m Rahmen einer "Berufskundlichen Veranstaltung" vor knapp 600 Berufsberaterinnen und Berufsberatern der Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der bundesweit vertretenen Jobcenter informierten der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) unter Federführung von Dr. Anja Clarenbach, Leiterin Abteilung Grundsatz-Politik, Bildung und zugleich Mitglied der Geschäftsleitung beim BAP, und Prof. Dr. Jens Große, Fachbereichsleiter Bildung, Personal, Qualifizierung beim iGZ, am heutigen Donnerstag erstmals gemeinsam über das Berufsbild der Personaldienstleistungskaufleute (PDK). Damit waren sie einem Wunsch der Zentralen Koordinierungsstelle für Zeitarbeit bei der BA nachgekommen.
Gut drei Monate nach der Verschmelzung von AVAX, EVINT, GermanPersonnel und compana zur compleet GmbH, stößt auch die TALOS Workforce Solutions GmbH zur compleet Group GmbH. TALOS ist spezialisiert auf Vendor Management-Systeme (VMS), das sind webbasierte Anwendungen zur rechtssicheren Beschaffung und Verwaltung von Personaldienstleistungen, sowie internem und externem Personal. Die neue Geschäftsführung der compleet GmbH hat die Weiterentwicklung der Strategie angekündigt und ist seit rund fünf Wochen mit dem Fokus am Steuer, Software-Lösungen für Workforce Management und Recruiting auf der eigenen Plattform zu vernetzen. Dies geschieht bereits durch Partnerschaften und verstärkten Schnittstellenausbau, jetzt auch durch den Zusammenschluss mit TALOS.
In der Chemie- und Pharmaindustrie Beschäftigte sollen noch in diesem Frühjahr eine Sonderzahlung in Höhe von 1.400 € als Teuerungsausgleich erhalten. Diese Übergangslösung wurde von der IG BCE und dem Bundesarbeitgeberverband Chemie verhandelt. Weitere Lohnverhandlungen sind für Oktober geplant.
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat in fast allen Bundesländern Tarifabschlüsse erreicht, die über dem Mindestlohn von 12 Euro die Stunde liegen und kräftige Entgeltsteigerungen enthalten. Die hohen Abschlüsse seien vor allem durch die Anhebung des Mindestlohn und dem aktuen Personalmangel in der Branche ermöglicht worden.
In der monatlichen Pressekonferenz der Bundesagentur für Arbeit hat Vorstand Daniel Terzenbach klargestellt, dass es wichtig sei, darauf zu achten, dass ukrainische Flüchtlinge nicht nur in Helferjobs unterkommen, sondern gemäß ihrer Qualifikation sinnvoll in den Arbeitsmarkt integriert werden. Zudem wolle man unserösen Lockangeboten entgegenwirken, z.B. indem man Beratungsstellen für Flüchtlinge in Bahnhöfen einrichtet.
Trotz des Ukraine-Kriegs ist das IAB-Arbeitsmarktbarometer im März zum dritten Mal in Folge gestiegen. Der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) liegt bei 105,1 Punkten und damit weiter auf hohem Niveau. Einen höheren Stand erreichte das Arbeitsmarktbarometer zuletzt im Sommer 2021.
Laut drei Ökonomen hätten von April 2021 bis heute aufgrund der konstanten Material- und Rohstoffknappheit rund 76.000 Arbeitnehmer entweder nicht ihren Job verloren oder wären eingestellt worden. Außerdem wäre Kurzarbeit ca. 446.000 Arbeitnehmern erspart geblieben.
Ukrainische Flüchtlinge dürfen in Deutschland normalerweise sofort anfangen zu arbeiten. Viele Unternehmen bieten bereits viele verschiedene Stellen an.
In der Schlichtungsrunde zwischen der Bauwirtschaft (Hauptverband der Deutschen Bauindustrie gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes) und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) um die Fortführung eines Mindestlohns im Bausektor hat Schlichter Professor Dr. Rainer Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichtes, seinen Schiedsspruch vorgelegt. Der Schiedsspruch wird den Mitgliedsverbänden der Arbeitgeber-Tarifgemeinschaft zur Abstimmung vorgelegt und muss innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen angenommen oder abgelehnt werden.
Die Nachfragerückgänge und Umsatzverluste des Jahres 2020 aufgrund der Corona-Pandemie konnten erfolgreich überwunden werden. Im Jahr 2021 wurde das Geschäftsvolumen in beiden Segmenten, Personaldienstleistungen und Weiterbildung, sehr erfolgreich ausgebaut. Dies sogar klar über das Niveau des Vor-Pandemie-Jahres 2019.
Die Auswirkungen der russischen Invasion in der Ukraine spürt die deutsche Wirtschaft nach einer Blitzumfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) in der ganzen Breite. "Trotz dieser schmerzlichen Einbußen hören wir kaum Kritik an den verhängten Sanktionen", sagte DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben bei der Vorstellung der Ergebnisse.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 17. März 2022 weitere Auslegungshinweise zur Beurteilung des Merkmals "Wann eine Überlassung noch als vorübergehend gilt" gegeben, ohne jedoch Klarheit zu schaffen.
Aus dem Urteil des EuGH vom 17. März 2022 geht hervor, dass Zeitarbeitnehmer kein Recht auf eine Festanstellung haben, auch wenn sie schon mehrere Jahre im Betrieb tätig sind. Auslöser des Urteils ist ein Arbeitnehmer, der aufgrund von 5 Jahren Tätigkeit eine Festanstellung forderte.
„Das Urteil der Zweiten Kammer bestätigt die iGZ-Verbandsposition, dass sich die Überlassungszeit auf den jeweiligen Zeitarbeitnehmer und nicht auf den Arbeitsplatz beziehen sollte. Erfreulicherweise gibt das Gericht auch weiterhin grünes Licht, von der Überlassungshöchstdauer durch Tarifverträge der Einsatzbranche abzuweichen“, kommentiert iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu einer verhandelten Arbeitnehmerüberlassung über 55 Monate.
Durch die nicht absehbaren wirtschaftlichen Folgen des Ukrainekriegs, plant die Bundesregierung eine erneute Änderung der Regelungen zur Kurzarbeit. Ein Umdenken gibt es hier im Hinblick auf die Zeitarbeit, die bisher von der Verlängerung des Kurzarbeitergeldes ausgenommen war. Nach den neuen Plänen sollen nun auch Zeitarbeitnehmer bis Ende Juni Anspruch auf Kurzarbeitergeld erhalten.
Es ist klar, dass Aktuell für die Geflüchteten Menschen aus der Ukraine zurzeit die Erstversorgung und Unterbringung im Vordergrund steht. Schon vor Gut anderthalb Wochen haben Arbeitgeber und Gewerkschaften klargestellt, dass aus deren Sicht nichts gegen eine schnelle Arbeitsaufnahme der Flüchtlinge aus der Ukraine spricht.
Am Mittwoch wird das Bundeskabinett ber den Entwurf der geänderten Arbeitsschutz-Verordnung entscheiden. Vorgesehen ist die Beendigung der flächendeckenden Homeoffice-Pflicht, sowie der Wegfall der allgemeine Maskenpflicht, die jedoch vom Chef bei Bedarf angeordnet werden darf. Insgesamt obliegt den Arbeitgebern künftig die Einschätzung der Gefahrenlage vor Ort. Sie können dabei ihr betriebliches Hygienekonzept entsprechend selbst festlegen.
Das Projekt „Job Aid Ukraine“ wurde ins Leben gerufen, um Menschen aus der Ukraine, die vor dem Krieg im eigenen Land nach Deutschland flüchten, bei der Jobsuche zu unterstützen. Dabei wird die Plattform sehr gut angenommen und auch große Marken und Firmen schalten dort ihre Stellenanzeigen. Jedoch soll die Plattform nicht nur in Deutschland genutzt werden und wird auch international ausgerollt.
Laut Statistik-Austria ist die Zahl der Arbeitnehmerüberlassungen in Österreich von 523.500 im Jahr 2019 auf 373.900 im Jahr 2021 gesunken. Das entspricht einem Rückgang von 29 Prozent, von dem besonders die Tourismusbranche betroffen war. Fast 55 Prozent der Überlassungen im Jahre 2020 und 2021 dauerten kürzer als einen Monat.
Zu Beginn des Jahres sind die Unternehmen der compleet Group GmbH – AVAX, EVINT, GermanPersonnel und compana – zur compleet GmbH verschmolzen. compleet stellt die Vernetzung von Software-Lösungen für Workforce Management und Recruiting auf der eigenen Plattform in den Fokus. Diese Strategie wird von einem neuen Geschäftsführungsteam vorangetrieben.
Im vierten Quartal 2021 gab es bundesweit 1,69 Millionen offene Stellen. Dies ist bei der seit 1989 durchgeführten Betriebsbefragung der höchste je gemessene Wert. Gegenüber dem dritten Quartal 2021 stieg die Zahl der offenen Stellen um 303.000 oder rund 22 Prozent, im Vergleich zum vierten Quartal 2020 um 507.000 oder 43 Prozent. Das geht aus der IAB-Stellenerhebung hervor, einer regelmäßigen Betriebsbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
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