Am 20. Januar 2016 veröffentlichte die Bundesagentur für Arbeit (BA) ihre Statistik zur Arbeitnehmerüberlassung für den Berichtszeitraum 1. Halbjahr 2015. Diese ANÜ-Statistik basiert erstmals auf einer neuen Datenbasis.
Auf die halbjährlichen Meldungen der Zeitarbeitsunternehmen, wie sie in § 8 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) seit 1972 rechtlich vorgeschrieben sind, verzichtet die BA.
Datenbasis für die neue Statistik sind die laufenden Meldungen der Arbeitgeber im Rahmen des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung.
Die BA veröffentlichte hierzu im Dezember 2015 einen umfassenden Methodenbericht „Statistik zur Arbeitnehmerüberlassung“,
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Die Umstellung führt zwangsläufig auch zu Änderungen der Statistikinhalte sowie Abweichungen in den Bestandsstrukturen.
Zum Stichtag 30. Juni 2015 waren 961.162 Personen in Deutschland als Leiharbeitnehmer beschäftigt.
Davon waren über 20 Prozent in der Branche Lagerwirtschaft tätig.
- 54,0 Prozent aller beschäftigten Leiharbeitnehmer wurden als Helfer
- 37,7 Prozent aller beschäftigten Leiharbeitnehmer wurden als Fachkräfte
- 4,0 Prozent aller beschäftigten Leiharbeitnehmer wurden als Spezialisten und
- 3,3 Prozent aller beschäftigten Leiharbeitnehmer wurden als Experten
eingesetzt bzw. per Tätigkeitsschlüssel zur Sozialversicherung gemeldet.
23,2 Prozent der statistisch erfassten Leiharbeitnehmer waren ohne Berufsabschluss.
6,8 Prozent hatten einen akademischen Berufsabschluss.
Über 118.000 (das entspricht anteilig 17,9 Prozent) der im 1. Halbjahr 2015 neu eingestellten Leiharbeitnehmer waren zuvor 1 Jahr und länger nicht beschäftigt.
Über 131.000 (das entspricht anteilig 22,4 Prozent) der im 1. Halbjahr 2015 beendeten Beschäftigungsverhältnisse dauerten 1 Jahr und mehr.
Weitere interessante Daten und Fakten erhalten unsere Kunden in den nächsten Tagen, wie immer, in einem ausführlichen Rundschreiben.