Wie die Tageszeitung „Die Welt" berichtet, liegt ihr der Entwurf des so genannten „Beschleunigungsgesetzes" seitens der Bundesregierung vor. Geplant sei, das bisherige faktische Verbot, Asylbewerber und Geduldete als Leiharbeitnehmer einzusetzen, aufzuheben.
Derzeitiger rechtlicher Status in Kurzform: Die Beschäftigung als Zeitarbeitnehmer ist für Personen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung bis zum 48. Monat nach Einreise nicht zulässig, weil seitens der Bundesagentur für Arbeit (BA) die nach § 40 Abs. 1 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erforderliche Zustimmung generell zu versagen ist.
Die Welt zitiert auszugsweise aus dem Gesetzentwurf:
"Die Menschen, die eine dauerhafte Bleibeperspektive haben, sollen möglichst schnell in Gesellschaft und Arbeitswelt integriert werden. Hierfür werden die Integrationskurse für Asylbewerber sowie Geduldete mit guter Bleibeperspektive geöffnet. Das Leiharbeitsverbot für Asylbewerber sowie Geduldete entfällt nach drei Monaten."
→ Link auf den Zeitungsbericht
Dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) liegt das schriftliche Statement des Staatministers bei der Bundeskanzlerin, Dr. Helge Braun MdB, vor – Zitat:
„Wir wollen mit den Ländern vereinbaren, das Zeitarbeitsverbot für Asylbewerber und Geduldete nach Ablauf von drei Monaten aufzuheben. Die erforderlichen rechtlichen Anpassungen werden in Kürze auf den Weg gebracht. Auch die Zeitarbeitsbranche wird damit künftig einen wesentlichen Beitrag zur Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt leisten können."
→ Link auf die News-Seite des iGZ