Ab heute, 01.09.2014, gilt die 2. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gerüstbauerhandwerk.
Der Mindestlohn beträgt bundesweit 10,25 € pro Stunde und erhöht sich ab 01.05.2015 auf 10,50 €.
Die Überlassung von Zeitarbeitnehmern in Betriebe des Gerüstbauerhandwerks ist gemäß § 1b AÜG gru...
Erstellt: 01.09.2014