Weiterhin wechseln Pflegekräfte bevorzugt in die Zeitarbeit aufgrund besserer Arbeitsbedingungen und besserer Bezahlung. Das macht sich jedoch durch steigende Kosten für Altenheime und Krankenhäuser und damit am Ende durch eine höhere Belastung der Versicherten nachteilig bemerkbar. Die Autorin fragt nach den Ursachen dieses Trends und wie die Problematik gelöst werden könnte.
Der Personaldienstleister Doctari bietet Zeitarbeitskräfte im Gesundheitswesen an. Unternehmenschef Prof. Dr. Cai-Nicolas Ziegler verteidigt im Interview sein Geschäftsmodell. Er sieht in der Zeitarbeit einen essentiellen Bestandteil des heutigen Gesundheitswesens, sieht aber auch den Bedarf an mehr Regulierung und Transparenz.
"Bundesarbeitsgericht muss sich schützend vor die verfassungsrechtlich garantierte Tarifautonomie stellen" | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute über die Auslegung des Rechtsbegriffes "Gesamtschutz" für Zeitarbeitskräfte nach der EU-Zeitarbeitsrichtlinie entschieden. Nach Auffassung des EuGH erfordert der Gesamtschutz eine Ausgleichsregelung, sofern in Tarifverträgen das Vergleichsentgelt (Equal Pay) unterschritten wird. Der Rechtsstreit geht nun zurück an das Bundesarbeitsgericht (BAG). Anlässlich dieser Entscheidung erklären der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) und der Interessenverband der Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ): "Mit dieser Entscheidung äußert sich der Europäische Gerichtshof erstmals dazu, was der unbestimmte Rechtsbegriff 'Gesamtschutz' für Zeitarbeitskräfte nach der EU-Zeitarbeitsrichtlinie erfordert. Inwiefern sich das Urteil auch auf die bewährte Tarifarchitektur der deutschen Zeitarbeitsbranche auswirken wird, bleibt jedoch abzuwarten. Jetzt ist es am Bundesarbeitsgericht, sich schützend vor die verfassungsrechtlich garantierte Tarifautonomie zu stellen und die Gestaltung von Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge in der Zeitarbeit auch zukünftig zu ermöglichen, und zwar rechtsicher, praktikabel und attraktiv." Zur Einordnung des Sachverhalts: Geklagt hatte eine Zeitarbeitnehmerin, die aufgrund eines befristeten Arbeitsvertrags von Januar bis April 2017 in einem Betrieb der Branche des Einzelhandels eingesetzt war. Sie erhielt einen Tariflohn nach den tariflichen Bestimmungen der Zeitarbeitsbranche, der geringer war als der Lohn vergleichbarer Stammarbeitskräfte im Einsatzbetrieb. Die Klägerin sah darin einen Verstoß gegen Art. 5 Abs. 3 der EU-Zeitarbeitsrichtlinie und klagte auf Nachzahlung der Entgeltdifferenz (Equal Pay). Nach Auffassung der Klägerin seien die Tariföffnung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die hierauf beruhenden Tarifverträge der Zeitarbeit nicht mit Art. 5 Abs. 3 der EU-Zeitarbeitsrichtlinie vereinbar, da mit diesen Regelungen der von der Richtlinie geforderte "Gesamtschutz der Zeitarbeitnehmer" nicht gewahrt sei. Die Klage auf Equal Pay-Nachforderung blieb in den Vorinstanzen (AG Würzburg, LAG Nürnberg) erfolglos. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte im Dezember 2021 das Verfahren ausgesetzt und den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Vorabentscheidung über mehrere entscheidungserheblichen Fragen ersucht, u. a., wie der in der EU-Zeitarbeitsrichtlinie verwendete Begriff "Achtung des Gesamtschutzes von Zeitarbeitnehmern" definiert wird und unter welchen Voraussetzungen die Sozialpartner beim Abschluss von Zeitarbeitstarifverträgen vom Grundsatz gleicher Bezahlung abweichen dürfen. Nachdem beim EuGH am 5. Mai 2022 eine mündliche Verhandlung zu diesem Verfahren stattfand, hatte dessen Generalanwalt, Anthony Collins, seine Schlussanträge im Juli gestellt.
Tarifverträge, die für Leiharbeitnehmer ein geringeres Gehalt vorsehen als für Stammbeschäftigte Kollegen, müssen dafür andere Vorteile bei den Arbeitsbedingungen haben. Zudem sollte es gemäß dem EuGH möglich sein müssen, dass solche Tarifverträge gerichtlich überprüft werden können.
Aufgrund der anhaltenden Energiekrise sollen laut eines Entwurfs des Bundesministeriums die vereinfachten Zugangsregeln zum Kurzarbeitergeld bis Ende Juni 2023 verlängert werden. Dies solle auch für Zeitarbeitnehmer gelten. „Mit dieser Verordnung werden bis zum Ablauf des 30. Juni 2023 die Zugangserleichterungen für die Zahlung von Kurzarbeitergeld und die Öffnung des Kurzarbeitergeldbezugs für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer verlängert“ heißt es in dem Entwurf.
Die Diskussion über Zeitarbeit in der Pflege läuft anders als üblich, denn in der Pflegebranche bevorzugen die Arbeitnehmer Zeitarbeit vor einer Festeinstellung, während die Arbeitgeber verzweifelt nach Möglichkeiten suchen Zeitarbeit einzudämmen. Normalerweise läuft es anders herum. Selbst die Gewerkschaften loben die attraktiven Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte in der Zeitarbeit.
In seinem Kommentar zur aktuellen Situation von Zeitarbeit im Bereich der Altenpflege stellt Helmut Wallrafen, Geschäftsführer der Sozial-Holding Mönchengladbach, klar: Die Arbeitsbedingungen von Zeitarbeitnehmern und Stammbeschäftigten in der Altenpflege müssen angeglichen werden – Rosinenpickerei dürfe es nicht geben.
Im Interview mit der DUP erklärt die Country Managerin der ManpowerGroup Deutschland Iwona Janas, warum die auf Personaldienstleistung spezialisierte Unternehmensgruppe intensiv auf Künstliche Intelligenz als smarte Unterstützung beim Recruiting setzt und damit in Deutschland eine Vorreiterrolle einnimmt.
Auch im September verbucht die Zeitarbeitsbranche bei den Beschäftigtenzahlen wie im August erneut eine leichte Erholung im Vergleich zum Vormonat: 733.200 Beschäftigte verzeichnete das Statistische Bundesamt im Bereich der Unternehmen mit hauptsächlich Arbeitnehmerüberlassung. Das sind 7.600 (plus 1 Prozent) Zeitarbeitskräfte mehr als noch im August mit 725.600. Ganz ähnlich sieht´s im Vorjahresvergleich aus – gegenüber dem September 2021 meldet die Bundesagentur für Arbeit (BA) ein Plus von 7.100 (plus 1 Prozent) Beschäftigten in der Zeitarbeit.
Laut der aktuellen Lünendonk-Studie 2022 „Zeitarbeitsunternehmen in Deutschland“ ist der Anteil der Zeitarbeitskräfte, die aus der Arbeitslosigkeit in die Arbeitnehmerüberlassung wechseln, im Vergleich zum Vorjahr deutlich rückläufig. Gleichzeitig kommen vermehrt Beschäftigte aus einer Festanstellung außerhalb der Zeitarbeit in die Branche. Zeitarbeit dient somit nicht nur der Reintegration von Langzeitarbeitslosen, sondern vor allem auch der schnellen Wiedereingliederung von Arbeitnehmenden in den Arbeitsmarkt.
Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi in Niedersachsen und Bremen fordert ein bundesweites Gesetz, mit dem Ziel die Arbeitsbedingungen in der Paketbranche zu verbessern. Nach dem Vorbild des Verbots von Werkverträgen und Zeitarbeit in der Fleischwirtschaft sollen Paketdienstleister kein Fremdpersonal mehr einsetzen dürfen, wenn es um die Bereiche Transport und Auslieferung geht. Aus Sicht von verdi sind Werkverträge und die beteiligten Subunternehmen die Hauptursachen für die schlechten Lohn- und Sozialstandards in dieser Branche.
Wie sehr spürt die Zeitarbeitsbranche die drohende Rezession? Das Geschäftsklima in deutschen Unternehmen sinkt deutlich und auch Zeitarbeitsunternehmen stehen vor einigen Unsicherheiten. Das Marktforschungsinstitut Lünendonk & Hossenfelder geht dieser Frage derzeit in einer Blitzumfrage auf den Grund und möchte der Branche bis zum Jahresende belastbare Daten zur Verfügung stellen.
Im Kreis Kleve und Borken wurden Razzien durchgeführt. Die Beamten durchsuchten 42 Wohnungen in denen meist Leiharbeitnehmer aus Osteuropa leben und in der Fleischindustrie arbeiten. Leben müssen diese leider in unzumutbaren, schäbigen und unhygienischen Unterkünfte. Eine Mieterin berichtet, dass sie für ein Bett 350,- € und 60,- € an Fahrtkosten zur Tätigkeitsstätte zahlen müsse. Bei dem Zustand der Wohnungen besteht hier der Verdacht auf Mietwucher.
Wie der Personaldienstleister Amadeus Fire mitteilte, liegt das bereinigte operative Ergebnis 2022 bei mehr als 70 Millionen Euro, was einer Steigerung von 7 bis 9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. In den Monaten Januar bis September waren vor allem Personaldienstleistungen gefragt.
In ihrem Blogbeitrag in der WirtschaftsWoche beschreibt Claudia Tödtmann die aktuelle Situation in der Pflegebranche, in der Zeitarbeitnehmer den Neid der Stammbeschäftigten auf sich ziehen, da sie bessere Arbeitsbedinungen und höherem Arbeitsentgelt beschäftigt sind. Dies führe zu einer Art Teufelskreis, in der genervete, überarbeitete Stammbeschäftigte kündigen, um anschließend in die Zeitarbeit zu wecheln. Durch den zunehmenden Arbeitskräftemangel müssen in der Pflege wiederum mehr Zeitarbeitskräfte eingestellt, was das Problem weiter verschärfen würde.
Am 12.10.2022 hat das Bundeskabinett die neue sogenannte "Fachkräftestrategie" beschlossen. Sie soll für den benötigten Nachschub an dringend benötigten Fachkräften sorgen. Allerdings spielt das Thema Migration und die damit verbundene Reform des Einwanderungsrechts für qualifizierte Menschen offensichtlich nur eine untergeordnete Rolle.
Beschäftigte, die ihrem Unternehmen eine hohe Sozialverantwortung bescheinigen, sind leistungsbereiter, zufriedener und gesünder. Das ist der zentrale Befund einer aktuellen Befragung im Rahmen des Fehlzeiten-Reports 2022, den das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) heute vorgelegt hat. Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, betont: „Moderne Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber engagieren sich gesellschaftlich und übernehmen Verantwortung für die Gesundheit ihrer Beschäftigten, gerade auch in den aktuellen Krisenzeiten. Dagegen sind Unternehmen, die die Gesundheit ihrer Beschäftigten immer noch für deren Privatsache halten, längst old school.“
Am 07.10.2022 stimmte der Bundesrat dem Gesetz zur Absenkung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen von 19% auf 7% zu und damit auch der steuerfreien Prämie von bis zu 3000 Euro, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zum Inflationsausgleich zusätzlich zahlen können.
Beim Round-Table des Fachmagazins »Personalwirtschaft« äußerten sich acht Expertinnen und Experten der Branche zur aktuellen Lage der Zeitarbeit und welche Chancen und Herausforderungen auf Personaldienstleister jetzt und in Zukunft warten.
„Mit der Verordnung über die Öffnung des Kurzarbeitergeldbezugs für Zeitarbeitskräfte hat die Politik endlich einen Schritt gemacht, der den Zeitarbeitsunternehmen eine größere Sicherheit für die Zeit wirtschaftlicher Unwägbarkeiten und konjunktureller Einbrüche gewährleistet. Damit ist die Basis dafür geschaffen, dass auch Zeitarbeitsunternehmen zumindest bis Ende dieses Jahres bei schwierigen Auftragslagen flexibel reagieren und ihren Mitarbeitern einen sichereren Arbeitsplatz bieten können“, reagierte der stellvertretende iGZ-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Dreyer, auf das Inkrafttreten der Öffnung von Kurzarbeit am 30. September 2022.
Aufgrund von Personalmangel müssen auch Rettungsdienste insbesondere in Baden-Württemberg die Lücken inzwischen immer häufiger mit Zeitarbeitnehmern besetzen. Dies führe zu erheblichen Mehrkosten. Innenministerium, Kassen und Krankenhausgesellschaft stehen diesem Trend daher kritisch gegenüber.
Akademie der Zeitarbeit
Berater der Zeitarbeit
ES-Klassentreffen