Im Rahmen der Vorstellung des neuen Handbuchs „Arbeitsmarkt kompakt“ des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) erklärte IAB-Vizepräsident Ulrich Walwei, dass „entgegen der öffentlichen Wahrnehmung die Bedeutung des sogenannten Normalarbeitsverhältnisses – Vollzeit, unbefristet, außerhalb der Zeitarbeit – seit Anfang des letzten Jahrzehnts nicht weiter zurückgegangen sei. Der zuvor starke Zuwachs atypischer Beschäftigungsverhältnisse – Teilzeit oder befristet oder Zeitarbeit – habe mehr Menschen den Zugang zum Arbeitsmarkt eröffnet, aber nicht das Normalarbeitsverhältnis verdrängt.“
Im Interview mit dem heute-Magazin bewertet die Arbeitsmarktforscherin Elke Jahn die neuen Regelungen zum AÜG. Sie ist überzeugt, dass die Arbeitnehmer durch die Gesetzesänderungen keinen Nutzen haben werden.
Trotz Fachkräftemangels arbeiten mehr als 5,1 Mio. Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung im Niedriglohnbereich. Betroffen ist vor allem der Osten. Gründe liegen laut DGB zum einen an einer fehlenden Tarifanbindung vieler Unternehmen, zum anderen aber auch an zu niedrig angesetzten Tarifen.
Zeitarbeit ist eine wachsende Branche und kann für viele Arbeitnehmer ein Sprungbrett in die Festanstellung sein. Doch oft hindert die Scheu vor der Zeitarbeit davon ab diesen Schritt zu gehen. Thomas Hetz, der Hauptgeschäftsführer des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP) und Werner Stolz, der Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) klären in diesem Artikel interessierte Arbeitnehmer über die Rechte und Pflichten eines Zeitarbeitnehmers auf und geben Tipps.
Die Gewerkschaft Verdi will einen Tarifvertrag mit dem Homberger Logistikbetrieb Bettenwelt durchsetzen. Aus Sicht von Verdi würden bei Bettenwelt nach und nach Stammbeschäftigte durch Leiharbeitnehmer oder Werkvertragsmitarbeiter ersetzt. Sie fordert Änderungen zum Schutz der Stammbelegschaft, die teilweise noch über die Regelungen des neuen AÜG hinausgehen. Bettenwelt wehrt sich gegen die Vorwürfe und erklärt sich zur Kooperation bereit. Ein erstes Angebot an den Betriebsrat von seiten des Logistikbetriebs sei laut verdi aber nicht ausreichend gewesen.
Trotz Fachkräftemangels und neuen gesetzlichen Regulierungen befindet sich die Zeitarbeitsbranche weiterhin auf Wachstumskurs. Laut einer Studie der Unternehmensberatung PwC wird dieser postitve Trend auch weiterhin anhalten.
Am Samstag tritt das Gesetz zur Neuregelung von Zeitarbeit und Werkverträgen in Kraft. Laut einer Studie der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PWC sehen die meisten Unternehmer die Zukunft insgesamt positiv, trotz neuer Herausforderungen und Unsicherheiten durch das Gesetz. Gründe sind laut Studie die gute Konjunktur, der gestiegene Bedarf an Personaldienstleistungen und eine bessere Stellung der Zeitarbeit in der öffentlichen Meinung.
Laut der Bundesagentur für Arbeit sinken die Arbeitslosenzahlen in Deutschland weiterhin und sind im März auf unter 2,7 Mio. Arbeitslose gefallen. Dies ist der niedrigste Wert im März, der seit 1991 ermittelt wurde. Vollbeschäftigung wie in den 60er und 70er Jahren sei zwar nicht erreicht, Arbeitsmarktforscher halten diese bei geeigneten Arbeitsmarktmaßnahmen aber langfristig durchaus für erreichbar.
Die Gewerkschaft verdi hat sich kurz vor Inkrafttreten zur AÜG-Reform geäußert. Sie sieht einige Punkte sinnvoll umgesetzt. Bei anderen sind jedoch aus ihrer Sicht weitere Nachbesserungen erforderlich. Der Arbeitgeberverband BDA warnt hingegen vor weiteren Verschärfungen. Die Branche dürfe nicht noch weiter belastet werden.
Mit dem Inkrafttreten der AÜG-Reform zum 1. Aptil 2017 steigt das Risiko bei Selbstständigen und Auftraggebern der Scheinselbstständigkeit bezichtet zu werden. Der bisherige Rettungsanker "Zeitarbeit auf Vorrat" greift nicht mehr. Viele Unternehmen scheuen sich schon jetzt vor dem Risiko Selbstständige zu beschäftigen und lösen bisherige Verträge auf. Als alternatives Arbeitsvertragsverhältnis wird meist auf Zeitarbeit zurückgegriffen. Diese Alternative kommt aber für viele Selbstständige nicht infrage.
Auch in Handwerksbetrieben ist der Einsatz von Frempersonal von Zeit zu Zeit notwendig. Bei der Nutzung von Werkverträgen oder Zeitarbeit ist aber eine klare Abgrenzung wichtig. Den Einsatzbetrieben drohen sonst schnell hohe Geldbußen. Das gilt insbesondere mit Inkrafttreten der AÜG Reform zum 01.04.2017, da dann die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis auf Vorrat nicht mehr genutzt werden darf. Dieser Beitrag gibt Hinweise für Handwerksbetriebe, auf was zu achten ist.
Wie eine aktuelle Umfrage der COMPANY PARTNERS Unternehmensberatung (CMP) aus Hamburg zeigt, erhöht die AÜG-Novelle die Bedenken der Einsatzunternehmen, Zeitarbeit zu nutzen. Besonders problematisch ist die aktuell hohe Rechtsunsicherheit, wie Equal Pay genau definiert und umgesetzt wird und ein stark erhöhter administrativer Aufwand. Als Konsequenz aus dieser strikten Reglementierung wollen Unternehmen zukünftig Zeitarbeit deutlich weniger und kürzer einsetzen. Die Umfage zeigt auch deutlich, das es nicht zu einer vermehrten Übernahme von Zeitarbeitnehmern kommen wird. Letzendlich würden nur Studenten und Wervertragsnehmer von der Reform profitieren.
Die Sieger des Wettbewerbs «Deutschlands Beste Arbeitgeber 2017» stehen fest. 100 Unternehmen aller Größen, Branchen und Regionen wurden jetzt vom Great Place to Work® Institut und seinen Partnern wieder für ihre besondere Qualität und Attraktivität als Arbeitgeber ausgezeichnet; Spitzenreiter der Arbeitgeber-Bundesliga sind in diesem Jahr der Halbleiterproduzent Infineon Technologies aus Bayern, der Sensortechnikspezialist Sick AG aus Baden-Württemberg, das Softwareunternehmen Adobe Deutschland aus München und das Pharmaunternehmen Pascoe Naturmedizin aus Gießen. Beteiligt hatten sich an der aktuellen Runde des Wettbewerbs «Deutschlands Beste Arbeitgeber» rund 700 Unternehmen mit über 300.000 Beschäftigten. Sie stellten sich freiwillig auf den unabhängigen Arbeitgeber-Prüfstand und dem repräsentativen Urteil ihrer eigenen Mitarbeitenden. Die Auszeichnung von «Deutschlands Beste Arbeitgeber» fand bereits zum 15. Mal statt. Partner der 2002 ins Leben gerufenen Great Place to Work® Initiative sind Das Demographie Netzwerk e.V. (ddn), das "Handelsblatt" und die Fachzeitschrift "Personalmagazin". Die 100 Gewinner des Wettbewerbs «Deutschlands Beste Arbeitgeber 2017» sind jetzt auch für den europaweiten Great Place to Work® Wettbewerb «Europas Beste Arbeitgeber 2017» qualifiziert, an dem sich rund 20 europäische Länder beteiligen. Dessen Gewinner werden am 8. Juni in Paris gewürdigt.
Laut Aussagen von Teilnehmern einer Info-Veranstaltung der Geschäftsführung denkt die Autovison Zeitarbeit über eine Personalanpassung nach. Aufgrund rückläufiger Umsätze sollen angeblich 20 der bestehenden 160 Stellen abgebaut werden.
Die Linken-Bundestagsabgeordnete Sabine Zimmermann hat die Zeitarbeit als „Motor für Niedriglohnbeschäftigung in Deutschland“ bezeichnet und Zeitarbeitnehmer „Beschäftigte zweiter Klasse“ genannt. Thomas Hetz, Hauptgeschäftsführer des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP), wies eine solche Behauptung als unsachlich zurück.
Gleichbehandlung von Schwesternschaften und Zeitarbeitsbranche gefordert Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) wundert sich über den eilig zwischen Deutschen Rotem Kreuz (DRK) und Bundesarbeitsministerium (BMAS) ausgehandelten Kompromiss zum Erhalt des Modells der DRK-Schwesternschaften. Das Bundesarbeitsgericht hatte zuvor festgestellt, dass der Einsatz von DRK-Schwestern in der Pflege als Arbeitnehmerüberlassung zu werten sei. Geeinigt haben sich DRK und BMAS darauf, dass das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) nur teilweise gilt. Insbesondere die neu für die gesamte Zeitarbeitsbranche eingeführte Höchstüberlassungsdauer soll für die DRK-Schwestern aber nicht gelten.
Nach einer Studie der Onlinejobbörse StepStone.de würden 1,5 Millionen weibliche Fachkräfte mit Kindern gerne wieder vollzeit arbeiten. Meist verbleiben Mütter mit Fachkraftausbildung aber zwangsweise in Teilzeit, weil es entweder kein passendes Betreuungsangebot gibt oder die Unternehmen keine Rückkehrmöglichkeit zur Vollzeit vorsehen. Letzteres könnte durch das aktuell vieldiskutierte Rückkehrrecht auf Vollzeit der geplanten Teilzeitgesetzreform vermieden werden, wodurch Mütter vor einem Karriereknick durch die Teilzeitfalle bewahrt werden würden.
Die geplante Reform des Teilzeitgesetzes sieht ein Rückkehrrecht für Beschäftigte von Teilzeit in Vollzeit in Betrieben mit 15 oder mehr Mitarbeitern vor. Wirtschaft und Teile der Union finden diese Neuregleung bürokratisch und kostspielig. Sie fordern eine Erhöhnung des Grenzwerts der Mitarbeiterzahl auf 50 oder 200 und Nachbesserungen im Detail.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens betreibt seit 2013 die Initiative "Faire Arbeit – Fairer Wettbewerb" mit dem Ziel und in Zusammenarbeit mit Unternehmen und Arbeitnehmervertretungen faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Jetzt hat Arbeitsminister Rainer Schmeltzer das Unternehmen thyssenkrupp und das Zeiterbeitsunternehmen START NRW für Ihren Einsatz in diesem Bereich gelobt. Aus seiner Sicht zeigen beide Unternehmen, dass faire Zeitarbeit möglich ist. Andere Unternehmen sollten diesem Beispiel folgen.
Die Deutsche Post und das Verteidigungsministerium werden zukünftig bei der Personalvermittlung kooperieren. Die Post möchte auf diese Weise mehr Personal aus der Bundeswehr generieren.
Akademie der Zeitarbeit
Berater der Zeitarbeit
ES-Klassentreffen