

In ihrer Stellungnahme fordert die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen ein besseres Zusammenspiel zwischen Zeitarbeit und Festanstellung. Gleichzeitig halte sie eine strikte Regulierung oder ein Verbot von Zeitarbeit für nicht zielführend. Das Positionspapier enthält zwölf Forderungen an Wirtschaft und Politik, mit denen die aufgrund des Fachkräftemangels angespannte Personalsituation nachhaltig entschärft werden soll.
In seinem Urteil vom 22.06.2023 hat das EuGH entschieden, das Personalgestellung, wie im Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst geregelt, nicht in den Anwendungsbereich der europäischen Richtlinie zu Leiharbeit fällt. Es stellte klar, das es sich bei Personalgestellung nicht um ein Zeitarbeitsverhältnis handelt, da der Beschäftigte zwar dauerhaft bei einem Dritten beschäftigt ist, das bisherige Arbeitsverhältnis aber fortbestehen bleibt.
Auf ihren heutigen Versammlungen haben die Mitglieder des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e.V. (BAP) und des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) grünes Licht für die Verschmelzung der beiden Arbeitgeberverbände zum "Gesamtverband der Personaldienstleister e.V." (GVP) gegeben. Durch das Erreichen der jeweils erforderlichen Quoren zur Zustimmung wurde der letzte wichtige Schritt hierfür erfüllt. Mit dem GVP entsteht einer der größten Arbeitgeberverbände in Deutschland, der etwa 6.000 Mitgliedsunternehmen vertritt und gemeinsam mit den DGB-Gewerkschaften künftig die Arbeits- und Sozialbedingungen für rund 800.000 Zeitarbeitskräfte organisiert. Der neue Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband vertritt fortan die gesamte Personaldienstleistungsbranche in Deutschland, von der Zeitarbeit über die Personalvermittlung bis hin zur Personalberatung und Personalentwicklung.
100 Prozent Zustimmung: In einer offenen Abstimmung votierten 182 von 182 stimmberechtigten iGZ-Mitgliedern im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung in Düsseldorf für eine Verschmelzung des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP). „Die Zeitenwende ist eingeläutet“, stellte iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz angesichts des grünen Stimmkartenmeeres fest.
Juristinnen und Juristen können weder als Rechtsanwältinnen und –anwälte noch als Syndizi zugelassen werden, wenn sie über eine Leiharbeitsfirma an Kanzleien ausgeliehen werden und dort im Außenverhältnis gegenüber Mandanten auftreten sollen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil entschieden. Eine solche Konstellation berge die Gefahr von Interessenkollisionen und sei mit der anwaltlichen Unabhängigkeit nicht vereinbar.
Am Donnerstag wurde die vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderte Fassung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung „zur Regelung der Entsendung von Kraftfahrern und Kraftfahrerinnen im Straßenverkehrssektor und zur grenzüberschreitenden Durchsetzung des Entsenderechts“ vom Bundestag angenommen. Anders als im ursprünglichen Regierungsentwurf soll für innerhalb eines Unternehmens entsandte Kraftfahrer, nicht nur die EU-Verkehrsrichtlinie, sondern das allgemeine Entsenderecht gelten. Ziel sei es, die Arbeitsbedingungen im Transportgewerbe zu verbessern und für einen fairen Wettbewerb zu sorgen.
Bayern möchte über eine Bundesratsinitiative erreichen, dass die Zahl der Leiharbeitsverträge in der Pflege begrenzt wird. Am 16. Juni 2023 stellte das Land dazu einen Entschließungsantrag im Plenum vor. Er wurde zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen. Der Bundesrat soll die Bundesregierung auffordern, alle rechtlichen Möglichkeiten zur Rückführung oder Begrenzung von Leiharbeit in der Pflege auszuschöpfen, um einem drohenden Ungleichgewicht zwischen Leiharbeitsunternehmen und Leistungserbringern im Markt entgegenzuwirken. Bayern schlägt dazu in seinem Antrag mehrere Maßnahmen vor.
Vollzeitbeschäftigte Zeitarbeitnehmer erhalten für Zeiten des Einsatzes in Betrieben der Metall- und Elektroindustrie zusätzlich zum Arbeitslohn eine steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 2.300 Euro für das Kalenderjahr 2024. Darauf einigten sich heute früh (18. Juni) die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), die aus dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) besteht, und die IG Metall. Damit gibt es einen neuen Tarifabschluss zum Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME), nachdem dieser seitens der IG Metall zum 30.06.2023 gekündigt wurde.
Nach Aussagen der IG Metall seien mehr als über die Hälfte der Belegschaft von Opel in Rüsselsheim Zeitarbeitnehmer. Der Geschäftsführer der IG Metall in Darmstadt, Daniel Bremm, fordert Opel daher zur Übernahme auf. Opel weist diese Anschuldigungen zurück. Des Weiteren gab es bereits zu Beginn des Jahres eine Protestkundgebung von bei Opel befristet eingestellten Zeitarbeitnehmern.
Johannes Roggendorf, Gründer und Chef des Berliner Med-Tech-Unternehmens Medwing, positioniert sich im Interview mit der Berliner Morgenpost gegen ein Verbot von Zeitarbeit. Er sei aber für eine strengere Regulierung durchaus offen. Krankenhäuser müssten aber die Möglichkeit behalten, Leasingkräfte einzusetzen, um Engpässen entgegenwirken zu können.
1000 bayerische Leihbeschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie haben am heutigen Donnerstag in München für die Zahlung einer Inflationsprämie von 3000 Euro protestiert. In einem Demonstrationszug zogen die Leihbeschäftigten von der BMW-Welt zum Leonardo Royal Hotel Munich, wo im Anschluss eine letzte Verhandlung zwischen der IG Metall und den Arbeitgebern über die Inflationsprämie begonnen hat.
Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek setzt sich intensiv dafür ein, dass die Leiharbeit in der Pflege eingedämmt wird. Holetschek betonte am Donnerstag in München: „Am morgigen Freitag werde ich in Berlin eine bayerische Initiative im Bundesrat einbringen, mit der die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert werden soll. Denn die zunehmende Inanspruchnahme der Leiharbeit vor allem in Krankenhäusern bringt viele Probleme mit sich.“
Eine Umfrage von Randstad zeigt, dass ein großer Teil der Fachkräfte bereit ist, das Unternehmen zu wechseln. Der Hauptgrund dafür sind finanzielle Motive wie eine höhere Vergütung und die steigenden Lebenshaltungskosten, aber auch eine bessere Work-Life-Balance und flexiblere Arbeitszeiten werden als Gründe genannt.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat eine mögliche Erhöhung der Krankenkassenbeiträge angekündigt. Dadurch könnte die Sozialversicherungsbelastung für Arbeitnehmer und Unternehmen an die Höchststände der letzten 20 Jahre herankommen. Die Grenze von 40% wurde bereits in diesem Jahr überschritten. Der höchste Stand wurde 2003 mit 42% erreicht.
Nach über einem halben Jahr Gesprächen und Verhandlungen hat der IG Metall-Vorstand die Tarifverhandlungen für Leihbeschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie für gescheitert erklärt. Die Gewerkschaft fordert für die 180.000 in der Metall- und Elektroindustrie eingesetzten Leihbeschäftigten eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3000 Euro, wie sie auch die Stammbeschäftigten in den gleichen Einsatzunternehmen erhalten. Das verweigern die Arbeitgeber. Der Tarifvertrag läuft nun zum Ende des Monats aus.
Zeitarbeit in der Pflege wird aktuell von zwei Seiten in die Zange genommen: Die Pflegereform der Bundesregierung soll u.a. die Finanzierbarkeit von Zeitarbeitskräften einschränken. Bayern wiederum drängt mit einer Bundesratsinitiative nach vorne, mit dem Ziel, die Zeitarbeit in der Pflege weiter zurückzufahren.
Um den Druck auf die Deutsche Bahn (DB) zu erhöhen, plant die Gewerkschaft der Lokführer (GDL) die Gründung einer eigenen Zeitarbeitsfirma. Über eine Genossenschaft sollen dann Lokführer an die DB und andere Eisenbahnverkehrsunternehmen verliehen werden. Auf diese Weise wolle man faire Bedingungen für die Lokführer realisieren und den Bahnberuf in Zeiten des Personal- und Fachkräftemangels attraktiver für den Nachwuchs machen.
Zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts in der Rechtssache TimePartner Personalmanagement GmbH zu Tarifverträgen in der Leiharbeit teilt der DGB mit: Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften bedauern, dass die Klägerin mit ihrem Begehren beim Bundesarbeitsgericht (BAG) gescheitert ist. Im vorliegenden Fall hat das BAG entschieden, dass auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen Gesamtschutz dadurch ausreichend gewährt wird, dass die Arbeitnehmerin grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung in verleihfreien Zeiten hat.
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Praxis, wonach Zeitarbeitnehmer laut Tarifvertrag geringer entlohnt werden können als festangestellte Mitarbeiter, nicht gegen das EU-Recht verstößt. Eine befristet beschäftigte Zeitarbeitnehmerin aus Bayern, die vor Gericht durch mehrer Instanzen für Equal Pay gekämpft hatte, hat damit vor den obersten Arbeitsrichtern verloren. Das Urteil des Fünften Senats in Erfurt bedeutet, dass die Tarifverträge in der Zeitarbeitsbranche weiterhin Bestand haben.
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat in seiner heutigen Sitzung entschieden, dass die geltenden Tarifverträge in der Zeitarbeit nicht dem EU-Recht widersprechen. Die dort getroffen tarifvertraglichen Regelungen zur Abweichung vom Gleichstellungsgrundsatz seien wirksam.
Das Bundesgesundheitsministerium hat ein Gesetz erarbeitet, um die Zeitarbeit in der Pflege zu begrenzen. Der Gesetzesvorschlag wird am Freitag beraten und stößt auf unterschiedliche Meinungen. Der darin enthaltene Vorschlag von Gesundheitsminister Lauterbach, die Refinanzierung von Zeitarbeit zu verbieten, sorgt für kontroverse Diskussionen.
Akademie der Zeitarbeit
Berater der Zeitarbeit
ES-Klassentreffen