Es ist schwierig, ein Verbot von Leiharbeit in Krankenhäusern zu implementieren. Das ist die Aussage eines Gutachtens des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags. Ein solches Verbot würde einen massiven Eingriff in die verfassungsmäßig garantierte freie Berufsausübung bedeuten. Die Schlechterstellung der Stammbelegschaft oder höhere Kosten seien keine hinreichende Begründung für ein Verbot.
In der Bundespressekonferenz am Freitag, den 14. Juli, gab der SPD-Politiker bekannt, dass die gesetzliche Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde eine "einmalige Intervention" darstelle. Anschließend wolle man wieder zum üblichen Verfahren zurückkehre, in dem die Mindestlohnkommission Vorschläge für die weitere Ausgestaltung des Mindeslohns erarbeite.
Die Krankschreibung per Telefon hatte sich während der Corona-Krise bewährt. Nun sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um diese Möglichkeit für bestimmte Erkrankungen wie leichte grippale Infekte wieder einzuführen.
Nachdem der Betriebsrat im Opel-Werk in Rüselsheim Unmut wegen der hohen Anzahl von Zeitarbeitnehmern geäußert hatte und ein Streit mit dem Management entbrannte, hat sich nun die Situation überraschend schnell gelöst. Beide Seiten haben sich darauf geeinigt, 150 Zeitarbeitnehmer zu übernehmen sowie die Beschäftigungsdauer der verbliebenen Zeitarbeitskräfte von 18 auf 36 Monate zu verlängern.
Gemeinsam setzen sich der Vorsitzende der SPD, Lars Klingbeil und Frank Werneke, der Präsident der Gewerkschaft Verdi für einen Stundenlohn von 14 Euro als Mindestlohn ein. Obwohl Bundeskanzler Olaf Scholz und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vergangene Woche das aktuelle Votum der Mindestlohnkommission für eine Erhöhung auf 12,82 Euro akzeptierten, brachten Klingbeil und der Verdi-Chef ein überzeugendes Gegenargument hervor. Sie verwiesen auf die neue Europäische Mindestlohnrichtlinie, die Deutschland bis Herbst 2024 in nationales Recht umsetzen müsse. Dies legt nahe, dass ein Mindestlohn von 14 Euro pro Stunde notwendig ist.
Sachverständige sehen keinen Bedarf, die existierenden Regelungen bei der Leiharbeit anzupassen. Dies zumindest war Tenor einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 3. Juli 2023. Grundlage der Anhörung waren Anträge der Fraktionen Die Linke (20/5978) und der AfD (20/6003).
Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen schlägt Alarm: Ein undifferenzierter Umgang mit dem Thema Leiharbeit in der Pflege könnte katastrophale Folgen haben. Die Kammer zweifelt daran, dass eine strikte Regulierung dieses Bereichs, sogar bis hin zu einem faktischen Verbot der Leiharbeit, eine Verbesserung der Versorgung bewirken würde. Vorstandsmitglied Carsten Hermes betont, dass Leiharbeit ein Resultat eines problematischen Systems ist und keine Krankheit darstellt.
In diesem Gastbeitrag der F.A.Z. beschreibt der Autor die aktuelle Lage der Bürokratie in Deutschland und die möglichen Folgen. Aus seiner Sicht sorgen immer mehr Vorschriften und Dokumentationspflichten bei gleichzeitig sinkender Anzahl zur Bearbeitung geeigneter Fachleute am Ende nur dafür, das der Bürger resigniert und gar nichts mehr macht.
Im April 2023 melden 42,2 % der Unternehmen in Deutschland eine Behinderung ihrer Geschäftstätigkeit durch fehlendes Fachpersonal. Das zeigt das aktuelle KfW-ifo-Fachkräftebarometer. Gegenüber dem Höchststand von 45,7 % im letzten Herbst ist damit zwar ein Rückgang zu verzeichnen, dieser ist jedoch nur auf den ersten Blick eine gute Nachricht: Der Fachkräftemangel hat sich durch die konjunkturelle Abschwächung verringert, bleibt im historischen Vergleich jedoch weiter auf sehr hohem Niveau. Seit dem Jahr 2021 hat er sich trotz der Corona-Krise und den gravierenden wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine erheblich verstärkt.
Seit dem Jahr 2015 ist der Mindestlohn in Deutschland gesetzlich festgelegt. Bisher wurden Erhöhungen durch die Mindestlohnkommission meist einvernehmlich beschlossen. Die aktuell beschlossene Erhöhung des Mindestlohns von 82 Cent auf 12,41 Euro sorgt aber innerhalb der Kommision für Spannungen zwischen Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern.
Die Diskussion um die immer weiter zunehmende Leiharbeit im Pflegebereich ist nach wie vor ein heißes Thema. Nun haben sich auch die diakonischen Arbeitgeber dazu geäußert. Sie sprechen sich zwar für eine strengere Einschränkung aus, aber lehnen ein striktes Verbot ab. Auch die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen ist der Meinung, dass ein Verbot der Leiharbeit keine zufriedenstellende Lösung darstellt. Im Gegenteil, es könne sogar die Pflegebedürftigen in ihrer Versorgung beeinträchtigen.
In ihrer Stellungnahme fordert die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen ein besseres Zusammenspiel zwischen Zeitarbeit und Festanstellung. Gleichzeitig halte sie eine strikte Regulierung oder ein Verbot von Zeitarbeit für nicht zielführend. Das Positionspapier enthält zwölf Forderungen an Wirtschaft und Politik, mit denen die aufgrund des Fachkräftemangels angespannte Personalsituation nachhaltig entschärft werden soll.
In seinem Urteil vom 22.06.2023 hat das EuGH entschieden, das Personalgestellung, wie im Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst geregelt, nicht in den Anwendungsbereich der europäischen Richtlinie zu Leiharbeit fällt. Es stellte klar, das es sich bei Personalgestellung nicht um ein Zeitarbeitsverhältnis handelt, da der Beschäftigte zwar dauerhaft bei einem Dritten beschäftigt ist, das bisherige Arbeitsverhältnis aber fortbestehen bleibt.
Auf ihren heutigen Versammlungen haben die Mitglieder des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e.V. (BAP) und des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) grünes Licht für die Verschmelzung der beiden Arbeitgeberverbände zum "Gesamtverband der Personaldienstleister e.V." (GVP) gegeben. Durch das Erreichen der jeweils erforderlichen Quoren zur Zustimmung wurde der letzte wichtige Schritt hierfür erfüllt. Mit dem GVP entsteht einer der größten Arbeitgeberverbände in Deutschland, der etwa 6.000 Mitgliedsunternehmen vertritt und gemeinsam mit den DGB-Gewerkschaften künftig die Arbeits- und Sozialbedingungen für rund 800.000 Zeitarbeitskräfte organisiert. Der neue Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband vertritt fortan die gesamte Personaldienstleistungsbranche in Deutschland, von der Zeitarbeit über die Personalvermittlung bis hin zur Personalberatung und Personalentwicklung.
100 Prozent Zustimmung: In einer offenen Abstimmung votierten 182 von 182 stimmberechtigten iGZ-Mitgliedern im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung in Düsseldorf für eine Verschmelzung des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP). „Die Zeitenwende ist eingeläutet“, stellte iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz angesichts des grünen Stimmkartenmeeres fest.
Juristinnen und Juristen können weder als Rechtsanwältinnen und –anwälte noch als Syndizi zugelassen werden, wenn sie über eine Leiharbeitsfirma an Kanzleien ausgeliehen werden und dort im Außenverhältnis gegenüber Mandanten auftreten sollen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil entschieden. Eine solche Konstellation berge die Gefahr von Interessenkollisionen und sei mit der anwaltlichen Unabhängigkeit nicht vereinbar.
Am Donnerstag wurde die vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderte Fassung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung „zur Regelung der Entsendung von Kraftfahrern und Kraftfahrerinnen im Straßenverkehrssektor und zur grenzüberschreitenden Durchsetzung des Entsenderechts“ vom Bundestag angenommen. Anders als im ursprünglichen Regierungsentwurf soll für innerhalb eines Unternehmens entsandte Kraftfahrer, nicht nur die EU-Verkehrsrichtlinie, sondern das allgemeine Entsenderecht gelten. Ziel sei es, die Arbeitsbedingungen im Transportgewerbe zu verbessern und für einen fairen Wettbewerb zu sorgen.
Bayern möchte über eine Bundesratsinitiative erreichen, dass die Zahl der Leiharbeitsverträge in der Pflege begrenzt wird. Am 16. Juni 2023 stellte das Land dazu einen Entschließungsantrag im Plenum vor. Er wurde zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen. Der Bundesrat soll die Bundesregierung auffordern, alle rechtlichen Möglichkeiten zur Rückführung oder Begrenzung von Leiharbeit in der Pflege auszuschöpfen, um einem drohenden Ungleichgewicht zwischen Leiharbeitsunternehmen und Leistungserbringern im Markt entgegenzuwirken. Bayern schlägt dazu in seinem Antrag mehrere Maßnahmen vor.
Vollzeitbeschäftigte Zeitarbeitnehmer erhalten für Zeiten des Einsatzes in Betrieben der Metall- und Elektroindustrie zusätzlich zum Arbeitslohn eine steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 2.300 Euro für das Kalenderjahr 2024. Darauf einigten sich heute früh (18. Juni) die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), die aus dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) besteht, und die IG Metall. Damit gibt es einen neuen Tarifabschluss zum Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME), nachdem dieser seitens der IG Metall zum 30.06.2023 gekündigt wurde.
Nach Aussagen der IG Metall seien mehr als über die Hälfte der Belegschaft von Opel in Rüsselsheim Zeitarbeitnehmer. Der Geschäftsführer der IG Metall in Darmstadt, Daniel Bremm, fordert Opel daher zur Übernahme auf. Opel weist diese Anschuldigungen zurück. Des Weiteren gab es bereits zu Beginn des Jahres eine Protestkundgebung von bei Opel befristet eingestellten Zeitarbeitnehmern.
Johannes Roggendorf, Gründer und Chef des Berliner Med-Tech-Unternehmens Medwing, positioniert sich im Interview mit der Berliner Morgenpost gegen ein Verbot von Zeitarbeit. Er sei aber für eine strengere Regulierung durchaus offen. Krankenhäuser müssten aber die Möglichkeit behalten, Leasingkräfte einzusetzen, um Engpässen entgegenwirken zu können.
Akademie der Zeitarbeit
Berater der Zeitarbeit
ES-Klassentreffen