

Sowohl im Gastgewerbe als auch an den Flughäfen fehlt es an Personal. Zwei neue Studien haben die Frage gestellt, in welche Branchen Arbeitskräfte aus Gastgewerbe und der Tourismusbranche während der Corona-Krise abgewandert sind und in welchen Berufen diese aktuell arbeiten.
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Gesamthafenbetriebe der deutschen Seehäfen einzelnen Hafenunternehmen Beschäftigte schichtweise überlassen dürfen, ohne dass dadurch ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis begründet wird. Es handele sich hier um eine tarifliche Vereinbarung und keine Zeitarbeit im Sinne des Arbeitsnehmerüberlassungsgesetzes.
Christine Schrader, Pflegedienstdirektorin der Aller-Weser-Klinik in Verden, kritisiert die Vorgehensweise von Zeitarbeitsfirmen: "Sie werben die Leute ab, die Lage ist dramatisch.“ Ihr Vorwurf: Zeitarbeitsfirmen sprechen aktuell vermehrt Pflegekräfte an, um sie mit erhöhten Angeboten abzuwerben. Anschließend würden sie dieselben Pflegekräfte mit teilweise bis zu doppelt so hohen Preisen wieder dem Klinikum anbieten. Jede zehnte Pflegekraft in den Häusern in Achim und Verden sein inzwischen eine Zeitarbeitskraft.
In seinem Gastkommentar vertritt Frank Schäffler die Meinung, das Zeitarbeit sehr gut dafür geeignet ist, die Personalknappheit an deutschen Flughäfen abzumildern. Er fragt, warum Fluggesellschaften in den Spitzen der Urlaubszeit nicht auch Zeitarbeit als Flexibilisierungsinstrument in Anspruch nehmen können. Die von Gewerkschaften oft heraufbeschworene Gefahr des Lohndumpings besteht aus seiner Sicht längst nicht mehr, da inzwischen Mindestlohnregelungen und auch die Arbeitskräfteknappheit dem entgegegenwirken würden.
Einzelne Ärzte boten in den letzten Jahren über das Internet Bescheinigungen an, in denen Sie ohne individuelle Untersuchung der Betroffenen bestätigten, dass aus medizinischen Gründen das Tragen eines Mundschutzes nicht ratsam sei. Der Angeklagte lud eine solche Blanko-Bescheinigung herunter. In dem Formulartext wurde dem Verwender bestätigt, dass das Tragen eines Mundschutzes aus medizinischen Gründen nicht ratsam sei. Der Angeklagte zeigte das derart vervollständigte Formular gegenüber der Polizei vor, die ihn auf die Pflicht hingewiesen hatte, einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Das Landgericht Hannover hatte ihn am 13. Dezember 2021 aufgrund dieses Sachverhalts wegen Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses nach § 279 des Strafgesetzbuchs (StGB) zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen verurteilt. Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle hat nun dieses Urteil mit Beschluss vom 27. Juni 2022 bestätigt.
Laut den Statements von Verkehrsminister Volker Wissing, Innenministerin Nancy Faeser und Arbeitsminister Hubertus Heil wolle der Bund bei der Lösung des Problems von fehlenden Arbeitskräften an deutschen Flughäfen unterstützen. Man wolle befristet die Voraussetzungen schaffen, dass die Flughäfen ausländische Hilfskräfte, hautpsächlich aus der Türkei, anstellen können. Die Forderung der Branche deutsche Zeitarbeitnehmer einzustellen, hatte Arbeitsminister jedoch deutlich abgelehnt: "Das werden wir nicht zulassen. Das können wir aus rechtlichen und grundsätzlichen Gründen nicht machen“.
Nachdem Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck die Alarmstufe des Notfallplans für den Gasmarkt ausgerufen hat, rechnet die Industrie mit stark steigenden Gaspreisen und bereitet sich auf Unterbrechungen oder Einschränkungen der Erdgasversorgung vor.
Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. Juni 2022, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften gebilligt. Die Möglichkeit zur Online-Beglaubigung von Handelsregisteranmeldungen wird ausgeweitet werden. Hintergrund der Regelungen ist die EU-Digitalisierungsrichtlinie.
SPD, Grüne und FDP verbieten Digitalisierung von Arbeitsverträgen. Der Bundestag berät am heutigen Donnerstag abschließend das Gesetz zur Umsetzung die EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union. Dazu erklären der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Stracke, und der zuständige Berichterstatter Wilfried Oellers: „Das Gesetz zur Umsetzung der Arbeitsbedingungenrichtlinie lehnen wir ab. Der Entwurf der Ampelkoalition ist aus der Zeit gefallen und entspricht nicht den heutigen Anforderungen..."
Nach einem Verhandlungsmarathon von über 19 Stunden einigten sich die Tarifvertragsparteien der DGB-Gewerkschaften und der Zeitarbeitgeberverbände BAP und iGZ auf eine Erhöhung des tariflichen Mindestlohns von derzeit 10,88 Euro auf 12,43 Euro in der Entgeltgruppe 1 ab 1. Oktober 2022. In der Entgeltgruppe 2a steigt der Lohn von 11,60 auf 12,63 Euro, die Entgeltgruppe 2b bekommt künftig 12,93 statt bisher 12,20 Euro.
Kurzarbeitergeld soll weiterhin gezahlt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten eines Betriebs von Arbeitsausfall betroffen sind. Das Bundeskabinett hat beschlossen, eine entsprechende Sonderregelung um drei Monate – bis zum 30. September – zu verlängern. Hintergrund ist der Ukraine-Krieg. Die übrigen pandemiebedingten Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld sollen hingegen wie geplant am 30. Juni 2022 auslaufen. Das betrifft die höheren Leistungssätze, eine längere Bezugsdauer und die Einbeziehung der Leiharbeit.
Die Tarifpartner der Leiharbeit haben sich am Dienstag nach über 13 Stunden Verhandlungen auf die Anpassung der Entgelttarifverträge für die Branche verständigt. Dabei ging es um die Anpassung der unteren drei Lohngruppen. Dies war notwendig geworden, nachdem der Bundestag die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro beschlossen hatte, die ab 1. Oktober dieses Jahres greift.
Laut einer Studie der Beratungsfirma PWC, begeben sich vor allem qualifizierte Arbeitskräfte zunehmend auf Jobsuche oder kündigen ihre aktuelle Arbeitsstelle und orientieren sich um. Auslöser sind oft zu große Unterschiede zwischen den Wünschen der Arbeitnehmer und der Realität in den Unternehmen. Zudem hat auch die Corona-Pandemie für viel Frust gesorgt, besonders bei den Arbeitnehmern, die kein Homeoffice machen konnten, wie in der Gastronomie oder dem Handwerk.
Die jeweils achtköpfigen Delegationen von iGZ und BAP haben sich nach den positiven Beschlüssen beider Mitgliederversammlungen zum ersten Mal unter der Leitung von Christian Baumann und Sebastian Lazay Vergangene Woche in Frankfurt am Main getroffen. Ziel war es, die Eckpunkte einer möglichen Verbandsneugründung und den weiteren Fahrplan abzustimmen.
Marktforschers Trendence hat 16.000 Akademiker in Deutschland mit Universitäts- oder Hochschulabschluss zu ihren Wunscharbeitgebern befragt. Das Ergebnis ist diese Top-10-Liste.
Nachdem ein VW-Mitarbeiter gegen Audi und die Verwendung des Gender-Gap in konzerninterner Korrespondez geklagt hatte, muss nun das Landgericht Ingolstadt ein Urteil sprechen. Audi hatte den Kompromissvorschlag der Klägerseite, die verwendeten Gender-Gaps aus allen Mails samt Anhängen und Präsentationen zu entfernen, als unpraktikabel abgelehnt.
Ein VW-Mitarbeiter hatte gegen Audi geklagt, da der von der Konzerngesellschaft herausgegebene Gender-Leitfaden seines Erachtens nach seine Persönlichkeitsrechte verletzte. Ein Urteil wird Ende Juli erwartet
Laut einer Umfrage des US-amerikanische Meinungsforschungsinstitut Gallup liegt das Stresslevel weltweit auf einem Rekordstand von 44 Prozent, in den USA sogar bei 52 Prozent. Zudem sinkt die Bindung der Mitarbeiter an den Arbeitgeber: von den befragten europäischen Arbeitnehmenden sagten im Schnitt 44 Prozent, dass es eine gute Zeit sei, einen neuen Job zu suchen. Das sind 16 Prozent mehr als im Vorjahr. Für den Bericht »State of the Global Workplace 2022« wurden mehr als 105.000 Arbeitnehmende in 146 Ländern befragt.
Rund 72 Prozent der befragten Unternehmen berichten von negativen Auswirkungen wegen nicht verfügbaren Stammpersonals in der Pandemie. Umso entscheidender sind flexible Personallösungen, weshalb fast 55 Prozent der Personalverantwortlichen die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung als wichtigen Faktor in Pandemie-Zeiten bewerten. Das sind die zentralen Ergebnisse der vierten Ausgabe des DEKRA Zeitarbeit-Reports, der auf einer Online-Umfrage unter 388 Personalverantwortlichen in Deutschland beruht.
Mehrere Branchenverbände der Luftverkehrsbranche haben dem Bundesministerium aufgrund erheblicher Personalengpässe einen Vorschlag unterbreitet, der es ermöglichen soll, 2000 Zeitarbeitnehmer aus der Türkei an deutschen Flughäfen einsetzen. Die Branche erhofft sich durch den Vorstoß, dass das Bundesministerium rechtliche Hürden wie die Einzelfallprüfung beiseite räumt. Man stehe bereits in Kontakt mit einem Anbieter aus Istanbul, der rechtzeitig vor den Sommerferien «qualifizierte deutschsprechende Beschäftigte» vermitteln und nach Deutschland entsenden könne.
"Die Corona-Pandemie und der Krieg in der Ukraine haben die ganze Welt in einen Krisenmodus gestürzt, aus dem wir bis heute nicht wieder herausgekommen sind", konstatierte BAP-Präsident Sebastian Lazay in seiner Begrüßungsrede beim diesjährigen Arbeitgebertag Zeitarbeit des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP) in Berlin. Dieser konnte nach zweijähriger Coronapause erstmals wieder in Präsenz mit über 300 Teilnehmern vor Ort stattfinden. Mehr als 400 weitere Interessenten nahmen zudem via Livestream teil. Mit dem sich immer weiter zuspitzenden Fachkräftemangel ging Lazay auf eine weitere zentrale Herausforderung ein, die "der gesamten deutschen Wirtschaft unter den Nägeln brennt und in manchen Regionen schon ein Personalmangel ist." Zwar könnten Robotik und Künstliche Intelligenz eine Reihe von Arbeitsaufgaben abnehmen, doch dies werde nicht ausreichen, um das Schrumpfen der Erwerbsbevölkerung aufzufangen. Um "das Arbeitskräfteangebot langfristig konstant zu halten, bräuchten wir laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) eine jährliche Nettozuwanderung von 400.000 Personen. Diese Zahlen zeigen: Das Thema muss und wird uns noch sehr intensiv beschäftigen", bekräftigte Lazay.
Akademie der Zeitarbeit
Berater der Zeitarbeit
ES-Klassentreffen