überhaupt ist und was er unter den Kernfunktionen der Zeitarbeit versteht. Die Zeitarbeitnehmer verlieren ihren Schutz nach 18 Monaten“, urteilte der Referent und ergänzte: „Das ist unzulässig, wenn der Gesetzgeber gleichzeitig den Gleichheitsgrundsatz verwirklicht. Das erscheint mir nicht sachgerecht.“
Derzeit liegt dem Deutschen Bundestag ein Gesetzentwurf zur Regulierung von Zeitarbeit und Werkverträgen vor. Zwar hatte die Bundesregierung zuvor einige der auch durch den Bundesverband Druck und Medien (bvdm) geforderten Änderungen aufgegriffen. Nach wie vor bleibt aber erheblicher Änderungsbedarf, um Tarifautonomie und unternehmerische Flexibilität zu bewahren. In einer neuen Stellungnahme kritisiert der bvdm, dass der aktuelle Gesetzentwurf die Instrumente Zeitarbeit und Werkverträge stark einschränken würde.
Mitarbeiter des für die Rossmann-Kette tätigen Subunternehmens Promota.de bemängeln Arbeitsbedingungen und Bezahlung. Nach Recherchen des Magazins "Stern" und des ARD Polit-Magazins "Report Mainz" besteht bei den eingesetzten Werkverträge der Verdacht auf illegale Arbeitnehmerüberlassung.
Ulrike Kücker, Geschäftsführerin der Olympia Personalleasing GmbH und Landesbeauftragte des Interessenverbands Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) für Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt sieht in der geplanten AÜG-Reform keinen Vorteil für Zeitarbeitnehmer. Die Reform erschwere den flexiblen Personaleinsatz und gefährde so die Arbeitsplätze der Zeitarbeitnehmer. Die Integrationswirkung von Zeitarbeit besonders für die Geringqualifizierten werde beschnitten.
Europäischer und weltweiter Dachverband der Zeitarbeit stellen sich neu auf Eurociett und Ciett haben sich neu positioniert. Der europäische und der weltweite Dachverband der Zeitarbeitsbranche mit Sitz in Brüssel haben sich vor wenigen Tagen umbenannt. Aus Ciett wird World Employment Confederation und Eurociett heißt nun World Employment Confederation – Europe.
Thomas Bäumer übergibt das Amt des CEO der Adecco- und TUJA-Gruppe an Patrick Maier und übernimmt Vorsitz in Beirat Thomas Bäumer, CEO der Adecco Personaldienstleistung GmbH und der TUJA Zeitarbeit GmbH, wechselt zum 01.01.2017 von der Geschäftsführung in den Beirat und übernimmt dessen Vorsitz. Er vertritt die Adecco Gruppe weiterhin im Bundesverband der Personaldienstleister (BAP). Dr. Patrick Maier, bisheriger CEO bei Manpower Schweiz, übernimmt zukünftig die Funktion als CEO der Adecco- und TUJA-Gruppe.
Der Ifo-Geschäftsklimaindex ist entgegen den Erwartungen von Ökonomen auf einen Höchstwert seit Mai 2014 angestiegen. Die Verunsicherung der Wirtschaft durch den Brexit scheint überwunden. Unternehmen bewerten die aktuelle Lage und die Geschäftsaussichten wieder optimistisch.
Laut eines Bericht der Saarbrücker Zeitung gehen 1,9 Millionen Arbeitnehmer einer sogenannten "Arbeit auf Abruf" nach. Dabei sollen häufig arbeitsrechtliche Standards nicht eingehalten werden. Um diese Arbeitnehmer zu schützen, will der DGB "Arbeit auf Abruf" abschaffen.
Laut einer Antwort der Budesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion gibt es rund 1 Million Zeitarbeitnehmer in Deutschland. Das Einkommen von zwei Drittel dieser Zeitarbeitnehmer liegt unterhalb der Niedriglohnschwelle. Die Fraktionen sind sich einig, dass Zeitarbeit in dieser Form nicht weiter Bestand haben sollte. Die Koalition sieht sich mit ihrer AÜG-Form auf einem gutem Weg. Die Opposition kirisiert jedoch die dort enthaltenen Zugeständnisse an die Arbeitgeber und bezeichnet diese als "Etikettenschwindel".
Unregelmäßigkeiten in Thüringen und Westsachsen festgestellt Bei einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Einzelhandel prüfte das Hauptzollamt Erfurt am 19. und 20. September 2016 350 Einzelhandelsunternehmen und führte rund 2.000 Personenbefragungen bei den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen durch. Außerdem prüften die Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit an beiden Tagen die Geschäftsunterlagen von circa 120 Einzelhändlern.
„Diese Debatte hat einmal mehr gezeigt, dass die AÜG-Reform völlig überflüssig ist“, reagierte der Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), Werner Stolz, auf die erste Lesung zur Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Kritik hagele es von allen Seiten, stellte Stolz fest – nicht nur Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, sondern auch die Politik selbst sei offenbar nicht wirklich glücklich mit dem Entwurf, der auf Basis der Koalitionsvereinbarung von CDU/CSU und SPD vor rund drei Jahren entwickelt wurde.
In seinem Kommentar in der Frankfurter Rundschau begrüßt der Autor Stefan Sauer die Forderung der Gewerkschaften nach einer Angleichung der Löhne von Ost und West. Im Hinblick auf die außerdem vom DGB geforderten Lohnerhöhungen, empfiehlt er jedoch, diese Vereinheitlichung der Entgeltgruppen stufenweise über zwei bis drei Jahre hinweg durchzuführen. Er befürchtet ansonsten ein zu starke Belastung durch Lohnkosten und den Abbau von Arbeitsplätzen.
„Die Auswirkungen der bevorstehenden Zeitarbeitsreform werden für jeden dritten Zeitarbeitnehmer spürbar sein“, erklärt der Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), Werner Stolz. Vorgesehen ist die Einführung eines gesetzlichen Anspruchs auf Gleichbezahlung nach neun Monaten sowie einer maximalen Überlassungsdauer von 18 Monaten. Aktuell dauern 40 Prozent der Zeitarbeitseinsätze länger als neun Monate und rund 20 Prozent länger als 18 Monate.
Der DGB hat seine zentralen Forderungen für die anstehenden Tarifverhandlungen in der Zeitarbeit angekündigt. Ab 1. Januar 2017 sollen die Zeitarbeitnehmer 6 Prozent mehr Lohn mindestens aber 70 Cent mehr pro Stunde erhalten. Außerdem sollen die Unterschiede in den Entgeltgruppen zwischen Ost und West angeglichen werden. Im Hinblick auf den hohen Anteil ungelernter Helfer in der Zeitarbeit, fordert der DGB zudem das Anheben der Löhne in den untersten Entgeltgruppen auf deutlich über Mindestlohn-Niveau.
Nach dem Vorwurf illegaler Arbeitsverträge hat Ryanair diese zurückgezogen und den Piloten neue Verträge angeboten. Laut Recherche des WDR wären die Piloten in dem Fall aber nicht mehr bei Ryanair, sondern bei einem Zeitarbeitsunternehmen angestellt. Die Gewerkschaft Cockpit hält auch die neuen Ryanair-Verträge nicht mit dem deutschen und europäischen Recht vereinbar.
Wenn die Zahl der Zeitarbeitnehmer steigt, ist das für einige ein Hinweis, das in der deutschen Wirtschaft etwas falsch laufen muss. Aber ist dem wirklich so?
Spätestens nach neun Monaten sollen Leiharbeiter den gleichen Lohn wie Stammarbeiter bekommen: Das möchte die Bundesregierung mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (18/9232) erreichen, den der Bundestag am Donnerstag, 22. September 2016, erstmals beraten wird.
Dass sich die Zeitarbeitsbranche auf Wachstumskurs befindet, können auch die in der Wirtschaftsregion Heilbronn-Franken ansässigen Personaldienstleister bestätigen. Als Gründe für den Aufwärtstrend werden der gestiegene Bedarf an Flexibiltät in vielen Branchen und der Fachkräftemangel angeführt. Mögliche Risiken sehen die Personaldienstleister der Region im Bereich des Equal Pay und der geplanten AÜG-Reform.
Zeitarbeit bietet Unternehmen eine flexible Möglichkeit auf Autragsspitzen zu reagieren. Arbeitnehmer profitieren von neuen Chancen im Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Isngesamt ist die Zeitarbeit ein wichtiges Instrument der deutschen Wirtschaft. Dieser Beitrag des CityNews-Verlags gibt dem Leser einen interessanten Rundumblick.
Akademie der Zeitarbeit
Berater der Zeitarbeit
ES-Klassentreffen