Wer in der neuen Berufswelt auch künftig bestehen will, muss sich weiterbilden. Der Großteil der Arbeitnehmer:innen ist sich darüber im Klaren - jedoch nicht darüber, welche Fähigkeiten künftig wirklich relevant sind - das zeigt eine Randstad Studie.
In letzter Zeit schreiben die Bußgeldstellen der Bundesagentur für Arbeit in Kiel, Düsseldorf und Nürnberg Zeitarbeitsunternehmen an und teilen mit, dass ein Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Auskunftsverweigerung im Rahmen der Betriebsprüfung der Bundesagentur eingeleitet wird. Anlass dieser Verfahren sind nach dem Inhalt der Anhörungsschreiben Unterlagen, die den Prüfern im Rahmen der Betriebsprüfung nicht ausgehändigt wurden.
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) haben sich mit dem Arbeitgeberverband der Zweckgemeinschaft des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung (BBB) im Bereich der Weiterbildung auf deutliche Steigerungen beim Mindestlohn für die pädagogisch Beschäftigten geeinigt. Wie bisher werden die Tarifvertragsparteien beantragen, dass der Mindestlohntarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wird und damit über die direkt tarifgebundenen Unternehmen hinaus allen insgesamt etwa 32.000 pädagogisch Beschäftigten in der öffentlich geförderten beruflichen Weiterbildung zu Gute kommt.
Per App wollen Zeitarbeitsunternehmen ihre Unternehmenskunden, die flexible Arbeitskräfte benötigen, mit Menschen zusammenbringen, die flexible Jobs suchen - und damit auch den schlechten Ruf der Zeitarbeit widerlegen.
Der derzeitige Mindestlohn im Baugewerbe in Höhe von 12,85 € bleibt vorerst bestehen. Die Arbeitgeberverbände HDB und ZDB haben den Schlichtungsvorschlag abgelehnt. Die IG Bau ist neuen Verhandlungen nicht abgeneigt.
m Rahmen einer "Berufskundlichen Veranstaltung" vor knapp 600 Berufsberaterinnen und Berufsberatern der Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der bundesweit vertretenen Jobcenter informierten der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) unter Federführung von Dr. Anja Clarenbach, Leiterin Abteilung Grundsatz-Politik, Bildung und zugleich Mitglied der Geschäftsleitung beim BAP, und Prof. Dr. Jens Große, Fachbereichsleiter Bildung, Personal, Qualifizierung beim iGZ, am heutigen Donnerstag erstmals gemeinsam über das Berufsbild der Personaldienstleistungskaufleute (PDK). Damit waren sie einem Wunsch der Zentralen Koordinierungsstelle für Zeitarbeit bei der BA nachgekommen.
Gut drei Monate nach der Verschmelzung von AVAX, EVINT, GermanPersonnel und compana zur compleet GmbH, stößt auch die TALOS Workforce Solutions GmbH zur compleet Group GmbH. TALOS ist spezialisiert auf Vendor Management-Systeme (VMS), das sind webbasierte Anwendungen zur rechtssicheren Beschaffung und Verwaltung von Personaldienstleistungen, sowie internem und externem Personal. Die neue Geschäftsführung der compleet GmbH hat die Weiterentwicklung der Strategie angekündigt und ist seit rund fünf Wochen mit dem Fokus am Steuer, Software-Lösungen für Workforce Management und Recruiting auf der eigenen Plattform zu vernetzen. Dies geschieht bereits durch Partnerschaften und verstärkten Schnittstellenausbau, jetzt auch durch den Zusammenschluss mit TALOS.
In der Chemie- und Pharmaindustrie Beschäftigte sollen noch in diesem Frühjahr eine Sonderzahlung in Höhe von 1.400 € als Teuerungsausgleich erhalten. Diese Übergangslösung wurde von der IG BCE und dem Bundesarbeitgeberverband Chemie verhandelt. Weitere Lohnverhandlungen sind für Oktober geplant.
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat in fast allen Bundesländern Tarifabschlüsse erreicht, die über dem Mindestlohn von 12 Euro die Stunde liegen und kräftige Entgeltsteigerungen enthalten. Die hohen Abschlüsse seien vor allem durch die Anhebung des Mindestlohn und dem aktuen Personalmangel in der Branche ermöglicht worden.
In der monatlichen Pressekonferenz der Bundesagentur für Arbeit hat Vorstand Daniel Terzenbach klargestellt, dass es wichtig sei, darauf zu achten, dass ukrainische Flüchtlinge nicht nur in Helferjobs unterkommen, sondern gemäß ihrer Qualifikation sinnvoll in den Arbeitsmarkt integriert werden. Zudem wolle man unserösen Lockangeboten entgegenwirken, z.B. indem man Beratungsstellen für Flüchtlinge in Bahnhöfen einrichtet.
Trotz des Ukraine-Kriegs ist das IAB-Arbeitsmarktbarometer im März zum dritten Mal in Folge gestiegen. Der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) liegt bei 105,1 Punkten und damit weiter auf hohem Niveau. Einen höheren Stand erreichte das Arbeitsmarktbarometer zuletzt im Sommer 2021.
Laut drei Ökonomen hätten von April 2021 bis heute aufgrund der konstanten Material- und Rohstoffknappheit rund 76.000 Arbeitnehmer entweder nicht ihren Job verloren oder wären eingestellt worden. Außerdem wäre Kurzarbeit ca. 446.000 Arbeitnehmern erspart geblieben.
Ukrainische Flüchtlinge dürfen in Deutschland normalerweise sofort anfangen zu arbeiten. Viele Unternehmen bieten bereits viele verschiedene Stellen an.
In der Schlichtungsrunde zwischen der Bauwirtschaft (Hauptverband der Deutschen Bauindustrie gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes) und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) um die Fortführung eines Mindestlohns im Bausektor hat Schlichter Professor Dr. Rainer Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichtes, seinen Schiedsspruch vorgelegt. Der Schiedsspruch wird den Mitgliedsverbänden der Arbeitgeber-Tarifgemeinschaft zur Abstimmung vorgelegt und muss innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen angenommen oder abgelehnt werden.
Die Nachfragerückgänge und Umsatzverluste des Jahres 2020 aufgrund der Corona-Pandemie konnten erfolgreich überwunden werden. Im Jahr 2021 wurde das Geschäftsvolumen in beiden Segmenten, Personaldienstleistungen und Weiterbildung, sehr erfolgreich ausgebaut. Dies sogar klar über das Niveau des Vor-Pandemie-Jahres 2019.
Die Auswirkungen der russischen Invasion in der Ukraine spürt die deutsche Wirtschaft nach einer Blitzumfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) in der ganzen Breite. "Trotz dieser schmerzlichen Einbußen hören wir kaum Kritik an den verhängten Sanktionen", sagte DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben bei der Vorstellung der Ergebnisse.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 17. März 2022 weitere Auslegungshinweise zur Beurteilung des Merkmals "Wann eine Überlassung noch als vorübergehend gilt" gegeben, ohne jedoch Klarheit zu schaffen.
Aus dem Urteil des EuGH vom 17. März 2022 geht hervor, dass Zeitarbeitnehmer kein Recht auf eine Festanstellung haben, auch wenn sie schon mehrere Jahre im Betrieb tätig sind. Auslöser des Urteils ist ein Arbeitnehmer, der aufgrund von 5 Jahren Tätigkeit eine Festanstellung forderte.
„Das Urteil der Zweiten Kammer bestätigt die iGZ-Verbandsposition, dass sich die Überlassungszeit auf den jeweiligen Zeitarbeitnehmer und nicht auf den Arbeitsplatz beziehen sollte. Erfreulicherweise gibt das Gericht auch weiterhin grünes Licht, von der Überlassungshöchstdauer durch Tarifverträge der Einsatzbranche abzuweichen“, kommentiert iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu einer verhandelten Arbeitnehmerüberlassung über 55 Monate.
Durch die nicht absehbaren wirtschaftlichen Folgen des Ukrainekriegs, plant die Bundesregierung eine erneute Änderung der Regelungen zur Kurzarbeit. Ein Umdenken gibt es hier im Hinblick auf die Zeitarbeit, die bisher von der Verlängerung des Kurzarbeitergeldes ausgenommen war. Nach den neuen Plänen sollen nun auch Zeitarbeitnehmer bis Ende Juni Anspruch auf Kurzarbeitergeld erhalten.
Es ist klar, dass Aktuell für die Geflüchteten Menschen aus der Ukraine zurzeit die Erstversorgung und Unterbringung im Vordergrund steht. Schon vor Gut anderthalb Wochen haben Arbeitgeber und Gewerkschaften klargestellt, dass aus deren Sicht nichts gegen eine schnelle Arbeitsaufnahme der Flüchtlinge aus der Ukraine spricht.
Akademie der Zeitarbeit
Berater der Zeitarbeit
ES-Klassentreffen