Zu den aktuellen Beschlüssen des Koalitionsausschusses vom 6. September 2015, die unter „Integration verbessern" den Fall des Zeitarbeitsverbots für Asylbewerber und Geduldete nach drei Monaten vorsehen, erklärt Thomas Hetz, Hauptgeschäftsführer des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP):
„Diesen Schritt begrüßen wir. Dies ist der richtige Ansatz. Die Zeitarbeitsbranche hat in den vergangenen Jahren immer wieder ihre Integrationsleistung für Zielgruppen, die es am Arbeitsmarkt schwer haben unter Beweis gestellt."
Quelle: BAP – Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V.