Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat gestern im Bundesanzeiger die Siebte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst (Siebte Abfallarbeitsbedingungenverordnung – 7. Abfall-ArbbV) veröffentlicht.
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2015 in Kraft und am 31. März 2017 außer Kraft.
Der Mindestlohn beträgt bundesweit einheitlich 8,94 Euro je Stunde und wird ab dem 1. Januar 2016 auf 9,10 Euro je Stunde erhöht.
Plusstunden dürfen wie bisher erst ab der 166. geleisteten Arbeitsstunde auf das Arbeitszeitkonto gebucht werden.
Unseren Beratungsvertragskunden steht die aktuelle Verordnung im Downloadbereich zur Verfügung.