Laut Sozialversicherungsträger müssen Unternehmen, die aufgrund der Corona-Epidemie in eine finanzielle Notlage geraten, keine Sozialbersichrungsbeiträge abführen und können diese zunächst "längstens bis Juni" zinslos stunden lassen. Der Spitzenverband der Krankenkassen bestätigt diese Regelung.
Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung weitreichende Hilfen für Bürger und Unternehmen beschlossen, die durch die Corona-Krise betroffen sind, darunter auch Erleichterungen für die Land- und Ernährungswirtschaft. Einer der beschlossenen Punkte bezieht sich auch auf den Bereich der Arbeitnehmerüberlassung. Hierzu wird das Bundesarbeitsministerium eine Auslegungshilfe vorlegen, wonach Arbeitnehmerüberlassung in der Corona-Krise ohne Erlaubnis möglich ist und das streng auszulegende Kriterium »nur gelegentlich« dem nicht entgegensteht.
Der Bund der Honorarärzte fordert von der Politik die Tätigkeit von Honorarärzten als selbstständige, nicht sozialversicherungspflichtige Tätigkeit anzuerkennen. Gerade in Zeiten der Coronakrise sei die Möglichkeit, dass Krankenhäuser auf zumeist in der Anästhesie und Intensivmedizin geschulte Honorarärzten zurückgreifen können, sehr wichtig. Seit einem Urteil des BSG zur Sozialversicherungspflichtigkeit von Honorarärzten müssen Krankenhäuser solche Ärzte über die aus Sicht des Bundesverbandes der Honorarärzte oftmals teurere und komplexere Zeitarbeit beziehen.
Zitat: „Bis zum 30.09.2020 setzen wir die Insolvenzantragspflicht für betroffene Unternehmen aus. Mit diesem Schritt tragen wir dazu bei, die Folgen des Ausbruchs des Coronavirus für die Realwirtschaft abzufedern.“
Die Große Koalition plant die Regelungen des Kurzarbeitergeldes auszuweiten, um die Wirtschaft in der Corona-Virus-Krise weiter zu unterstützen. Kurzarbeitergeld soll bereits einführbar sein, wenn nur 10 Prozent statt wie bisher ein Drittel der Beschäftigten arbeitsunfähig werden. Zudem sollen auch Zeitarbeitskräfte von den Kurzarbeit-Regelungen profitieren. Dies ist ein weitere Schritt zur Lockerung der Kurzarbeit-Regelungen, nachdem die Bundesregierung bereits im Januar beschlossen hatte, dass das Kurzarbeitergeld leichter von 12 auf 24 Monate verlängert werden kann. Die Regierung soll die Neuerungen per Verordnungsermächtigungen in Kraft setzen können, befristet bis Ende 2021. Sie sollen am Mittwoch im Zuge des „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vom Bundeskabinett beschlossen werden.
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur EU-Entsenderichtlinie beschlossen. Wenn Bundestag und Bundesrat zustimmen, werden die Neurelungen ab dem 30. Juli 2020 in Kraft treten. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass von Unternehmen im EU-Ausland nach Deutschland entsandte Arbeitnehmer Anspruch auf Mindestlohn oder Tariflohn haben. Damit soll Lohndumping durch ausländische Zeitarbeitsunternehmen unterbunden werden. Auf diese Wirkung hofft auch die Stadt Emmerich, die schon seit einiger Zeit darunter leidet, dass niederländische Personaldienstleister ihre meist osteuropäischen Zeitarbeitskräfte in aufgekauften Wohnungen in der grenznahen Stadt einquartieren, teilweise zu schlechten Wohnbedingungen und hohen Mieten, die vom Lohn abgezogen werden.
In der Stadt Emmerich, in der deutsch-niederländischen Grenzregion, wohnen nach offiziellen Angaben 353 Zeitarbeitnehmer meist osteuropäischer Herkunft, die bei niederländischen Zeitarbeitsfirmen als externes Personal beschäftigt sind. Die Stadt rechnet jedoch mit einer recht hohen Dunkelziffer und schätzt die tatsächliche Zahl auf 800. Eine schnelle Entspannung der Wohnsituation wird nicht erwartet. Man habe daher das Land Nordrhein Westfalen auf das Problem aufmerksam gemacht und habe auf Landesebene Hilfe zugesichert bekommen, so die Leiterin des Ordnungsamtes, Karin Schlitt.
Am 1. März tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Auch wenn die Wirtschaft froh über die Einführung ist, sind die Erwartungen allerdings gedämpft. Die Bundesagentur für Arbeit rechnet zunächst nur mit 25.000 zugewanderten Fachkräften pro Jahr. Grund dürfte der Rückgang der Zuwanderung aus den EU-Staaten sein. In diesen ist die Arbeitslosigkeit nicht mehr so hoch wie zuvor oder die demographischen Verhältnissen ähneln denen von Deutschland. Die Einwanderung aus Drittstaaten wird daher zunehmend wichtiger.
In diesem Beitrag berichten die Autoren Karsten Seibel und Philipp Vetter von aktuellen, durch das Coronavirus beeinflussten, Entwicklungen in den Bereichen Wirtschaft und Politik. Gemäß Aussage von IfW-Volkswirt Kooths sei nun nicht die Wirtschafts- und Finanzpolitik, sondern vielmehr die Gesundheitspolitik an der Reihe. Denn gegen Lieferengpässe könne auch der Staat nichts tun. Auch Oliver Holtemöller, stellvertretender Präsident des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) empfiehlt, dass die Regierung im ersten Schritt die verfügbaren Mittel nutzen solle, um eine Epidemie einzugrenzen.
Die Corona-Krise belastet diverse Wirtschaftszweige. Bei vielen Unternehmen, besonders den in China ansässigen, kommt es zu Produktionsstopps, Umsatzeinbrüchen und Gewinnwarnungen. Die internationalen Auswirkungen dieser Krise sind vielschichtig. absatzwirtschaft.de hat eine kleine Übersicht an Unternehmen zusammengestellt, die auf unterschiedliche Art und Weise von der Corona-Epidemie betroffen sind.
Aus einer Antwort des Bundesarbeitsministerium (BMAS) auf eine Anfrage des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" geht hervor, dass bei behördlich angeordneten Betriebsschließungen aufgrund des Coronavirus, die Arbeitnehmer von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung befreit seien. Ausgefallene Arbeitszeiten müssten daher nicht nachgearbeitet werden und der Arbeitgeber bliebe grundsätzlich zur Entgeltzahlung verpflichtet. Unter bestimmten Voraussetzungen könnten für solche Fälle jedoch arbeits- oder tarifvertraglich andere Regelungen getroffen werden. Auch denkbar wäre unter Umständen die Einführung von Kurzarbeit in dem betroffenen Betrieb.
Aktuelle Zahlen des Ifo-Barometers zeigen, dass die Unternehmen vorsichtiger werden beim Einstellen neuer Mitarbeiter, was sich negativ auf den Arbeitsmarkt niederschlägt. Der Indikator fiel im Februar von 99,6 auf 98,1 Zähler. Ifo-Experte Klaus Wohlrabe hält es für unwahrscheinlich, dass sich hier die ersten Auswirkungen des Corona-Virus zeigen. Die Personalpläne der meisten Unternehmen lagen dem Institut bereits vor der Zuspitzung der Corona-Krise vor.
Aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten René Springer geht hervor, das rund 70 Prozent der Zeitarbeitnehmer nicht von Equal Pay profitieren. In der ersten Jahreshälfte 2019 wurden rund 677.000 Leiharbeitsverhältnisse neu begonnen und etwa 694.000 beendet. 320.162 dieser Jobs endeten bereits nach weniger als drei Monaten. 489.242 Leiharbeitsverhältnisse dauerten nicht länger als neun Monate.
Laut einer aktuellen Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu Zeitarbeitskräften in Pflegeberufen, die der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) in Auftrag gegeben hat, sanken 2019 die Anteile an Zeitarbeitskräften sowohl in der Krankenpflege als auch in der Altenpflege im Vergleich zum Vorjahr. Waren zum 30.6.2018 noch 22.220 in Krankenpflegeberufen über die Arbeitnehmerüberlassung beschäftigt, reduzierte sich ihre Zahl um 950 und betrug zum 30.6.2019 nur noch 21.270. In der Altenpflege waren zum 30.6.2018 noch 12.536 in Altenpflegeberufen beschäftigt, zum 30.6.2019 sank die Anzahl um 420 auf 12.116. Damit beträgt der Anteil der Zeitarbeitskräfte an allen Beschäftigten in Krankenpflegeberufen nur noch 2,0 Prozent und in Altenpflegeberufen nur noch 1,8 Prozent. Insgesamt sank die Quote der Zeitarbeit in der Pflege von 2,0 Prozent auf 1,9 Prozent.
In Hessen sorgen Fachpersonalmangel und die neuen Pflegepersonaluntergrenzen für einen verschärften Pflegenotstand und einem harten Preiskampf um Fachpersonal, bei dem Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sich gegenseitig mit vierstelligen Wechselprämien zu überbieten versuchen. Laut Steffen Gramminger, Geschäftsführender Direktor der Hessischen Krankenhausgesellschaft, sei dieser auf Dauer "ruinöse Wettbewerb" immer noch günstiger, als die hohen Preise der Personalvermittler bezahlen zu müssen. Nachhaltig helfe aus seiner Sicht nur, verstärkt auszubilden sowie eine bessere Bezahlung, mehr Anerkennung und bessere Arbeitsbedingungen.
Die Bundesregierung will dem Fachkräftemangel in der Pflege durch Erhöhung der Löhne und vermehrte Aus- und Weiterbildung entgegentreten. Eine weitere wichtige Säule ist die Beschaffung von Pflegefachkräften aus dem Ausland. Hierzu reiste Bundesgesundheitsminister Jens Spahn jüngst in den Kosovo und nach Mexiko, um dort für Unterstützung und Zusammenarbeit in diesem Punkt zu werben. Nun hat Serbien als erstes Land der Zusammenarbeit mit Deutschand eine Absage erteilt und eine bereits laufende Kooperation namens Triple-Win-Projekt zur Vermittlung von Pflegekräften ausgesetzt.
iGZ-Kongress: NRW-Minister Laumann bezieht Position zu Berliner Forderung: "Das ist kein Szenario, bei dem ein Systemwechsel von Stammmitarbeitern in Zeitarbeit herbeigeredet werden kann. Wir werden von Nordrhein-Westfalen aus dem Verbots-Vorstoß des Berliner Senats nicht zustimmen“, reagierte Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW, auf das geforderte Verbot der Zeitarbeit in der Pflegebranche. Und er lieferte den rund 180 Zuhörern beim iGZ-Landeskongress „PERSONAL.PRAXIS.WEST“ in Dortmund die Begründung gleich mit: Aktuell seien 34.000 Zeitarbeitnehmer in der Pflegebranche beschäftigt, das seien gerade einmal 1,2 Prozent vom Gesamtvolumen. „In NRW sind das 6.000 Beschäftigte“, zeichnete der NRW-Minister die Dimensionen nach. Laumann stellte außerdem die Frage nach der Alternative, die es seiner Meinung nach nicht gebe.
Bei einem Info-Abend mit Ratsmitgliedern aus fast allen Fraktionen, Vertretern der Mittelstandsvereinigung sowie Mitarbeitern des Landkreises Oldenburg und der Stadtverwaltung informierte Geestland-Geschäftsführer Norbert Deeken über die Gründe für den hohen Anteil an Werkvertragsmitarbeitern und stellte sich kritischen Fragen. Sein Unternehmen war in die Kritik geraten, weil fast drei viertel der Belegschaft aus Werkvertragsmitarbeitern meist aus Bulgarien besteht. Deeken verteidigte sein Geschäftskonzept und sagte er wolle daran festhalten. Man fände zuwenig deutsche Arbeiter für die Schichtarbeit am Band.
Laut Aussage von Detlef Troppens, Geschäftsführer der Oberhavel-Kliniken, müsse auch seine Einrichtung aufgrund des Pflegenotstand auf Zeitarbeit zurückgreifen. Aktuell seien 2 bis 3 Zeitarbeitnehmer pro Tag im Einsatz. Man schaffe es sonst nicht, alle Schichten zu besetzen. Das über eine Zeitarbeitfirma bezogene Personal sei teilweise doppelt so teuer wie reguläre Beschäftigte. Zudem sorgen die arbeitsvertraglichen Sonderkonditionen der Zeitarbeitskräfte für Störungen im Betriebsklima.
Die Berliner Krankenhäuser begrüßen den Vorstoß des Senats die Zeitarbeit in der Pflege einzudämmen. Brit Ismer, Vorstandsvorsitzende der Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG), sieht häufig wechselndes Personal in Pflegeinrichtungen als kritisch, da dadurch Pflegequalität, Versorgungssicherheit und Patientensicherheit nicht mehr gewährleistet werden könnten.
Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Dilek Kalayci, beschlossen, einen Entschließungsantrag zur Eindämmung der Leiharbeit in der Pflege im Krankenhaus und in Pflegeeinrichtungen in den Bundesrat einzubringen. Der Bundesgesetzgeber soll aufgefordert werden, zeitnah entsprechende Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) oder gegebenenfalls im Sozialgesetzbuch (SGB) V und SGB XI zu initiieren, durch die die Leiharbeit in der Pflege im Kranken¬hausbereich und in Pflegeeinrichtungen weitgehend eingeschränkt wird.
Akademie der Zeitarbeit
Berater der Zeitarbeit
ES-Klassentreffen