Die CSU besteht auch nach den Landtagswahlen auf Änderungen am Gesetzentwurf zur Regulierung von Zeitarbeit undf Werkverträgen. Die Landesgruppenvorsitzende Gerda Hasselfeldt hat nun einen Gesprächstermin mit der Bundeswirtschaftsministerin vereinbart.
Andrea Nahles verurteilt die Blockade der Reform von Zeitarbeit und Werkverträgen durch die CSU und sieht keinen weiteren Handlungsbedarf für Änderungen ihres Gesetzentwurfs. Vom Kanzleramt erwartet sie ein zügiges Einleiten der Ressortabstimmung
Der Gewinn des weltgrößten Personaldienstleisters Adecco ist im Jahre 2015 von 638 Millionen Euro aus 2014 auf 8 Millionen Euro gefallen. Das ist das Jahresergebnis nach einer umfangreichen Wertberichtigung. Bei der Prognose für 2016 gibt sich Vorstandschef Alain Dehaze verhalten.
Laut der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grüne hat die Zahl der Zeitarbeitfirmen in den vergangen drei Jahren zugenommen. Die Grünen kritisieren die im Vergleich dazu recht geringe Anzahl an Kontrollen mit einem Turnus von etwa 4,5 Jahren pro Betrieb. Zudem würden Kontrollen in der Regel angekündigt. Die Grünen fordern daher, die Kontrollen zu verstärkt und unangekündigt durchzuführen.
Nachdem die CSU den überarbeiteten Gesetzentwurf zur Neuregelung von Zeitarbeit und Werkverträgen blockiert hat, liegt die weitere Abstimmung auf Eis. Die IG-Metall vermutet nun gezielte Einflussnahme auf die CSU durch "bayrische Wirtschaftsverbände" mit dem Ziel die Abstimmung weiter zu verzögern.
Die geplanten Neuregelungen von Werkverträgen betreffen vor allem die Automobilkonzerne, die nun ihre Werkvertragsstrukturen überarbeiten müssen und dabei Einbußen in der Flexibilität, bei den Margen und bei Arbeitsplätzen befürchten.
Auch unionsintern regt sich nun Unmut über die Blockade des neuen Gesetzentwurfs durch die CSU. Die Christlich Demokratische Arbeitnehmerschaft innerhalb der CDU drängt auf sofortige Umsetzung der Koalitionsvereinbarungen zum Schutz von Zeitarbeitnehmern und Werkvertragsbeschäftigten.
Vom „equal-pay”-Grundsatz ist die Leiharbeit nach wie vor weit entfernt. Obwohl gesetzliche Regelungen seit 2011 den Missbrauch verhindern und Gleichbehandlung garantieren sollen, verdienen Zeitarbeiter deutlich weniger als Beschäftigte in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Sektor. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen (UDE), die jetzt im Informationsportal Sozialpolitik aktuell veröffentlicht wurde.
Die CSU übt auch am überarbeiteten Gesetzentwurf zur Regulierung von Zeitarbeit und Werkverträgen weiterhin scharfe Kritik und hat diesen durch ein Veto gestoppt. Andrea Nahles ist empört und hält eine konstruktive Zusammenarbeit mit der CSU aktuell für nicht möglich, das es nicht mehr um "Inhalte" gehe, sondern nur noch um "ideologische Schlachten, die geschlagen werden".
Die Zivilkammer 28 des Landgerichts Berlin hat am 22. Februar 2016 eine Klage abgewiesen, mit der die Klägerin einen unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruch wegen fehlerhafter Umsetzung der sog. Leiharbeiterrichtlinie 2008/104/EG geltend gemacht hatte.
Der überarbeitete Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Beseitigung von Missständen bei Werkverträgen hat die aus Sicht der Wirtschaft größte Gefahr gebannt. Selbstständige in bestimmten Branchen müssen jetzt nicht mehr bangen per se als Scheinselbstständige eingestuft zu werden. Dennoch gibt es immer noch Rechtsunsicherheiten bei der Einstufung.
Als einen "Minimalkompromiss der großen Koalition" bezeichnet der IG Metall-Vorsitzende Jörg Hofmann den Referentenentwurf zu Werkverträgen und Leiharbeit. Hofmann fordert, den Entwurf umgehend in das parlamentarische Verfahren einzubringen: "Beschäftigte, Betriebe und auch die Tarifpartner brauchen Planungssicherheit."
„Der vorliegende zweite Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes geht trotz einiger Verbesserungen immer noch teilweise über den Koalitionsvertrag hinaus“, reagierte Sven Kramer, stellvertretender Bundesvorsitzender des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), auf den zweiten Aufschlag aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Begrenzung der Höchstüberlassungsdauer und Equal Pay nach neun Monaten.Der Entwurf errichte weitere bürokratische Hürden und missachte die tarifautonome Gestaltungsbefugnis der Zeitarbeitsbranche.
"Wenig Licht, Viel Schatten" Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen neuen „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“ vorgelegt. Zu diesem Entwurf erklärt Thomas Hetz, Hauptgeschäftsführer des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP): „Der neue Referentenentwurf aus dem Hause Nahles enthält wenig Licht und viel Schatten für die Zeitarbeitsbranche. Sehr positiv ist, dass die Forderung des BAP umgesetzt wurde, die Branchenzuschlagstarifverträge als Equal Pay anzuerkennen. Die Tarifvereinbarungen der Sozialpartner, mit denen Zeitarbeitskräfte in Stufen an die gleiche Bezahlung vergleichbarer Stammmitarbeiter herangeführt werden, bleiben uneingeschränkt erhalten, und das gilt auch für künftige Branchenzuschlagstarifverträge."
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) kommt den Arbeitgebern in ihrem Überarbeiteten Entwurf ihres Gesetzes zu Leiharbeit und Werkverträgen entgegen. Nach dem neuen Entwurf sollen jetzt auch nicht tarifgebundene Betriebe Leiharbeiter bis zu 24 Monaten einsetzen dürfen.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die Ausbildungszahlen für das Jahr 2015 veröffentlicht. Die Ausbildung der Personaldienstleistungskaufleute (PDK) hat sich auf einem stabilen Wert von knapp 900 neuen Lehrstellen pro Jahr etabliert (2015: 885, 2014: 909).
Ab 1. März gelten im gesamten Bundesgebiet für die Beschäftigten in der Gebäudereinigung höhere Mindestlöhne. Ab Januar 2017 steigen ihre Löhne erneut. Das Kabinett hat jetzt die Mindestlohnverordnung für die Branche gebilligt.
Die Landesregierung will die Blockadehaltung der CDU in Berlin bei der Bekämpfung der Auswüchse von Leiharbeit und Werkverträgen nicht länger tatenlos hinnehmen. Mit einer entsprechenden Bundesratsinitiative wolle man Druck ausüben, damit ein seit längerem vorliegender Gesetzentwurf von Bundesministerin Nahles endlich auf die Tagesordnung des Kabinetts genommen wird.
Seit einigen Jahren haben verschiende Branchen über Personalmangel zu klagen. Für Flüchtlinge ist dieser Personalmangel eine Chance, denn es gibt Arbeitgeber und Branchen, die die Flüchtlinge mit offenen Armen empfangen. Es sind Branchen, in denen das Vermitteln von offenen Stellen und Ausbildungsplätzen schwer ist.
Das aktuell für die Zeitarbeit geltende Beschäftigungsverbot von 15 Monaten bei Flüchtlingen sollte aufgehoben werden. Dies fordert der BDA-Vizepräsident Gerhard Braun, da Zeitarbeit ein wichtiger Faktor beim Einstieg von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt darstellt. Man sollte jedoch nicht zu hohe Erwartungen an die Zuwanderer stellen.
Akademie der Zeitarbeit
Berater der Zeitarbeit
ES-Klassentreffen