Sven Kramer übernimmt Amt kommissarisch bis April 2017 Ariane Durian hat ihr Ehrenamt als Bundesvorsitzende des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) niederlegt. Als zunächst kommissarischen Nachfolger wählte der Vorstand heute Sven Kramer. Nach dem starken Engagement in Sachen AÜG-Reform sei es nunmehr aus Durians Sicht gelungen, Schlimmeres zu verhindern. Insoweit sehe sie zusammen mit dem überaus erfolgreichen Landeskongress in Stuttgart mit mehr als 500 Teilnehmern auch einen geeigneten Zeitpunkt zur Beendigung ihrer insgesamt knapp 14-jährigen engagierten Tätigkeit in verschiedenen Gremien und Verbandsämtern des iGZ. Der Vorstand bedauert diesen Schritt außerordentlich. Die Mitglieder des iGZ-Bundesvorstands dankten Durian für ihren unermüdlichen zeitlichen und inhaltlichen iGZ-Einsatz in all den Jahren mit vielen innovativen Verbandsimpulsen.
Mit einer neuen Strategie will die Bundesregierung die Tarifautonomie stärken. Dazu wird das tarifliche Zusammenwirken von Arbeitgeber und Gewerkschaften unterstützt, indem Tarifbindung per Gesetz belohnt wird. Durch Sonderregelungen in neuen Gesetzen werden tarifgebundene Unternehmen bevorzugt behandelt. Diese Strategie ist umstritten und wird von Unternehmern kritisiert. Sie befürchten eine Rückkehr des Tarifkartells.
Laut einer Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung ist der deutsche Arbeitsmarkt für Flüchtlinge zu undurchsichtig und schwer verständlich. Neben der Sprachbarriere nennt sie vor allem die Vielzahl an komplizierten abstrakten Faktoren, die für den Zugang zu Beschäftigung und Ausbildung erfüllt sein müssen, als Gründe für die unzureichende Transparenz und Verständlichkeit des Arbeitsmarktes.
IT-Freiberufler und deren Auftraggeber sind doch von der AÜG-Reform betroffen, entgegen den Entwarnungen einiger Medien vor ein paar Wochen. Diese hatten sich zuletzt als voreilig herausgestellt. Schon jetzt zeigt sich die erste Welle der Auswirkungen, die mit dem Inkrafttreten der Reform am 1. April 2016 voraussichtlich die gesamte IT-Branche erfassen wird. Aufgrund der fehlenden Rechtssicherheit kündigen viele Auftraggeber Ihre aktuellen Verträge mit Freelancern, um sich IT-Experten stattdessen mit Hilfe der Arbeitnehmerüberlassung über Personaldienstleister zu entleihen.
Die Hälfte aller Übergänge in den Arbeitslosengeldbezug und zurück in Beschäftigung konzentriert sich auf acht Branchen. Die meisten Zu- und Abgänge gibt es in der Zeitarbeit, gefolgt vom Einzelhandel und dem Baugewerbe ohne Hoch- und Tiefbau. Dies geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.
Vor einigen Wochen hatte die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales vom 19. Oktober 2016 zur AÜG Reform bei Verbänden in den Medien Entwarnsnungsmeldungen für die IT- und Beratungsbranche ausgelöst. Eine Passage der Empfehlung war dahingehend interpretiert worden, dass es keine Einschränkungen für das Projektgeschäft geben werde. Ein späterer Satz der Empfehlung stellt jedoch klar, dass es keine Ausnahmeregelung für die IT- und Beratungsbranche geben werden: "[…] dass mit der Definition der Arbeitnehmerüberlassung in § 1 Absatz 1 Satz 2 AÜG die derzeitige Rechtslage nicht geändert werden solle […]".
Auch die zweite Verhandlung für die Leiharbeitnehmer brachte kein Ergebnis. Zwar kamen die Arbeitgeber in Hamburg den Gewerkschaften etwas entgegen, dennoch blieb auch ihre zweite Offerte unzureichend. Für die dritte Runde Ende November erwarten die Gewerkschaften ein deutlich besseres Angebot, um noch in diesem Jahr zu einem Abschluss zu kommen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil (Az. C-216/15) verkündet, dass auch für vereinsrechlicht organisierte Rotkreuzschwestern das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und die Bestimmungen zu Zeitarbeit gelten, sofern diese mit den gleichen arbeits- und sozialversicherungsrechtlich Konditionen beschäftigt werden wie die Stammbelegschaft.
Die DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit hat sich am Freitag in Hamburg zur zweiten Verhandlungsrunde mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) getroffen. Nach einem Austausch über die unterschiedlichen Positionen wird deutlich: die Arbeitgeber haben sich zwar vereinzelt auf die Gewerkschaften zubewegt, ansonsten liegen die Positionen noch sehr weit auseinander. Die Gewerkschaften erwarten eine deutliche Nachbesserung des Angebots der Arbeitgeberseite, um noch in diesem Jahr zu einem Tarifabschluss zu kommen. Die Verhandlungen werden am 29./30. November 2016 in Berlin fortgesetzt.
Nach einer Untersuchung des Zeitarbeitmarktes durch das Mindelsheimer Instituts Lünendonk ist der Crailsheimer Personaldienstleister Franz & Wach mit einem Umsatzzuwachs von 35,2 % im letzten Jahr das wachstumsstärkste Unternehmen der Branche. Das Unternehmen rückt damit in der Rangliste der Top-Personaldienstleister von Platz 43 auf Platz 36 vor.
Der münsteraner Unternehmer Thomas Bäumer hat am 08.11.2016 das Bundesverdienstkreuz durch Regierungspräsident Dr. Reinhard Klenke im Namen des Bundespräsidenten überreicht bekommen. Er wurde geehrt für seinen unermüdlichen Einsatz für wenig Begünstigte durch seine Unterstützung zahlreicher wohltätiger Initiativen und seine besonderen Verdienste bei der Einführung eines fairen Tarifsystems in der Zeitarbeit. Thomas Bäumer ist Beiratsvorsitzender der Tuja- und Adecco-Gruppe, Vizepräsident des BAP sowie Mitglied im Führungsgremium des BDA.
Weil die Arbeitswelt immer digitaler, flexibler und vernetzter wird, befürchten Politik und Gewerkschaften mehr prekäre Arbeitsverhältnisse und befristete Stellen. Doch auf die Jobsicherheit hat die Digitalisierung kaum Einfluss, zeigt das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) in einer Studie. Die Politik muss nicht eingreifen.
Die starke Stellung der IG-Metall in der Automobilindustrie wird schon länger kritisch gesehen. Nun sind Vorwürfe aufgetaucht, die BMW betreffen. Dort sollen IG-Metall und Betriebsrat sich gegenseitig in die Karten spielen. Bei der Festanstellung von Zeitarbeitnehmern sollen jene bervozugt werden, die Mitglied bei der IG-Metall sind. Dadurch würden Zeitarbeitnehmer in die IG-Metall-Mitgliedschaft gedrängt werden, was die Vormachtsstellung der IG-Metall weiter ausbauen würde.
Laut Carlos Frischmuth, Sprecher der Allianz für selbständige Wissensarbeit (ADESW), wird der Einsatz von hochqualifizierten Fremdpersonal, besonders im Beratungs- und Projektgeschäft der IT-Branche, durch die Neuregelung der Werkverträge nicht eingeschränkt. Er bezieht sich dabei auf eine Stellungnahme des Ausschusses für Arbeit und Soziales in der Bundestags-Drucksache Nr. 18/10064.
Das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz hat den Namen „Reform" nicht verdient „Zu viel neue AÜG-Bürokratie, kein erkennbarer Vorteil für Zeitarbeitskräfte und illusionsbehaftete Annahme einer Übernahmeautomatik. Dieses neue Gesetz hat nicht den Namen Reform verdient", kritisierte iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz das vom Bundestag in der letzten Woche beschlossene Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Nunmehr bleibe zu hoffen, dass sowohl die Bundesagentur für Arbeit in den neu zu erlassenen Durchführungsanweisungen als auch die Tarifparteien der Einsatz- und Zeitarbeitsbranche gemeinsam versuchen werden, vorhandene Auslegungsprobleme sowie die gesetzlichen Öffnungsklauseln praxisgerechter auszugestalten.
In seinem Kommentar in der "Frankfurter Allgemeine Zeitung" äußert sich Wirtschaftskorrespondent Dietrich Creutzburg zur AÜG-Reform. Aus seiner Sicht scheint es den Parteien nur noch darum zu gehen Beschäftigungsmöglichkeiten einzuschränken oder zu verbieten, obwohl dies im Widerspruch steht zu anderen wirtschaftspolitischen Zielen wie die Integration von Geringqualifizierten oder Flüchtlingen in den Arbeitmarkt.
Der Deutsche Bundestag hat heute das „Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“ beschlossen. Kernpunkte des Gesetzes sind eine Equal Pay-Vorschrift nach neun Monaten Überlassung an denselben Einsatzbetrieb und eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten bei Einsätzen im selben Kundenunternehmen. Der Bundesrat wird sich abschließend im November, wahrscheinlich am 4.11., mit dem Gesetz beschäftigen.
Der Deutsche Bundestag hat heute nach fast dreijährigen öffentlichen Diskussionen ein neues Arbeitnehmerüberlassungsgesetz beschlossen. „Unser wesentliches Ziel war, anstelle eines starren Gesetzes-Korsetts bei Zeitarbeitseinsätzen selbstbestimmte Tarifgestaltungs-Möglichkeiten für einen Zeitarbeits-Maßanzug auch in Zukunft zu ermöglichen. Das konnte weitgehend erreicht werden", betonte Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ). Gleichwohl sei die Novelle eigentlich überflüssig gewesen, weil alles wesentlichen Punkte in der Novelle wie etwa die Lohnangleichung nach spätestens neun Monaten oder das Streikeinsatzverbot für Zeitarbeitskräfte schon jetzt in Tarifverträgen mit den DGB-Gewerkschaften sachgerecht geregelt sind. Zentral ist, dass nun alle Beteiligten endlich Rechtssicherheit bekommen und hinreichend lange Fristen zur Umsetzung im Unternehmensalltag. Die Sozialpartner sind gehalten, verantwortungsvoll und zeitnah die gesetzlich vorgesehenen Tariföffnungsklauseln mit praxisgerechten, unbürokratischen und flexiblen Tarifregelungen an das neue AÜG anzupassen", so Stolz.
Der unabhängige Wissenschaftliche Dienst des Bundestags warnt in einem Gutachten davor, dass, trotz des Gesetzes zur Neuregelung des AÜG, Unternehmen weiter die Zeitarbeit missbrauchen könnten.
Nach dem Abgas-Skandal befindet sich VW auf Sparkurs. Auf einer außerordentlichen Betriebsversammlung stellte der Vorstand seine Sparpläne vor. Unter anderem sehen diese vor, dass keine Zeitarbeitnehmer mehr wie bisher üblich nach drei Jahren in die Stammbelegschaft übernommen werden sollen. Diese Sparmaßnahme würde aktuell mehre tausend Zeitarbeitsverhältnisse betreffen.
"Equal Pay ist so weder praktikabel noch administrierbar" Heute fand im Ausschuss Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages die Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Zeitarbeit statt. Dabei vertrat unter anderem Thomas Bäumer, Verhandlungsführer der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) und Vizepräsident des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP), die Branche. „Equal Pay ist so weder praktikabel noch administrierbar.“ Mit diesem Statement wies Bäumer während der Anhörung auf den wichtigsten offenen Punkt des Gesetzentwurfs der Bundesregierung hin und bestätigte damit als Zeitarbeitsunternehmer eine Reihe weiterer Sachverständiger.
Akademie der Zeitarbeit
Berater der Zeitarbeit
ES-Klassentreffen