Kurzarbeit auch für Zeitarbeitnehmer

Die Bundesregierung prüft im Zuge der VW-Affäre die Möglichkeit, Kurzarbeit auch auf Zeitarbeitnehmer auszuweiten, die im VW-Konzern beschäftigt sind. So sollen diese in der aktuellen Krisenzeit zusätzlich geschützt werden. Bisher ist  Zeitarbeit von den Kurzarbeitregelungen ausgeschlossen.

Quelle: Süddeutsche Zeitung