Leiharbeit und Werkverträge waren Thema der DGB-Bundesvorstandsklausur. Bundeskanzlerin Merkel war dazu eingeladen. Sie machte deutlich, dass sie zu den im Koalitionsvertrag geplanten Gesetzesänderungen stehe: "Durch Zeitverzögerung wird nichts anders und nichts besser."
Im Gespräch mit DGB-Chef Reiner Hoffmann hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel erklärt, das mit dem Start des Gesetzgebungsverfahrens zur Neuregelung von Zeitarbeit und Werkverträgen "noch in der ersten Jahreshälfte" zu rechnen sei.
Mit einer Kooperationsvereinbarung haben die IG Metall und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) die Zuständigkeiten und damit die Geltungsbereiche für Tarifverträge für die Beschäftigten in der Kontraktlogistik geregelt. "Zugleich haben wir eine gute Grundlage für eine intensivere Zusammenarbeit beider Gewerkschaften geschaffen", sagte Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall. Der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske erklärte, man wolle "durch die Abstimmung zwischen den Gewerkschaften mögliche Divergenzen verhindern und das gemeinsame Vorgehen im Interesse der Beschäftigten stärken." Als Ziel der Vereinbarung nannten ver.di und IG Metall in einer gemeinsamen Erklärung "die Verbesserung der Arbeits- und Entgeltbedingungen für die Beschäftigten in der Kontraktlogistik." Diese wolle man durch eine hohe Tarifdichte und eine stabile Tarifbindung erreichen.
Die Metall- und Elektroindustrie erwartet im kommenden Jahr kein Wachstum und warnt vor zusätzlichen Belastungen der Wirtschaft durch Einschränkungen der Flexibilität und Erhöhung der Kosten für Arbeit.
Zeitarbeitsunternehmen, die in der Vergangenheit einen unwirksamen Tarifvertrag mit der CGZP abgeschlossen hatten, können sich nicht auf Vertrauensschutz berufen. Das hat am 16.12.2015 das Bundessozialgericht in Kassel entschieden. Laut Badischer Zeitung muss sich die Branche auf Nachforderungen der Sozialversicherungsträger in dreistelliger Millionenhöhe einstellen.
Nach Kritik am Gesetzentwurfs durch die Wirtschaft und die Ankündigung eines Spitzengespräch zu diesem Thema durch die Bundeskanzlerin, hat das Arbeitsministerium inzwischen für Januar einen neuen Entwurf angekündigt.
Seven Astheimer kommentiert in der F.A.Z. die aktuelle Arbeitsmarktpolitik. Aus seiner Sicht zeugt der Gesetzentwurf zur Regulierung von Zeitarbeit und Werkverträgen von einer restriktiven Regulierungshaltung, die sich nicht an den Erfordernissen der Industrie 4.0 orientiert.
Während die Politik den Missbrauch durch Werkverträge und Zeitarbeit feststellt und eindämmen will, sieht die Wirtschaft durch die geplante Regulierung ihre dringend benötigte Flexibilität schwinden. Die Bundeskanzlerin will den Gesetzentruf des Bundesarbeitsministeriums stoppen. Mittendrin steht der per Werk- oder Zeitarbeitsvertrag angestellte Arbeitnehmer, der in diesem Beitrag des Deutschlandfunk seine Sicht der Dinge darlegt.
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles und Spitzenvertreter der Arbeitgeber und Gewerkschaften zu einem Schlichtungsgespräch berufen. Damit soll der jüngst ausgebrochene Streit um die Neuregelung von Zeitarbeit und Werkverträgen beigelegt werden.
Die Südwestmetall-Bezirksgruppe Reutlingen sieht die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes gefährdert. Sie lehnt zusätzliche Regulierungen für Zeitarbeit und Werkverträge ab und fordert einen Wechsel in der Tarifpolitik.
Ein aktuelles Gesetzesvorhaben aus dem Bundesarbeitsministerium könnte gravierende Folgen für die Digitalisierung der deutschen Leitbranchen haben. Der Digitalverband Bitkom warnt, dass es Unternehmen durch die geplante Reform des Arbeitsnehmerüberlassungsgesetzes sowie einer Reform bei den Regelungen zu Werkverträgen deutlich schwerer fallen würde, künftig externe IT-Spezialisten einzusetzen. „Maßnahmen gegen prekäre Arbeitsbedingungen und für gute Arbeit begrüßen wir sehr“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. IT-Spezialisten gehörten aber nicht zu den entsprechend gefährdeten Berufsgruppen. „Hier entsteht ein digitaler Kollateralschaden."
Umfangreiche Projekte im IT-Bereich sind ohne den Einsatz von Freiberuflern heutzutage kaum umzusetzen. Ganz gleich, ob die Einstellung als Freelancer oder in Form von Zeitarbeit oder Werkvertrag erfolgt, jede dieser Vertragsformen birgt Gefahren rechtlicher Konsequenzen. Von Scheinselbstständigkeit, über Maximalüberlassungsdauer bis hin zu eingeschränkten Rückabwicklungen reicht die Palette der Stolperfallen. Unternehmen sollten sich im Vorfeld entsprechend informieren.
Zeitarbeit bietet nicht nur einen niedrigschwelligen Einstieg in den Arbeitsmarkt, sondern hält viele Arbeitnehmer auch dauerhaft in Beschäftigung. Zu diesem Ergebnis kommt die Orizon Arbeitsmarktstudie 2015 mit insgesamt über 2.000 befragten Arbeitnehmern. Fast 70 Prozent der befragten Arbeitnehmer, die bereits in der Zeitarbeit beschäftigt waren, wechselten nach ihrem Zeitarbeitsengagement in ein Einsatzunternehmen (Klebeeffekt) oder zu einem anderen Arbeitgeber. Nur 20 Prozent wurden nach der Beschäftigung als Zeitarbeitnehmer arbeitslos. Diese positiven Werte zur Folgebeschäftigung werden durch den aktuellen Gesetzesentwurf zur Änderung der Arbeitnehmerüberlassung akut gefährdet.
BAP-Hauptgeschäftsführer Thomas Hetz zum Interview von Jörg Hofmann zum Referentenentwurf für die Zeitarbeit: Der IG Metall-Chef Jörg Hofmann hat in einem Interview den Referentenentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium für Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes verteidigt und behauptet, dass damit den „Unternehmen sehr viel Bürokratie" erspart bleibe und die Tarifautonomie gestärkt werde. Zu diesem Interview erklärt Thomas Hetz, Hauptgeschäftsführer des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP): „Die Aussagen von Jörg Hofmann sind ziemlich irritierend, denn der Referentenentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium zur Zeitarbeit schränkt in der Tat die Tarifautonomie ein und bürdet der deutschen Wirtschaft neue bürokratische Lasten auf.“
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles setzt sich gegen die zunehmende Kritik gegen den Gesetzentwurf zur Regulierung der Zeitarbeit und Werkverträge zur Wehr, indem Sie auf geplante Abgrenzungskriterien bei Werkverträgen hinweist. Auf die Aussage der Bundeskanzlerin aus Ihrer Rede vom 24. November vor der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, dass der Gesetzentwurf zu weit über die vereinbarten Koalitionsregelungen hinausgehe, ging die Arbeitsministerin nicht ein.
Laut einer Rede der Bundeskanzlerin Angela Merkel am 24. November auf der Jahresversammlung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, ist der Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums zur Verhinderung von Scheinwerkverträgen nicht umsetzbar, da er zu weit über die vereinbarten Regelungen im Koalitionsvertrag hinausgeht.
Als Reaktion auf den Abgas-Skandal plant Bundesarbeitsminsterin Andrea Nahles eine Sonderregelung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, die befristet bis Ende 2016 gelten soll. Zeitarbeitnehmer würden damit ebenfalls vom Kurzarbeitergeld profitieren.
Im Interview mit der WirtschaftsWoche kritisiert Dieter Traub, Geschäftsführer des Zeitarbeitsunternehmens Orizon, den Gesetzentwurf zur Zeitarbeit. Aus seiner Sicht seien bis auf das Streikverbot von Zeitarbeitnehmern alle Punkte des Entwurfs ein undurchdachter Eingriff in die Tarifautonomie und in Wirtschaftsprozesse.
Nachdem der Gesetzentwurf zur Regulierung der Zeitarbeit innerhalb der Koalition auf Kritik gestoßen ist, hat das Arbeitsministerium nun im Hinblick auf die konkrete Umsetzung Gesprächs- und Kompromissbereitschaft signalisiert.
Im Interview mit dem Personalmagazin kritisiert der Rechtsanwalt Prof. Dr. Jobst-Hubertus Bauer den Gesetzentwurf zur Regulierung der Zeitarbeit in vielen Punkten und fordert Nachbesserung
Nachdem bereits Arbeitgeberverbände und Wirtschaftsvertreter den Gesetzentwurf heftig kritisiert haben, fordert jetzt auch die CSU eine dringende Überarbeitung des Entwurfs.
Akademie der Zeitarbeit
Berater der Zeitarbeit
ES-Klassentreffen