Am heutigen Donnerstag, 21. Mai 2015, fand im Deutschen Bundestag u.a. die Beratung des Antrags der Fraktion DIE LINKE - „Leiharbeit und Werkverträge eingrenzen und umfassend regulieren" – statt, siehe → BT-Drucksache 18/4839 .
Aus Unternehmersicht können die dreizehn Redebeiträge der Bundestagsabgeordneten im Ergebnis kurz und bündig zusammengefasst werden. Im Parlament gibt es keine neuen Erkenntnisse und Fakten zur Zeitarbeit. Im Prinzip alles wie gehabt.
Inhaltlich als besonders konstruktiv und positiv aus dem Blickwinkel der Zeitarbeitsbranche ist der Redebeitrag des Albert Stegemann (CDU/CSU-Fraktion) hervorzuheben, siehe Mediathek des Deutschen Bundestages → Link.
Bemerkenswert ist zudem folgender Hinweis im Vortrag von Katja Mast, Sprecherin für Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion, Zitat: „ ... Da werden wir ab Herbst ganz gut was zu tun haben." Diese Aussage steht im Kontext der im Koalitionsvertrag aus November 2013 festgelegten Zielsetzung, die so genannte Leiharbeit auf ihre Kernfunktionen hin orientieren zu wollen → Link.
Demnach wird die Gesetzesinitiative seitens der Bundesregierung zur Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) offenkundig frühestens nach der parlamentarischen Sommerpause gestartet. Zielführendere Aussagen und Hinweise zum zeitlichen Fahrplan des Gesetzgebungsverfahrens gab es in dieser Debatte nicht.
Sämtliche Redebeiträge sind in der Mediathek des Deutschen Bundestages unter der Rubrik Plenarsitzungen - Plenarsitzung vom 21.05.2015, TOP 6 - zu finden, → Link.