Für seine neue Gigafactory in Grünheide benötigt der Elektroautobauer Tesla Personal im 5-stelligen Bereich. Branchenbeobachter gehen davon aus, dass die beiden Personaldienstleister Adecco und Randstad dabei ganz hoch im Kurs des Autobauers stehen, da beide auch internationalen zu den großen Personaldienstleistern zählen. Der Auftrag beinhaltet die Vermittlung sowohl von Tesla-eigenem Personal als auch Zeitarbeitskräften. Die Entscheidung wer den begehrten Auftrag erhält, wird voraussichtlich Ende Januar bzw. Anfang Februar fallen.
GermanPersonnel, Compana und EVINT schließen sich mit AVAX zusammen und bauen gemeinsam ihre End-to-End-Workforce-Management-Plattform für HR-Services als Work.Force.Cloud auf. Damit erweitert die Gruppe ihr Portfolio um das in der Personaldienstleistungsbranche am häufigsten eingesetzte Vendor-Management-System (VMS). Auf diese Weise sind die führenden HR-Management-Lösungen in Deutschland im Bereich Personaldienstleistung unter einem Dach gebündelt. Sie bieten Kunden mit der Work.Force.Cloud eine integrierte End-to-End-Workforce-Management-Plattform, die Angebot und Nachfrage in Echtzeit miteinander verbindet. Damit können sie Personalbedarfe intelligent und automatisch ermitteln, diese schnell besetzen und Prozesse automatisieren.
Ricardo Lange arbeitet als Pflegekraft auf einer Berliner Intensivstation mit einem Covid-Schwerpunkt. Im Interview mit dem Tagesspiegel berichtet er, dass Zeitarbeitskräfte in der Pflege aktuell noch nicht für Impfungen gegen COVID-19 vorgesehen seien. Bisher werde nur das Stammpersonal geimpft. Auf seine Nachfrage bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung habe man Ihm mitgeteilt, es sei noch keine Prozedere für die Impfung von Zeitarbeitnehmern entwickelt worden.
Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen hat eine Stellungnahme ans Bundesverfassungsgericht zu mehreren eingeleiteten Eilverfahren gegen das Inkrafttreten des Arbeitsschutzkontrollgesetzes auf den Weg gebracht. In dieser zeigt der iGZ noch einmal deutlich auf, dass die Einschränkungen der Zeitarbeit verfassungswidrig sind und gegen das Übermaßverbot verstoßen.
Als „historischen Meilenstein“ für die Fleischwirtschaft hat Guido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), den heutigen Beschluss des Bundestages bezeichnet, mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz Werkverträge in der Fleischwirtschaft grundsätzlich zu verbieten und Leiharbeit weitestgehend zu untersagen. „Jetzt besteht die Chance, die Branche neu zu ordnen.“
Die FDP-Fraktion fordert, die Chancen der privaten Arbeitsvermittlung für Arbeitssuchende besser zu nutzen. In einem entsprechenden Antrag bezeichnet die Fraktion private Arbeitsvermittlungen als wichtiges Bindeglied zwischen Arbeitssuchenden und Arbeitgebern in der Frage der beruflichen Eingliederung. Jedoch hätten Leistungsbezieher im SGB II (Zweites Sozialgesetzbuch) anders als Leistungsbezieher im SGB III (Drittes Buch Sozialgesetzbuch) keinen Rechtsanspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für die private Arbeitsvermittlung, kritisieren die Abgeordneten. Es gebe keinen rationalen Grund, aus dem dieser Personenkreis diesen Rechtsanspruch nicht haben sollte, sondern vielmehr auf das Ermessen der Jobcenter angewiesen sei.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat heute in einem Rechtsstreit zwischen einem Personaldienstleister und einem Zeitarbeitnehmer einige Fragen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Prüfung vorgelegt. Im Kern geht es dabei um die Frage, ob das deutsche Arbeitnehmerüberlassungsgesetz mit der europäischen Zeitarbeitsrichtlinie vereinbar ist und die Tariföffnungsklausel den erforderlichen "Gesamtschutz" der Zeitarbeitskräfte beachtet. Eine Entscheidung des EuGH und eine Wiederaufnahme des Verfahrens durch das BAG ist in etwa 18 Monaten zu erwarten. Eine Vorlage an die Luxemburger Richter erfolgt üblicherweise erst dann, wenn der Kläger mit seinen übrigen Argumenten nicht durchdringt. Insofern kann man davon ausgehen, dass das BAG sowohl die beanstandete Bezugnahme-Klausel als auch die behauptete fehlende Tarifzuständigkeit der Gewerkschaften als unproblematisch bzw. rechtlich nicht zu beanstanden eingestuft hat.
Der niederländisch-deutsche Fleischhersteller Vion beginnt nach eigenen Angaben damit, die neuen Regeln des Arbeitschutzkontrollgesetz umzusetzten. Dazu werden 3300 Werkvertragsmitarbeiter an 16 Standorten zum 1. Januar 2021 fest angestellt. Es werde eine komplette Integration der neuen Mitarbeiter sowohl am Arbeitsplatz als auch am Wohnort angestrebt, so der Konzern.
Pflegekräfte aus Zeitarbeitsfirmen wehren sich gegen die Vorwürfe von Berliner Klinikleitern, sie würden Corona-Einsätze lieber meiden. Man sei empört über solche Aussagen. Tatsächlich würden Leasingspflegekräfte zum Teil mehr Überstunden machen als das Stammpersonal. Zudem seien für Zeitarbeitskräfte in den Kliniken oftmals keine Masken oder Schnelltest verfügbar und auch aufgrund der Corona-Krise ausgezahlte Boni beschränken sich auf das Stammpersonal, so Sven Rösler, Geschäftsführer der Firma "ICC Medical", die Intensivpflegekräfte an Kliniken vermittelt.
Im April 2018 verdienten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Zeitarbeitsverhältnis im Mittel (Median) 12,66 Euro je Stunde. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren dies 3,92 Euro oder knapp ein Viertel (24 %) weniger als der mittlere Bruttostundenverdienst in der Gesamtwirtschaft (16,58 Euro). Auch der Niedriglohnanteil war in der Zeitarbeitsbranche mit einem guten Drittel (34 %) der Beschäftigungsverhältnisse deutlich höher als in der Gesamtwirtschaft, in der nur ein gutes Fünftel (21 %) der Beschäftigungsverhältnisse unterhalb der Niedriglohnschwelle von 11,05 Euro brutto pro Stunde lagen.
In vielen Berliner Kliniken fehlt es vor allem aufgrund der hohen Belegungen im Intensivbereich an Personal. Der Versuch der Kliniken den Personalmangel durch Zeitarbeitskräfte auszugleichen, scheitert aber häufig, da die Zeitarbeitsfirmen selber in Sorge sind, dass sich Ihre Mitarbeiter mit Covid-19 anstecken. So werden Überlassungen in die Pflege abgelehnt oder storniert, wenn die Zeitarbeitskräfte auf Covid-19-Stationen eingesetzt werden sollen, oder Zeitarbeitnehmer treten die zugewiesene Stelle aus Angst vor Covid-19 erst gar nicht an, berichten die Kliniken.
Am Donnerstag, den 3. Dezember 2020, teilte Randstad offiziell mit, dass die IT des international agierenden Personaldienstleisters angegriffen worden sei und Server mit Ransomware infiziert wurden. Laut Untersuchungen soll die cyberkriminelle Egregor-Gruppe für den Angriff verantwortlich sein. Randstad hat nach eigenen Angaben umgehend nach dem Angriff die zuständigen Regulierungs- und Strafverfolgungsbehörden informiert. Die Egregor-Gruppe hat mittlerweile damit begonnen erste Teile der erbeuteten Daten zu veröffentlichen.
Wer an leichten Atemwegserkrankungen leidet, kann auch über den Jahreswechsel hinaus telefonisch bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden. Ebenfalls können niedergelassene Ärztinnen und Ärzte eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit für weitere 7 Kalendertage telefonisch ausstellen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute seine Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit um 3 Monate verlängert. Sie gilt nun bis zum 31. März 2021.
Zu den Beschlüssen der Bundesregierung beim Arbeitsschutzkontrollgesetz erklärt BAP-Hauptgeschäftsführer Florian Swyter: Der Kompromiss der Regierungskoalition bedeutet das Verbot der Zeitarbeit spätestens in drei Jahren, faktisch schon vorher. Das Verbot der Zeitarbeit ist sehr bedauerlich, weil diese an den Vorkommnissen in den großen Schlachthöfen keinen Anteil hatte. Somit ist eine Branche unter die Räder gekommen, die für die Flexibilität und Personalrekrutierung für mittelständische Unternehmen der Fleischverarbeitung unerlässlich ist. In diesem Bereich kam es weder zu Missständen noch zu Kontrolldefiziten. Die Zeitarbeit gehört zu den am stärksten kontrollierten Branchen; die Verantwortung für den Arbeitsschutz liegt sowohl beim Einsatzbetrieb als auch beim Zeitarbeitsunternehmen. Insofern ist die Behauptung, dass es auch in der Zeitarbeit ‚unhaltbare Zustände‘ gäbe, haltlos. Zur Lösung der im Zusammenhang mit Corona diskutierten Missstände ist das Verbot der Zeitarbeit schlicht ungeeignet. In einer Krise, in der die Politik gefordert wäre, die Flexibilität der Unternehmen zu erhöhen, geschieht mit diesem Gesetz nun das genaue Gegenteil.
Die Koalition hat das Arbeitsschutzkontrollgesetz nach langem Ringen beschlossen. Hinzugekommen ist eine bis 2023 befristete Ausnahmeregelung für fleischverarbeitende Betriebe zum Ausgleich von Auftragsschwankungen über eine Tariföffnungsklausel Zeitarbeit einzusetzen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Gewerkschaft zustimmt, eine entsprechende Klausel in der Tarifvertrag mit aufzunehmen. Der NGG-Vorsitzende Giudo Zeitler hatte sich zuletzt noch nicht konkret geäußert, ob es zu einem solchen Tarifvertrag kommen werde.
„Der gefundene Kompromiss der Koalitionsfraktionen zum Arbeitsschutzkontrollgesetz ist inakzeptabel, auch wenn statt eines zunächst vorgesehenen Totalverbots in einem wichtigen Teilbereich der Fleischwirtschaft nunmehr der Einsatz von Zeitarbeit doch erlaubt werden soll“, reagierte iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz auf die Einigung der Koalitionsfraktionen zum Arbeitsschutzkontrollgesetz. Insgesamt sei, so Stolz, dieser arbeitsplatzgefährdende Kompromiss nicht ausgegoren, weil die Zeitarbeit in der Fleischwirtschaft vor allem auch aus Arbeitsschutzgründen absolut nicht ursächlich für die Probleme jener Branche sei.
CDU/CSU blockieren weiterhin das Arbeitsschutzkontrollgesetz mit der Forderung das Verbot von Zeitarbeit in der Fleischindustrie zurückzunehmen oder nur auf bestimmte Bereiche der Fleischindustrie zu beschränken. Man müsse der Fleischwirtschaft weiterhin die Flexibilität erhalten, auf Auftragsspitzen wie die Grillsaison zu reagieren. Matthias Brümmer von der Gewerkschaft NGG befürchtet, dass die Fleischindustrie dies nutzen könne, um von Werkverträgen auf Zeitarbeit umzustellen und sich so am Ende nichts ändern würde.
Während die Union zum Beginn der Coroankrise und dem Bekanntwerden der Missstände in den Fleischbetrieben noch zusammen mit dem Koalitionspartner konsequente Gegenmaßnahmen gefordert hatte, können sich Fleisch- und Zeitarbeitbranche nun über Rückendeckung freuen. Denn bei CDU/CSU hat offensichtlich ein Umdenken stattgefunden. So wolle man das Verbot der Zeitarbeit in der Fleischindustrie kippen. Seitdem liegt das Arbeitschutzkontrollgesetz auf Eis. Sollte es nicht in dieser Woche zur Abstimmung kommen, kann es nicht wie geplant im Januar 2021 in Kraft treten.
Weiterhin ist unklar, wann das Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie kommt und ob dieses auch für die Zeitarbeit gelten soll. Angedacht scheint eine Ausnahmeregelung für Zeitarbeitskräfte zur Bewältigung von Auftragsspitzen, wenn auch nur in der fleischverarbeitenden Industrie. Kritiker wie Szabolcs Sepsi vom DGB verweisen darauf, dass in fleischverarbeitenden Betrieben teilweise bis zu 80-90 Prozent der Belegschaft dauerhaft aus Zeitarbeitnehmen bestehe und hier eher Lohndumping als das Auffangen von Auftragsspitzen der Hintergrund sei. Auch die in den fleischverarbeitenden Bereichen beschäftigten Zeitarbeitnehmer selber äußern Misstände und sähen sich enttäuscht, wenn eine Besserung der Lage für Sie nicht gelten werde.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den BAP informiert, dass ab 23. November 2020 die Befragung der Zeitarbeitsunternehmen für die gesetzlich vorgeschriebene Evaluation des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) starten wird. Gemäß § 20 des AÜG sollen die zum 1. April 2017 in Kraft getretenen Änderungen des Gesetzes im Jahr 2020 evaluiert werden. Das BMAS hat deswegen eine Untersuchung zur Überprüfung der Wirksamkeit der Neuregelung des Gesetzes in Auftrag gegeben. Durchgeführt wird der Forschungsauftrag gemeinsam vom Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung e.V. (IAW) und von infas - Institut für angewandte Sozialforschung GmbH. Zu diesem Forschungsauftrag gehört auch die Durchführung von standardisierten wissenschaftlichen Interviews mit Vertretern von Zeitarbeitsunternehmen, Kundenbetrieben und mit Zeitarbeitskräften. Darüber hinaus werden auch Interviews mit Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften sowie mit weiteren einschlägigen Expertinnen und Experten geführt.
Das Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) trat am 1. April 2017 in Kraft und soll gemäß § 20 AÜG im Jahr 2020 evaluiert werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat deshalb eine Evaluation zur Überprüfung der Wirksamkeit der Neuregelung des Gesetzes in Auftrag gegeben. Durchgeführt wird der Forschungsauftrag von der Bietergemeinschaft Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung e.V. (IAW) und dem infas - Institut für angewandte Sozialforschung GmbH.
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