Angesichts bundesweit wieder steigender COVID-19-Infektionszahlen kurz vor Beginn der Erkältungs- und Grippesaison hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erneut auf eine Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung verständigt. Befristet vom 19. Oktober 2020 vorerst bis 31. Dezember 2020 können Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.
Bullhorn®, Anbieter von cloud-basierter CRM- und Betriebssoftware für Personaldienstleister, geht eine strategische Partnerschaft mit dem Technologie- und Dienstleistungsunternehmen GermanPersonnel ein, das sich auf Stellenerstellung und -verteilung spezialisiert hat. Mit der strategischen Partnerschaft bieten die beiden Multi-Tenant-SaaS-Anbieter für den Bereich Recruitment für Personaldienstleister eine gemeinsame Lösung in der DACH-Region an. Mit dieser kombinierten Lösung erhalten Personaldienstleister ein global führendes Front-Office (Bullhorn) und eine Lösung für programmatische Stellenerstellung und -verteilung für Personaldienstleister (GermanPersonnel). Personaldienstleistern können so ihre Unternehmen effizienter skalieren, indem sie sichere, personalisierte und flexible Lösungen einsetzen.
Zunächst wird es auch für Zeitarbeitskräfte möglich sein bis zum Ende des Jahres 2021 Kurzarbeitergeld zu beantragen, wenn die Kurzarbeit im Betrieb bis zum 31.03.2021 beginnt. Ab dem Jahr 2022 gibt es nach jetzigem Stand, jedoch kein Kurzarbeitergeld mehr für Zeitarbeitskräfte. Wie die Ungleichbehandlung der Zeitarbeit sich auch in dieser Regelung zeigt, erklärt der stellvertretende Hauptgeschäftsführer und Jurist Martin Dreyer im neuen iGZ-Blogbeitrag.
Die Union schlägt vor aufgrund des gestiegenen Mindeslohnes die Verdienstgrenze bei Minijobs von 450 auf 600 Euro anzuheben, um so eine Reduzierung der Arbeitsstunden von Minijobbern zu vermeiden. Die FDP befürwortet den Vorschlag. SPD und DGB sind jedoch weiterhin dagegen. Aus ihrer Sicht müsse mehr daran gearbeitet werden, Minijobber in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bekommen. Das Ausweiten der Geringfügigkeitsgrenze halte man für den falschen Weg.
Im Interview mit B4B nimmt Peter Roth, Geschäftsführender Gesellschafter der Tempo Zeitarbeit GmbH, Stellung zur aktuellen Lage der Zeitarbeit in der Krise und gibt seine Einschätzung zur weiteren wirtschaftlichen Entwicklung der Branche ab.
Die Geflügelhersteller kritisieren Teile der geplanten Regulierung vor allem aber das dort aufgeführte Verbot der Zeitarbeit. Dies würde dazu führen, dass saisonale Schwankungen von der Stammbelegschaft nicht aufgefangen werden können. Aber auch das Kooperationsverbot würde das wirtschaftliche Zusammenspiel zwischen Geflügelunternehmen und Wurstherstellern oder Reinigungsfirmen stören. Bei dieser Überregulierung wäre es nur eine Frage der Zeit, bis deutsche Geflügelunternehmen zu unflexibel und teuer werden und osteuropäische Hersteller den Markt übernehmen.
Aktuell besteht nur geringe Hoffnung auf schwarze Zahlen in der Wirtschaft: Der Großteil der Zeitarbeitsbranche, rund 87 Prozent, rechnet laut aktueller Lünendonk-Blitzumfrage mit einer negativen Entwicklung des Umsatzes im Geschäftsjahr 2020. Drei Prozent der Befragten gehen von keiner Auswirkung aus, während zehn Prozent umgekehrt sogar eine positive Entwicklung des Umsatzes erwarten. Im Vergleich seien, so das Ergebnis des Marktforschungsunternehmens, andere Branchen optimistischer.
Die LANDWEHR/prosoft-Gruppe schließt sich mit dem schweizerischen Unternehmen BackOffice zu einem der größten Softwareanbieter für die Personaldienstleistungsbranche in Europa mit mehr als 350 Mitarbeitern und über 3.500 Kunden zusammen. Diese einzigartige Kombination bietet mit dem Softwareinvestor LEA Partners im Hintergrund ein hohes Maß an Stabilität und ein signifikantes Potenzial für die Zukunft.
Um einen Anstieg der Nachfrage im Herbst nachzukommen hat VW 300 Zeitarbeitnehmer im Stammwerk in Wolfsburg eingestellt. Damit sollen lange Wartezeiten für die Kunden vermieden werden. Die durch die Corona-Krise reduzierte Taktzahl und der Einstellungsstopp sorgen aktuell für einen Engpass in der Produktion. Man sei daher mit dem Betriebsrat übereingekommen, den Engpass mit Zeitarbeit zu überbrücken.
Fast 70 Prozent der Kandidaten würden beim nächsten Arbeitgeberwechsel einen Personalvermittler in Anspruch nehmen. Und auch 60 Prozent der Unternehmen zeigen sich von der Zusammenarbeit mit Personalvermittlern zufrieden – das ist das Ergebnis der großangelegten Studie "Barometer Personalvermittlung 2020 – Wachstumspotenziale für ein modernes Recruiting" des Verbandsbereichs Personalvermittlung (VBPV) des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e.V. (BAP). Befragt wurden über 3.000 Kandidaten (Arbeitnehmer), Unternehmen und Personalvermittler zu aktuellen Trends auf dem Arbeitsmarkt. Die Studie liefert damit erstmalig einen 360 Grad-Blick auf die Personaldienstleistungsbranche.
Mittelständische Firmen der Fleischwirtschaft fürchten angesichts des geplanten Arbeitszeitkontrollgesetzes um ihre Zukunft. Das wurde in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag deutlich. Auf der Tagesordnung stand zum einen der Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/21978) für ein Arbeitsschutzkontrollgesetz, das ein Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Schlachtung und Zerlegung ab 1. Januar beziehungsweise 1. April 2021 vorsieht. Außerdem standen drei Oppositionsanträge von Linken, Bündnis 90/Die Grünen und AfD-Fraktion zur Diskussion. Die Linke kritisiert es in ihrem Antrag (19/22488) als fraglich, ob die Definition des Gesetzentwurfes zur Ausnahme des Fleischerhandwerks und zur Regelung der Verbote treffend sei und Umgehungsmöglichkeiten verhindere. Die Grünen drängen in ihrem Antrag (19/19551) auf mehr Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag (19/22923), den Einsatz von Fremdpersonal durch Werkverträge und Leiharbeit auf 15 Prozent der im jeweiligen Betrieb Beschäftigten zu begrenzen.
Die Zeitarbeitsbranche kritisiert das geplante Verbot Zeitarbeit in der Fleischindustrie und will sich notfalls vor Gericht dagegen wehren, wenn es so eingeführt werden sollte wie vorgesehen. Man sehe sich zu Unrecht unter Generalverdacht gestellt und befürchte, dass das Verbot auch auf andere Branchen wie die Logistik ausgeweitet werden könne. Auch namhafte Arbeitsrechtler kritisieren das geplante Zeitarbeitsverbot und äußern verfassungs- und europarechtliche Bedenken.
„Die politischen Argumente für ein Zeitarbeitsverbot in der Fleischindustrie klingen ein wenig nach Schweinchen Schlau“, erklärt iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz zum laufenden Gesetzgebungsverfahren. Getreu dem Motto: Es könnte ja nach einem Aus für Werkverträge so sein, dass die bisherigen Probleme mit der anderen Beschäftigungsform durch ein „Bäumchen wechsle dich“ weiterhin auftreten könnten. Bei der am 5. Oktober in Berlin stattfindenden Sachverständigenanhörung sparen sowohl die geladenen Arbeitgeberverbände als auch namhafte Rechtswissenschaftler in ihren schriftlichen Stellungnahmen ebenfalls nicht mit ernstzunehmender Kritik. Im Kern listen sie zahlreiche mildere Eingriffsmittel auf, die nach dem Grundgesetz und Europarecht einem sektoralen Zeitarbeitsverbot vorrangig vom Gesetzgeber zu berücksichtigen seien.
Das Statistische Bundesamt hat seine neue Verdienststrukturerhebung vorgelegt. Demzufolge erhielten Zeitarbeitnehmer im Untersuchungsjahr 2018 in dem Anforderungsprofil „Helfer“ mit 11,05 Euro 5 Cent mehr Stundenlohn als „Helfer“ in der Stammbelegschaft, die 11 Euro erhalten. Im Anforderungsprofil „Fachkraft“ verdienen Zeitarbeitnehmer 14,35 Euro und Stammangestellte 15,84 Euro, was einer Differenz von rund 9 Prozent entspricht.
Der iGZ spricht sich entschieden gegen ein Verbot der Zeitarbeit im Bereich der Fleischindustrie aus. „Die Zeitarbeit ist eine umfassend kontrollierte Branche, bei der die Verantwortung für den Arbeitsschutz klar geregelt ist“, wies iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz auf die bereits bestehende Rechtslage hin.
Aufgrund der Corona-Krise plant die Meyer Werft in Papenburg den Abbau von 1500 Stellen. Der Betriebsrat sowie die IG Metall fordern, den Stellenausbau zunächst bei den Zeitarbeitnehmern zu starten. Die Geschäftsführung stemmt sich dagegen. Aus Sicht von Senior-Chef Bernard Meyer könne die Werft ohne einen Mix aus Zeitarbeit und Stammbeschäftigten nicht mehr zu konkurrenzfähigen Preisen produzieren. Aktuell ist ein Kompromiss zwischen beiden Seiten nicht in Sicht.
US-Elektroautobauer Tesla will sein neues Werk in Brandenburg so schnell wie möglich fertigstellen und plant ab Sommer 2021 die Produktion mit 12.000 Mitarbeitern zu starten. Dazu hat das Unternehmen eine groß angelegte Suche nach passenden Mitarbeitern gestartet u.a. in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit. Um die Suche zu beschleunigen will Tesla nun auch spezielle Recruiter mit ins Boot holen.
„Prof. Franz Josef Düwell hat mit zutreffenden Argumenten in seinem Fachgutachten dargelegt, dass das in einigen politischen Kreisen und etwa aktuell von der AWO geforderte Zeitarbeitsverbot verfassungs- und unionsrechtlich nicht haltbar ist. Erfreulicherweise hat sich in der Anhörung im NRW-Landtag zu dem Thema kein geladener Sachverständiger aus den unterschiedlichen Kreisen vom Krankenhausträger bis zu den Gewerkschaften für diese Forderung ausgesprochen“, fasste iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz die Ergebnisse zusammen und reagierte damit auch auf eine Meldung des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb), die Arbeiterwohlfahrt (AWO) fordere ein Verbot der Zeitarbeit in der Pflege.
Seit heute morgen hat die Bundespolizei in fünf Bundesländern Razzien bei Zeitarbeitsfirmen durchgeführt, die unter dem Verdacht stehen, Arbeitskräfte aus dem europäischen Ausland ohne Arbeitserlaubnis nach Deutschland geschleust und an fleischverarbeitende Unternehmen überlassen zu haben. Betroffen sind konkret zwei Zeitarbeitsfirmen, die unabhängig voneinander, aber mit derselben Vorgehensweise agiert haben sollen. Nach Aussage von Oberstaatsanwalt Hans-Jürgen Neufang soll auch Tönnies Arbeitskräfte dieser Zeitarbeitsfirmen genutzt haben. Es werde jedoch nicht gegen das Unternehmen ermittelt, da alle Arbeitskräfte zum Zeitpunkt der Überlassung die nötigen Erlaubnispapiere und Bescheinigungen vorweisen konnten, auch wenn sich diese inzwischen als Fälschungen herausgestellt haben.
Der Bundesverband der Deutschen Fleischwarenindustrie (BVDF) sieht das im geplanten Arbeitsschutzkontrollgesetz verankerte Verbot von Zeitarbeit für die Fleischwarenindustrie als existenzgefährdend. Man benötige weiterhin Zeitarbeitnehmer um saisonale Nachfragespitzen abzubauen. Der Verband bemängelt zudem, dass man mit Unternehmen des Fleischhandwerks in einen Topf geworfen würde und die fehlende Gesprächsbereitschaft der Politik.
Das Unternehmen Westfleisch wird ab Januar auf Basis eines Tarifvertrags mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) 3000 externe Werkvertragsmitarbeiter in die Stammbelegschaft eingliedern. Der Tarifvertrag sähe außerdem sechs Lohnstufen vor, wobei die niedrigste Stufe oberhalb des Mindestlohns läge, wie der Fleischkonzern weiter mitteilte.
Akademie der Zeitarbeit
Berater der Zeitarbeit
ES-Klassentreffen