Die Welt berichtet hier über die Spezialsendung „Viel Arbeit, wenig Geld – lohnt sich Leistung heute?“ von Maybrit Illner vom 27.04.2017 u.a. mit den Themen Zeitarbeit und Mindestlohn, in der Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) und CDU-Staatssekretär im Finanzministerium Jens Spahn sich den Fragen der arbeitenden Bürger stellten.
Das am 1. April 2017 in Kraft getretene Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist umstritten. Wichtige Forderungen der IG Metall sind nicht ins Gesetz eingeflossen. Und die Berichterstattung liegt falsch, wenn sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine Festanstellung nach 18 Monaten behauptet. Die Materie ist komplex. Und die IG Metall steht fest an der Seite aller Leihbeschäftigten
Die SYNERGIE Personal Deutschland GmbH, deutsche Tochter des fünftgrößten Personalexperten in Europa SYNERGIE S.E., fusioniert mit der bayrischen CAVALLO Personalmanagement GmbH. Nach der Verschmelzung ist SYNERGIE mit Sitz im badischen Karlsruhe an über 30 Standorten überwiegend in Baden-Württemberg und Bayern vertreten. Beschäftigt werden insgesamt rund 2.500 Mitarbeiter, die in 2016 einen Umsatz von 61,5 Mio. Euro erwirtschaftet haben.
Am heutigen 25. April hat sich die Pflegekommission auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Pflege geeinigt: Ab 1. Januar 2018 soll der Mindestlohn auf 10,55 Euro pro Stunde im Westen und 10,05 Euro im Osten steigen. In zwei Schritten soll er bis Januar 2020 weiter wachsen und dann 11,35 Euro pro Stunde im Westen und 10,85 Euro im Osten betragen. Davon profitieren gerade Pflegehilfskräfte.
Die AÜG-Reform lässt tariflich festgelegte Ausnahmen bei der Überlassungshöchstdauer zu. Der Arbeitgeberdachverband Gesamtmetall und die IG Metall überarbeiten nun die Tarifverträge für die Metall- und Elektroindustrie. Im Zuge dieser Anpassung hat die IG Metall der Verlängerung der Überlassungshöchstdauer auf 48 Monate zugestimmt. Als nächstes müssen neue Zuschläge mit der Zeitarbeitsbranche verhandelt werden.
Seit Inkrafttreten der AÜG-Reform gilt in der Zeitarbeit eine Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten. Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall und die IG Metall haben sich jetzt auf eine Ausnahmeregelung geeinigt. Diese macht es möglich Zeitarbeitnehmer in der Metall- und Elektroindustrie bis zu 48 Monate zu überlassen, sofern der Betriebsrat zustimmt.
In der Dokumentation des SWR „Harte Arbeit – schlechter Lohn“ berichte ein beim Autobauer Daimler beschäftigter Zeitarbeitnehmer über Missstände bei der Entlohnung und den Arbeitsbedingungen im Vergleich zur Stammbelegschaft. Der Daimler Betriebsrat sieht das Problem in fehlenden Tarifverträgen bei Zeitarbeit und Werkverträgen in der Kontraktlogistik. Betroffen sei nicht nur Daimler, sondern die gesamte Automobilindustrie. Der Autobauer selbst weißt darauf hin, das keine Verstöße bei Daimler aufgetreten sind, sondern nur bei den beteiligten Zeitarbeits- und Werkvertragsunternehmen.
Der Beitragsfuß der Umlage für Pflicht- und freiwillig Versicherte zur gesetzlichen Unfallversicherung VBG für das Jahr 2016 geht erneut zurück: Nach Beschluss des VBG-Vorstandes unter Vorsitz von Volker Enkerts, Präsident des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP), sinkt dieser gegenüber dem Vorjahr auf 3,90 Euro je 1.000 Beitragseinheiten – und damit zum vierten Mal in Folge.
Audi hat den Anteil der beschäftigten Zeitarbeitnehmer weiter deutlich von 2,7 % auf 1,3 % reduziert. Das ist ein in der Branche vergleichsweise niedriger Wert. Audi ist damit von der AÜG-Reform weniger betroffen.
Christian Baumann ist der neue Bundesvorsitzende des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ). Während der Mitgliederversammlung erlangte Baumann bei der Wahl 91 Prozent der Stimmen. Er wird den iGZ in den nächsten drei Jahren vertreten.
Im Rahmen der Vorstellung des neuen Handbuchs „Arbeitsmarkt kompakt“ des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) erklärte IAB-Vizepräsident Ulrich Walwei, dass „entgegen der öffentlichen Wahrnehmung die Bedeutung des sogenannten Normalarbeitsverhältnisses – Vollzeit, unbefristet, außerhalb der Zeitarbeit – seit Anfang des letzten Jahrzehnts nicht weiter zurückgegangen sei. Der zuvor starke Zuwachs atypischer Beschäftigungsverhältnisse – Teilzeit oder befristet oder Zeitarbeit – habe mehr Menschen den Zugang zum Arbeitsmarkt eröffnet, aber nicht das Normalarbeitsverhältnis verdrängt.“
Im Interview mit dem heute-Magazin bewertet die Arbeitsmarktforscherin Elke Jahn die neuen Regelungen zum AÜG. Sie ist überzeugt, dass die Arbeitnehmer durch die Gesetzesänderungen keinen Nutzen haben werden.
Trotz Fachkräftemangels arbeiten mehr als 5,1 Mio. Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung im Niedriglohnbereich. Betroffen ist vor allem der Osten. Gründe liegen laut DGB zum einen an einer fehlenden Tarifanbindung vieler Unternehmen, zum anderen aber auch an zu niedrig angesetzten Tarifen.
Zeitarbeit ist eine wachsende Branche und kann für viele Arbeitnehmer ein Sprungbrett in die Festanstellung sein. Doch oft hindert die Scheu vor der Zeitarbeit davon ab diesen Schritt zu gehen. Thomas Hetz, der Hauptgeschäftsführer des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP) und Werner Stolz, der Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) klären in diesem Artikel interessierte Arbeitnehmer über die Rechte und Pflichten eines Zeitarbeitnehmers auf und geben Tipps.
Die Gewerkschaft Verdi will einen Tarifvertrag mit dem Homberger Logistikbetrieb Bettenwelt durchsetzen. Aus Sicht von Verdi würden bei Bettenwelt nach und nach Stammbeschäftigte durch Leiharbeitnehmer oder Werkvertragsmitarbeiter ersetzt. Sie fordert Änderungen zum Schutz der Stammbelegschaft, die teilweise noch über die Regelungen des neuen AÜG hinausgehen. Bettenwelt wehrt sich gegen die Vorwürfe und erklärt sich zur Kooperation bereit. Ein erstes Angebot an den Betriebsrat von seiten des Logistikbetriebs sei laut verdi aber nicht ausreichend gewesen.
Trotz Fachkräftemangels und neuen gesetzlichen Regulierungen befindet sich die Zeitarbeitsbranche weiterhin auf Wachstumskurs. Laut einer Studie der Unternehmensberatung PwC wird dieser postitve Trend auch weiterhin anhalten.
Am Samstag tritt das Gesetz zur Neuregelung von Zeitarbeit und Werkverträgen in Kraft. Laut einer Studie der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PWC sehen die meisten Unternehmer die Zukunft insgesamt positiv, trotz neuer Herausforderungen und Unsicherheiten durch das Gesetz. Gründe sind laut Studie die gute Konjunktur, der gestiegene Bedarf an Personaldienstleistungen und eine bessere Stellung der Zeitarbeit in der öffentlichen Meinung.
Laut der Bundesagentur für Arbeit sinken die Arbeitslosenzahlen in Deutschland weiterhin und sind im März auf unter 2,7 Mio. Arbeitslose gefallen. Dies ist der niedrigste Wert im März, der seit 1991 ermittelt wurde. Vollbeschäftigung wie in den 60er und 70er Jahren sei zwar nicht erreicht, Arbeitsmarktforscher halten diese bei geeigneten Arbeitsmarktmaßnahmen aber langfristig durchaus für erreichbar.
Die Gewerkschaft verdi hat sich kurz vor Inkrafttreten zur AÜG-Reform geäußert. Sie sieht einige Punkte sinnvoll umgesetzt. Bei anderen sind jedoch aus ihrer Sicht weitere Nachbesserungen erforderlich. Der Arbeitgeberverband BDA warnt hingegen vor weiteren Verschärfungen. Die Branche dürfe nicht noch weiter belastet werden.
Mit dem Inkrafttreten der AÜG-Reform zum 1. Aptil 2017 steigt das Risiko bei Selbstständigen und Auftraggebern der Scheinselbstständigkeit bezichtet zu werden. Der bisherige Rettungsanker "Zeitarbeit auf Vorrat" greift nicht mehr. Viele Unternehmen scheuen sich schon jetzt vor dem Risiko Selbstständige zu beschäftigen und lösen bisherige Verträge auf. Als alternatives Arbeitsvertragsverhältnis wird meist auf Zeitarbeit zurückgegriffen. Diese Alternative kommt aber für viele Selbstständige nicht infrage.
Auch in Handwerksbetrieben ist der Einsatz von Frempersonal von Zeit zu Zeit notwendig. Bei der Nutzung von Werkverträgen oder Zeitarbeit ist aber eine klare Abgrenzung wichtig. Den Einsatzbetrieben drohen sonst schnell hohe Geldbußen. Das gilt insbesondere mit Inkrafttreten der AÜG Reform zum 01.04.2017, da dann die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis auf Vorrat nicht mehr genutzt werden darf. Dieser Beitrag gibt Hinweise für Handwerksbetriebe, auf was zu achten ist.
Akademie der Zeitarbeit
Berater der Zeitarbeit
ES-Klassentreffen