Höhere Gebühren für AÜG-Erlaubnisse ab 01. Dezember 2015

Die Zweite Verordnung zur Änderung der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis-Kostenverordnung (AÜKostV) wurde am 25. November 2015 im Bundesgesetzblatt (BGBl.) veröffentlicht und tritt am 01. Dezember 2015 in Kraft.

Wie bereits am 10.11.2015 berichtet, erhöhen sich die Gebühren demnach wie folgt:

  • 1.000.- € (bislang 750.- €) für die Erteilung / Verlängerung einer befristeten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung.
  • 2.500.- € (bislang 2.000.- €) für die Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung.

→ Link auf Bundesgesetzblatt