Arbeitnehmerfreizügigkeit für Kroaten ab dem 01.07.2015

Das Bundeskabinett hat am gestrigen Tage beschlossen, dass für kroatische Staatsangehörige ab dem 01.07.2015 die vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit gelten soll. Die Möglichkeit weitere Übergangsregelungen zu nutzen wird nicht angewandt und die Dienstleistungsfreiheit für Kroaten nicht mehr eingeschränkt.

Ab dem 01.07.2015 dürfen kroatische Staatsbürger ohne Einschränkungen in Deutschland tätig werden. Eine Arbeitsgenehmigung ist dann nicht mehr notwendig.

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