Kurzarbeitergeld soll weiterhin gezahlt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten eines Betriebs von Arbeitsausfall betroffen sind. Das Bundeskabinett hat beschlossen, eine entsprechende Sonderregelung um drei Monate – bis zum 30. September – zu verlängern. Hintergrund ist der Ukraine-Krieg. Die übrigen pandemiebedingten Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld sollen hingegen wie geplant am 30. Juni 2022 auslaufen. Das betrifft die höheren Leistungssätze, eine längere Bezugsdauer und die Einbeziehung der Leiharbeit.
Quelle: Bundesregierung