Flüchtlinge zügig und nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren ist für Unternehmen, Politik und die Flüchtlinge selber ein harter Weg. Das gilt auch für hochqualifizierte Asyslbewerber, trotz Fachkräftemangels und hoher Einsatzbereitschaft der Betroffenen. Immer noch mangelt es in Deutschland an geeigneten Integrationstrukturen und -maßnahmen.
Das Bundesverfassungsgericht hat zwei der insgesamt 13 Verfassungsbeschwerden gegen das umstrittenen Tarifeinheitsgesetz zurückgewiesen. Die Beschwerdeparteien, zwei berufsständische Gewerkschaften, waren aus Sicht des Gerichts nicht beschwerdebefugt. Die Klagen waren damit unzulässig. Als Signal für die Bestätigung der Tarifeinheit sei dies aber nicht zu werten. In der Hauptsache wird das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich bis zum Ende des Jahres entscheiden.
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass durch Vorliegen einer verdeckten Arbeitnehmerüberlassung bei betroffenen Arbeitnehmern kein Anspruch auf Festanstellung entsteht. Das BAG bestätigt damit das Urteil des LAG Baden-Würtembergs vom 07.05.2015, weist jedoch gleichzeitig darauf hin, dass hier eine Regelungslücke im AÜG vorliegt. Der aktuelle Gesetzentwurf zur Neuregelung von Zeitarbeit und Werkverträgen soll diese Lücke schließen.
Lufthansa und die Flugbegleitergewerkschaft Ufo haben ihren seit Jahren andauernden Tarifstreit nun beigelegt und sich geeinigt. Neben Lohnerhöhungen und Kündigungsschutz bis 2021 für die Flugbegleiter, darf Lufthansa bis 2023 keine Zeitarbeiter in den Fliegern einsetzen. Dafür kann die Lufthansa nun ihre geplante Betriebsrentenreform durchführen. Streiks dürfen erst nach vorhergehenden Schlichtungsgesprächen ausgerufen werden, was das Streikrisiko für die Lufthansa minimiert.
Am 1. Juli steigt der Mindestlohn für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft. Sowohl in West- als auch in Ostdeutschland steigt die Lohnuntergrenze auf 8,75 Euro. Es gibt künftig keine Entgeltdifferenzen mehr zwischen den beiden Regionen. Informationen zu zeitarbeitsrelevanten Mindestlöhnen finden Sie in unserem Kundenbereich in der Rubrik Tarifverträge > Branchen-Mindestlöhne
Frohe Kunde aus der VBG-Vertreterversammlung: Für das Jahr 2017 beschlossen die Mitglieder eine Senkung der Gefahrklasse von 7,97 auf 6,52 Punkte. „Das entspricht einem Minus um satte 18,2 Prozent“, freute sich Martin Gehrke, stellvertretender iGZ-Bundesvorsitzender und Mitglied der VBG-Vertreterversammlung (Ausschuss Prävention).
Der gesetzliche Mindestlohn soll zum 1. Januar 2017 von brutto 8,50 Euro je Stunde auf 8,84 Euro steigen. Das hat die Mindestlohn-Kommission der Bundesregierung vorgeschlagen.
Laut einer Analyse des Personalmarktforschers Index Research weisen die Recruiting-Websites von Personaldienstleistern teilweise noch erhebliche Mängel auf, besonders im Hinblick auf Mobiloptimierung oder Aktualität der Inhalte.
Mit der im Zweiten Pflegeversicherungsgesetz beschlossenen Anhebung des Beitragssatzes für die Pflegeversicherung und einer möglich Erhöhung des Zusatzbeitrages der Krankenversicherung könnte es ab 2017 zum ersten Mal seit 2013 wieder einen Anstieg der Sozialabgabenlast über die 40-Prozent-Marke hinaus geben.
Kommentar von Wirtschaftskorrespondent Dietrich Creutzburg zum Mindestlohn und den möglichen Gefahren für die Wirtschaft
Sowohl Arbeitgeber als auch Gewerkschaften wollen die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt vorantreiben. Uneinigkeit besteht aber weiterhin beim Thema Zeitarbeit. Hier gilt für die Beschäftigung von Asylbewerber aktuell eine Sperre von 15 Montaten.
Änderung der Fachlichen Hinweise durch die Bundesagentur für Arbeit Am 20. Mai 2016 hat die Bundesagentur für Arbeit die Hinweise zur Gewährung von Eingliederungszuschüssen an Unternehmen der Zeitarbeit angepasst.
Nach Verhandlungen des Betriebsrates mit dem Europäischen Ford Management hat das Fordwerk in Saarlouis 400 Zeitarbeitnehmer übernommen. Davon erhalten 170 Zeitarbeitnehmer eine Festeinstellung und 270 einen befristeten Vertrag.
Die Ansprüche von Leiharbeitnehmern werden gestärkt. Der Missbrauch bei Werkverträgen wird verhindert. Das sehen die vom Kabinett auf den Weg gebrachten Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze vor.
Im Jahr 2015 arbeitete rund die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland in Betrieben, für die ein Branchentarifvertrag gilt. Das zeigen Daten des IAB-Betriebspanels, einer jährlichen Befragung von rund 15.000 Betrieben durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf, um Missbrauch zu verhindern Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Missbrauchs bei Leiharbeit und Werkverträgen beschlossen. Die Leiharbeit wird auch zukünftig die nötige Flexibilität für Auftragsspitzen oder Vertretungen bieten, der Verdrängung von Stammbelegschaften wird jedoch entgegengewirkt. Ebenso wird verhindert, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer dauerhaft zu niedrigeren Löhnen als die Stammbeschäftigten in der Einsatzbranche eingesetzt werden. Durch die gesetzliche Klarstellung, wer Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer ist, und die Pflicht Leiharbeit offenzulegen, werden missbräuchliche Umgehungen des Arbeits- und Sozialrechts durch vermeintliche Werkverträge verhindert. Auch die Stärkung der Betriebsräte durch Klarstellung der Informationsrechte trägt hierzu bei.
Die AÜG-Reform sieht eine starre Frist bei der Überlassung von Zeitarbeitnehmern vor, was in der Praxis zu Schwierigkeiten führt. Gastautor und Rechtsanwalt Jörn Kuhn zeigt Möglichkeiten auf, wie man Fremdpersonaleinsätze zukünftig durchführen kann, um praktikable und lukrative Geschäftsmodelle zu erhalten.
Sven Astheimer, Wirtschaftsjournalist der F.A.Z., kommentiert das anstehende Gesetz zur Regelung der Zeitarbeit.
Das Bundesarbeitsgericht hat eine Grundsatzentscheidung zum Mindestlohn getroffen. Demnach können Sonderzahlungen wie Urlaub- und Weihnachtsgeld unter bestimmten Voraussetzungen dem Mindestlohn angerechnet werden.
In dem erwarteten ersten Urteil seit Einführung des Mindestlohns geht es um zwei Fragen: Zum einen, ob Sonderleistungen wie Urlaub und Weihnachtsgeld bei der Mindestlohnberechung miteinbezogen werden dürfen und zum anderen, ob für Mehrarbeits- und Nachzuschläge nicht ebenfalls der gesetzliche Mindestlohn gelten müsse. Das BAG will bei diesen zwei grundsätzlichen Fragen, die im Mindestlohnbereich immer wieder eine Rolle spielen, Klarheit schaffen.
Laut einer Veröffentlichung des DGB Hannover ist die Zahl der Zeitarbeitnehmer in Niedersachsen seit Einführung der Hartz IV Gesetze um das dreifache gestiegen. Zudem kritisiert der DGB die Nutzung von Zeitarbeit und Werkverträgen, um Tarifverträge zu unterlaufen, Lohnkosten zu senken oder Zeitarbeitnehmer als Streikbrecher einzusetzen. Zur geplanten Regulierung der Zeitarbeit und Werkverträge sagt der DGB-Bezirksvorsitzende Tölle: „Es liegt ein Entwurf vor, der alles beim Alten lässt, ohne Verbesserungen. Das Thema bleibt deshalb auf unserer Tagesordnung“.
Akademie der Zeitarbeit
Berater der Zeitarbeit
ES-Klassentreffen