Verwendung eines im Internet bereitgestellten „Blanko-Attestes“ zur Befreiung von der Maskenpflicht kann strafbar sein

Einzelne Ärzte boten in den letzten Jahren über das Internet Bescheinigungen an, in denen Sie ohne individuelle Untersuchung der Betroffenen bestätigten, dass aus medizinischen Gründen das Tragen eines Mundschutzes nicht ratsam sei. Der Angeklagte lud eine solche Blanko-Bescheinigung herunter. In dem Formulartext wurde dem Verwender bestätigt, dass das Tragen eines Mundschutzes aus medizinischen Gründen nicht ratsam sei. Der Angeklagte zeigte das derart vervollständigte Formular gegenüber der Polizei vor, die ihn auf die Pflicht hingewiesen hatte, einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Das Landgericht Hannover hatte ihn am 13. Dezember 2021 aufgrund dieses Sachverhalts wegen Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses nach § 279 des Strafgesetzbuchs (StGB) zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen verurteilt. Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle hat nun dieses Urteil mit Beschluss vom 27. Juni 2022 bestätigt.

Quelle: Oberlandesgericht Celle