Tarifverträge der Leiharbeit angepasst

Die Tarifpartner der Leiharbeit haben sich am Dienstag nach über 13 Stunden Verhandlungen auf die Anpassung der Entgelttarifverträge für die Branche verständigt. Dabei ging es um die Anpassung der unteren drei Lohngruppen. Dies war notwendig geworden, nachdem der Bundestag die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro beschlossen hatte, die ab 1. Oktober dieses Jahres greift.

Quelle: DGB