Berlin novelliert Vergabegesetz: Höherer Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen

Der Koalitionsausschluss hat am 06.11.2019 die Novellierung des Berliner Vergabegesetzes beschlossen. Wichtigste Neuerung ist die Anhebung der Mindestlohnvorgabe auf 12,46 € für alle Unternehmen, die sich auf Aufträge der öffentlichen Hand in Berlin bewerben. Gleichzeitig wurden die Schwellenwerte beim Auftragvolumen, ab denen das Vergabegesetz greift, angehoben und Unternehmen müssen den Nachweis zur Erfüllung der Vorgaben erst erbringen, nachdem sie den Zuschlag für den Auftrag erhalten haben und nicht mehr direkt mit dem Angebot. Damit reagiert die Koalition auf Kritikpunkte am bisherigen Vergabegesetz. Mit dem neuen Vergabegesetzt sollen ökologische und soziale Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ein stärkeres Gewicht erhalten.

Quelle: Berliner Zeitung (Autor: Frederik Bombosch)