Im zweiten Quartal 2022 gab es bundesweit 1,93 Millionen offene Stellen. Damit wurde der Rekord vom Vorquartal nochmals übertroffen. Gegenüber dem ersten Quartal 2022 stieg die Zahl der offenen Stellen um rund 189.500 oder 11 Prozent, im Vergleich zum entsprechenden Vorjahresquartal 2021 um 764.400 oder 66 Prozent. Das geht aus der IAB-Stellenerhebung hervor, eine regelmäßige Betriebsbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat angesichts steigender Infektionszahlen die Corona-Sonderregelung für eine telefonische Krankschreibung wieder aktiviert. Sie gilt vorerst befristet bis 30. November 2022. Durch die Sonderregelung können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.
Die kürzlich veröffentlichten Schlussanträge vom Generalanwalt des EuGH Anthony Collins haben in der Branche für großes Aufsehen gesorgt. Der Gastautor und Arbeitsrechtler Dr. Christian Häußer geht in seinem Beitrag der Frage nach, welche Folgen die deutsche und europäische Zeitarbeitsbranche erwartet, sollte das EuGH in seinem erwarteten Urteil den Auffassungen des Generalanwalts folgen. Dürfen dann deutsche Tarifverträge bei der Entlohnung weiterhin zwischen Stammbelegschaft und Zeitarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern unterscheiden?
Der im Februar 2022 gefasste Beschluss der neuen Bundesregierung, den gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland ab 1. Oktober 2022 auf 12 Euro brutto pro Stunde anzuheben, hat in einer ganzen Reihe von Branchen mit zuvor eher niedriger Bezahlung zu Tarifabschlüssen mit erheblichen Steigerungen der Stunden- und Monatslöhne der Beschäftigten geführt.
Die von der Bundesregierung geplante Migrationsreform zur Erleichterung der Einwanderung und Arbeitsmarktintegration ausländischer Fachkräfte schließt bisher die Zeitarbeit aus. Nach Paragraf 40 des Aufenthaltsgesetzes erhalten ausländische Fachrkäfte, die als Zeitarbeitnehmer anfangen wollen keine Arbeitserlaubnis. Der Maschinenbauverband VDMA macht sich nun für die Zeitarbeit stark und appelliert an die Bundesregierung das Verbot aufzuheben. Aus Sicht des VDMA-Präsident Karl Haeusgen hat die Zeitarbeit viel Erfahrung bei der Integration von Migranten und Flüchtlingen in den deutschen Arbeitsmarkt: "Diese Expertise sollten Personalvermittler auch bei der Ansprache und Anwerbung ausländischer Fachkräfte einbringen können“.
Der Amadeus FiRe Konzern konnte das erste Halbjahr des Jahres 2022 mit gesteigerten Ergebnissen abschließen und bestätigt den getroffenen Ausblick für das Gesamtjahr. Der konsolidierte Umsatz des Konzerns konnte gegenüber dem Vorjahr um 12,7 Prozent auf 201,1 Mio. € gesteigert werden. Das operative EBITA lag mit 29,8 Mio. € leicht um 1 Prozent über dem Vorjahr.
Die neue Lohnstatistik der Bundesagentur für Arbeit zeigt, das die Industrie nicht mehr Vorreiter ist im Hinblick auf Lohnsteigerung ist. Abgelöst wurde diese vom Gastgewerbe, Reinigungsbranche oder besonders der Altenpflege. Ursachen seien vor allem der Fachkräftemangel und höhere Mindestlöhne.
Nachdem sich das vor zwei Jahren eingeführte Fachkräfteeinwanderungsgesetz in der Praxis als zu langwierig und bürokratisch herausgestellt hat, will die Bundesregierung nun nachbessern und bis Herbst einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Unter anderem soll die Anerkennung von Berufsabschlüssen künftig keine große Hürde mehr darstellen. So sollen Fachkräfte demnach auch dann einreisen und arbeiten dürfen, wenn die Annerkennung des Berufsabschlusses noch nicht erfolgt ist. Dieser kann später nachgeholt werden. Zukünftig sollen auch teilweise anerkannte Berufsabschlüsse die Einreise zur Arbeitsplatzsuche erlauben.
Zum heute verkündeten Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes, die Verfassungsbeschwerden gegen das Fremdpersonalverbot in der Fleischindustrie als unzulässig zu verwerfen, nimmt Hauptgeschäftsführer Werner Stolz (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen, iGZ e.V.) wie folgt Stellung: „Es ist sehr bedauerlich, dass das Bundesverfassungsgericht aus formalen Gründen das heiße Eisen des gesetzlichen Verbotes, neben Werkvertragsbeschäftigte auch den Einsatz von Zeitarbeitskräften in der Fleischwirtschaft ganz bzw. perspektivisch auszuschließen, gar nicht erst anfassen wollte. Die von der Kammer angenommene Betroffenheits-Hürde der Beschwerdeführer aus der Zeitarbeitsbranche hätte durch eine mündliche Verhandlung sicherlich übersprungen werden können, die aber leider nicht in Karlsruhe stattgefunden hat. Nunmehr müssen sich zunächst die Fachgerichte mit diversen Einzelfragen des Arbeitsschutzkontrollgesetzes weiterhin beschäftigen. Auch der Gesetzgeber sollte die für das Jahr 2023 vorgesehene Evaluation des Gesetzes nutzen, die restriktiven Zeitarbeitsregeln noch einmal auf den Prüfstand zu stellen. Sektorale Beschäftigungsverbote für Personaldienstleistungen wie etwa auch im Bauhauptgewerbe sind unverhältnismäßig, politisch antiquiert und daher gerade von einer „Fortschrittskoalition“ wieder abzuschaffen. Eine Zeitenwende ist auch auf diesem Gebiet längst überfällig.“
In seinen Schlussanträgen vom 14.07.2022 gibt der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) grundsätzlich grünes Licht für das Abweichen vom Equal-Pay-Prinzip über den Tarifvertrag. Allerdings müssen solche tariflichen Regelungen den strengen Anforderungen der europäischen Leiharbeitsrichtlinie genügen. Wenn Tarifvertragsparteien die Möglichkeit nutzen, in den Tarifverträgen ein geringeres Arbeitsentgelt für Zeitarbeitskräfte zu vereinbaren, müsse der Tarifvertrag als Ausgleich andere gewichtige Vorteile gewähren. Die Schlussanträge sind für die finale Entscheidung des EuGH zwar nicht bindend, in aller Regel folgt der EuGH aber den Ausführungen. Sollte das der Fall sein, weisen die Autoren des Beitrags darauf hin, dass die Definition eines "angemessenen Vorteilsausgleichs” viele juristische Detailfragen aufwerfe und daher die Gerichte weiterhin beschäftigen werde.
Sowohl im Gastgewerbe als auch an den Flughäfen fehlt es an Personal. Zwei neue Studien haben die Frage gestellt, in welche Branchen Arbeitskräfte aus Gastgewerbe und der Tourismusbranche während der Corona-Krise abgewandert sind und in welchen Berufen diese aktuell arbeiten.
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Gesamthafenbetriebe der deutschen Seehäfen einzelnen Hafenunternehmen Beschäftigte schichtweise überlassen dürfen, ohne dass dadurch ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis begründet wird. Es handele sich hier um eine tarifliche Vereinbarung und keine Zeitarbeit im Sinne des Arbeitsnehmerüberlassungsgesetzes.
Christine Schrader, Pflegedienstdirektorin der Aller-Weser-Klinik in Verden, kritisiert die Vorgehensweise von Zeitarbeitsfirmen: "Sie werben die Leute ab, die Lage ist dramatisch.“ Ihr Vorwurf: Zeitarbeitsfirmen sprechen aktuell vermehrt Pflegekräfte an, um sie mit erhöhten Angeboten abzuwerben. Anschließend würden sie dieselben Pflegekräfte mit teilweise bis zu doppelt so hohen Preisen wieder dem Klinikum anbieten. Jede zehnte Pflegekraft in den Häusern in Achim und Verden sein inzwischen eine Zeitarbeitskraft.
In seinem Gastkommentar vertritt Frank Schäffler die Meinung, das Zeitarbeit sehr gut dafür geeignet ist, die Personalknappheit an deutschen Flughäfen abzumildern. Er fragt, warum Fluggesellschaften in den Spitzen der Urlaubszeit nicht auch Zeitarbeit als Flexibilisierungsinstrument in Anspruch nehmen können. Die von Gewerkschaften oft heraufbeschworene Gefahr des Lohndumpings besteht aus seiner Sicht längst nicht mehr, da inzwischen Mindestlohnregelungen und auch die Arbeitskräfteknappheit dem entgegegenwirken würden.
Einzelne Ärzte boten in den letzten Jahren über das Internet Bescheinigungen an, in denen Sie ohne individuelle Untersuchung der Betroffenen bestätigten, dass aus medizinischen Gründen das Tragen eines Mundschutzes nicht ratsam sei. Der Angeklagte lud eine solche Blanko-Bescheinigung herunter. In dem Formulartext wurde dem Verwender bestätigt, dass das Tragen eines Mundschutzes aus medizinischen Gründen nicht ratsam sei. Der Angeklagte zeigte das derart vervollständigte Formular gegenüber der Polizei vor, die ihn auf die Pflicht hingewiesen hatte, einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Das Landgericht Hannover hatte ihn am 13. Dezember 2021 aufgrund dieses Sachverhalts wegen Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses nach § 279 des Strafgesetzbuchs (StGB) zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen verurteilt. Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle hat nun dieses Urteil mit Beschluss vom 27. Juni 2022 bestätigt.
Laut den Statements von Verkehrsminister Volker Wissing, Innenministerin Nancy Faeser und Arbeitsminister Hubertus Heil wolle der Bund bei der Lösung des Problems von fehlenden Arbeitskräften an deutschen Flughäfen unterstützen. Man wolle befristet die Voraussetzungen schaffen, dass die Flughäfen ausländische Hilfskräfte, hautpsächlich aus der Türkei, anstellen können. Die Forderung der Branche deutsche Zeitarbeitnehmer einzustellen, hatte Arbeitsminister jedoch deutlich abgelehnt: "Das werden wir nicht zulassen. Das können wir aus rechtlichen und grundsätzlichen Gründen nicht machen“.
Nachdem Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck die Alarmstufe des Notfallplans für den Gasmarkt ausgerufen hat, rechnet die Industrie mit stark steigenden Gaspreisen und bereitet sich auf Unterbrechungen oder Einschränkungen der Erdgasversorgung vor.
Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. Juni 2022, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften gebilligt. Die Möglichkeit zur Online-Beglaubigung von Handelsregisteranmeldungen wird ausgeweitet werden. Hintergrund der Regelungen ist die EU-Digitalisierungsrichtlinie.
SPD, Grüne und FDP verbieten Digitalisierung von Arbeitsverträgen. Der Bundestag berät am heutigen Donnerstag abschließend das Gesetz zur Umsetzung die EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union. Dazu erklären der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Stracke, und der zuständige Berichterstatter Wilfried Oellers: „Das Gesetz zur Umsetzung der Arbeitsbedingungenrichtlinie lehnen wir ab. Der Entwurf der Ampelkoalition ist aus der Zeit gefallen und entspricht nicht den heutigen Anforderungen..."
Nach einem Verhandlungsmarathon von über 19 Stunden einigten sich die Tarifvertragsparteien der DGB-Gewerkschaften und der Zeitarbeitgeberverbände BAP und iGZ auf eine Erhöhung des tariflichen Mindestlohns von derzeit 10,88 Euro auf 12,43 Euro in der Entgeltgruppe 1 ab 1. Oktober 2022. In der Entgeltgruppe 2a steigt der Lohn von 11,60 auf 12,63 Euro, die Entgeltgruppe 2b bekommt künftig 12,93 statt bisher 12,20 Euro.
Kurzarbeitergeld soll weiterhin gezahlt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten eines Betriebs von Arbeitsausfall betroffen sind. Das Bundeskabinett hat beschlossen, eine entsprechende Sonderregelung um drei Monate – bis zum 30. September – zu verlängern. Hintergrund ist der Ukraine-Krieg. Die übrigen pandemiebedingten Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld sollen hingegen wie geplant am 30. Juni 2022 auslaufen. Das betrifft die höheren Leistungssätze, eine längere Bezugsdauer und die Einbeziehung der Leiharbeit.
Akademie der Zeitarbeit
Berater der Zeitarbeit
ES-Klassentreffen